Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36373 571 LK112 ET35 Ø74,1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2327 01/18 36374 571 LK112 ET35 Ø74,1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 800 2327 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49367 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : KN; 5FP Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack; 5FE Frontantrieb; 225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 89W 11A; 21P; 22I; 22Q; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D; 5FM 74P; 77E 77 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24C; 24M 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack; 5FE Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 89 11A; 21P; 22I; 22Q; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D; 5FM 74P; 77E 103 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack; 5FE Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 89 11A; 21P; 22I; 22Q; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D; 5FM 74P; 77E 103 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24C; 24M 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack; 5FE Frontantrieb; 225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 89W 11A; 21P; 22I; 22Q; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D; 5FM 74P; 77E 77 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 225/40R19 89 Allradantrieb; 225/45R19 92 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 225/35R19 91W 11A; 21P; 22H Kombi; Frontantrieb; 3RN e9*2007/46*0011*.. 235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 5FE Stufenheck; 3RN e9*2007/46*0011*.. 235/35R19 91 11A; 21P; 22F; 24J; Frontantrieb; 248; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24C; Leon Cupra; Leon 1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Cupra R; Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21B; 22F; 24C; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Frontantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Leon X-Perience; 27F Frontantrieb; 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 87 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 77E 245/30R19 89 11A; 24J; 244; 26B; 27F 245/35R19 89 11A; 24J; 244; 26B; 27F 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; Cupra; nicht Leon X- 27F; 5EG Perience; nicht mit 195 - 221 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Brembo Bremsanlage; 26N; 27F Kombi; 3-türig; 5- 235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26B; türig; Mit 26N; 27F Radhausverbreiterung 245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; Serie; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Leon X-Perience; 27F Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 87W 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 77E 245/30R19 89 11A; 241; 246; 248; 26B; 27F 245/35R19 89 11A; 241; 246; 248; 26B; 27F 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 225/35R19 88 11A; 241; 244; 246; ab 26B; 26N; 27F e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; 235/35R19 87 11A; 241; 244; 246; Kombi; 3-türig; 5- 247; 26B; 26N; 27F türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 140 235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KN Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*.. Handelsbez.: Tarraco Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 290 VA 26P x = 240 y = 240 VA 27B x = 325 y = 300 HA 27I x = 275 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 290 28 VA 26N x = 290 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 10 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 310 30 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 15 SEAT Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.