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							Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                     Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 10.04.2020
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                Fahrzeughersteller              HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
36377 641           LK114,3 ET40               Ø74,1 Ø64,1                 64,1     Kunststoff     800     2327    01/18
36378 641           LK114,3 ET40               Ø74,1 Ø64,1                 64,1     Kunststoff     800     2327    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49343


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 22L; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W            11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24D; 5ET                  74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 87W            11A; 22B; 24C; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                    5ET                       721; 725; 73C; 74A;
                                           235/35R19 91             11A; 22B; 24C; 24D;       74P
                                                                    5ET
CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 115 225/40R19 93       11A; 21P; 24J             Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..               235/35R19 91       11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R19 92       11A; 21P; 21S; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24J; 24M                  74P; 76U; 4DT




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93          11A; 21P; 24J            Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/35R19 91          11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R19 92          11A; 21P; 21S; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/35R19 93          11A; 21P; 21S; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 24M                 74P; 4DT

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85           11A; 26P                 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88           11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 87           11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/30R19 89           11A; 26B; 26N; 27I       721; 725; 73C; 74A;
                                          245/35R19 89           11A; 26B; 26N; 27I       74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85           11A; 26P                 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88           11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 87           11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/30R19 89           11A; 26B; 26N; 27I       721; 725; 73C; 74A;
                                          245/35R19 89           11A; 26B; 26N; 27I       74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W         11A; 24M; 5EG; 51J       nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R19 88          11A; 21P; 22I; 24J;      e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..                                24M                      nur bis
                                           235/35R19 87W         11A; 21P; 22B; 24J;      e11*2001/116*0256*06;
                                                                 24M; 5ET                 nur bis
                                              235/35R19 91       11A; 21P; 22B; 24J;      e11*2001/116*0257*05;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 26B; 26N; 27I;            ab
FK2            e11*2001/116*0256*..                        5EG                            e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N;            ab
                                                            27H; 27I                      e11*2001/116*0256*07;
                                              235/35R19 87W 11A; 24J; 26B; 26J;           ab
                                                            27H; 27I; 5ET                 e11*2001/116*0257*06;
                                              245/30R19 89  11A; 24J; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                            26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..      107 - 142 235/55R19 101     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/50R19 101     11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               255/50R19 103     11A; 24J; 248            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93          11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19 91          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19 92          11A; 21P; 21S; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 24M                 74P; 4DT
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 225/40R19 93      11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/35R19 91      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               235/40R19 92      11A; 21P; 21S; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 24M                 74P; 76U; 4DT

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W        11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/35R19 88         11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                            24J                           74A; 74P
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J; 5ET
                                              235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                            24J                           74A; 74P
                                              235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95       11A; 22B; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R19 95       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95         11A; 24J                 bis
RE6          e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98         11A; 24J                 e11*2001/116*0301*05;
RE7          e11*2001/116*0322*..                                                         bis
                                                                                          e11*2001/116*0302*05;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95        11A; 24J                 ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98        11A; 24J; 27I            e11*2001/116*0301*06;
                                                                                          ab
                                                                                          e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88           11A; 21P; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                                 5FE                      12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87           11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M; 5ET; 54A            74P
                                              235/35R19 91       11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                 24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 225/40R19 89        11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 87       11A; 24C; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26N; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                              235/40R19 92       11A; 24C; 248; 26B;      74P; 77E
                                                                 26N; 27I
                                              245/35R19 89       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 300                     VA
             26B                      x = 300            y = 350                     VA
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             26J                   x = 300       y = 350             25                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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                                                                                                    Seite: 11 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RU
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:    HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             27I                      x = 225            y = 250                     HA
             27B                      x = 275            y = 300                     HA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             27H                   x = 275       y = 300              8                HA
             27F                   x = 275       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 300                     VA
             26B                      x = 300            y = 350                     VA
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             26J                   x = 300       y = 350             25                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 42 HONDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 10.04.2020
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                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26B                        x = 260            y = 270                   VA
             26P                        x = 210            y = 220                   VA
             27B                        x = 330            y = 450                   HA
             27I                        x = 280            y = 420                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270             15                VA
             26N                   x = 260       y = 270              8                VA
             27F                   x = 330       y = 450             15                HA
             27H                   x = 330       y = 450              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.