Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36377 671 LK114,3 ET40 Ø74,1 Ø67,1 67,1 Kunststoff 800 2327 01/18 36378 671 LK114,3 ET40 Ø74,1 Ø67,1 67,1 Kunststoff 800 2327 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49338 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; NC1; NC1E; SE 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ 126 Nm für Typ : DJ1 130 Nm für Typ : BP; BPE 135 Nm für Typ : DM 140 Nm für Typ : BL Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 225/45R19 92 Kombilimousine; 235/40R19 92 11A; 245 Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 235/45R19 95 122 5; Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 122; 245 Frontantrieb; 235/55R19 101 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 122 51A; 573; 7AS; 71C; 255/45R19 100 11A; 12A; 245 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 235/45R19 95 122 5; Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 122; 245 Frontantrieb; 235/55R19 101 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 122 51A; 573; 7AS; 71C; 255/45R19 100 11A; 12A; 245 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19 101 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/50R19 103 11A; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R19 85 11A; 22B; 24C; 24D; MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 54A "Roadster Coupe"; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87W 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 89 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89 11A; 24J; 248 Mazda CX-3; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 225/35R19 84 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 24M Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P BK e1*2001/116*0234*.. 191 235/35R19 87 11A; 22B; 24C; 24M Mazda 3 MPS; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab 26J; 27B e11*2001/116*0262*10; 235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26B; (Typ BM/BN); 26J; 27B Limousine; Schrägheck; 245/35R19 89 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7AS; 71C; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 242; 245; 248; Stufenheck; 5FE 76 - 136 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; Schrägheck; 22F; 24C; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; 22H; 242; 245; 248; Schrägheck; 5FE 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; Frontantrieb; 22F; 24C; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 24M; 54A Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 235/35R19 91 11A; 22B; 24C; 24D Nur Mazda MPS; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 22L; 24C; 244; 247 e13*2007/46*1075*02; 88 - 132 225/40R19 93 11A; 21B; 21N; 22B; ab 22L; 241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06; 235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2012; 22L; 24C; 244; 247 Stufenheck; 245/35R19 93 11A; 21B; 21J; 22B; Schrägheck; 22H; 22L; 24C; 244; Frontantrieb; nur 247 Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R19 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 235/45R19 95 122 5; Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 122; 245 Frontantrieb; 235/55R19 101 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 122 51A; 573; 7AS; 71C; 255/45R19 100 11A; 12A; 245 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 24C; 24D e13*2007/46*1075*01; 88 - 136 225/40R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; nur bis 24C; 24D e1*2001/116*0448*05; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L; Schrägheck; 24C; 24D Frontantrieb; nur 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; Mazda 6; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R19 93 11A; 21T; 22B; 24C; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 24D Frontantrieb; nur 235/35R19 91 11A; 21T; 22B; 24C; Mazda 6; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 21P; 21T; 22B; 12A; 51A; 7AS; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/40R19 92Y ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/45R19 92 Mj.2015; Kombi; 235/40R19 92 11A; 26P; 27I Stufenheck; 235/45R19 95 11A; 26P; 27I Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 26P; 27I Frontantrieb; nur 245/40R19 94 11A; 26P; 27I Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/40R19 89W Kombi; Stufenheck; 225/45R19 92 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 7AS; 71C; 245/35R19 89W 11A; 26P; 27I 71K; 721; 725; 73C; 245/40R19 94 11A; 26P; 27I 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 121 235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; BPE e13*2007/46*2249*.. 26J; 27H Schräghecklimousine; 85 - 132 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35ZR19 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7G3; 7OX; 26J; 27H 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 121 235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; BPE e13*2007/46*2249*.. 26J; 27H Schräghecklimousine; 85 - 132 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35ZR19 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7G3; 7OX; 26J; 27H 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BPE Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BP Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 52 MAZDA Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.