Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 36371 634 LK108 ET45 Ø74,1 Ø63,4 63,4 Kunststoff 785 2364 01/18 36371 634 LK108 ET45 Ø74,1 Ø63,4 63,4 Kunststoff 800 2327 01/18 36372 634 LK108 ET45 Ø74,1 Ø63,4 63,4 Kunststoff 785 2364 01/18 36372 634 LK108 ET45 Ø74,1 Ø63,4 63,4 Kunststoff 800 2327 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BA7; BWY; DM2; B4Y; J2K; DB3; DEH; B5Y; DA3; DYB; DYB-LPG Zubehör : 49340 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : 49346 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y 120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DYB; DYB-LPG 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 135 Nm für Typ : DEH; J2K 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhoeht 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/35R19 88Y Nur Ford Focus ST; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 22P; Schrägheck; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 22P; Kombi; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 22I; Ford Focus Coupe- 22M; 24M Cabriolet; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 24J; Stufenheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88 11A; 245; 26N; 26P nicht FOCUS ACTIVE; 225/40R19 89 11A; 245; 26N; 26P Kombi; Limousine; 235/35R19 87 11A; 245; 248; 26B; Schrägheck; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 26N 71C; 71K; 721; 725; 245/35R19 89 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/40R19 89 11A; 26P FOCUS ACTIVE; 235/35R19 91 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 235/35R19 91 11A; 26B; 26N FOCUS ST; 245/30R19 89 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 7OC; 7PB; 245/35R19 89 11A; 245; 26B; 26N; 71C; 71K; 721; 725; 27I 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/35R19 88 Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 83L DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi; 235/35R19 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck; 27H; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/35R19 88Y Nur Ford Focus ST; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 22P; Schrägheck; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 22P; Kombi; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 22I; Ford Focus Coupe- 22M; 24M Cabriolet; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 225/35R19 88 FGP; 11A; 21P; 24J; Stufenheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88 11A; 245; 26N; 26P nicht FOCUS ACTIVE; 225/40R19 89 11A; 245; 26N; 26P Kombi; Limousine; 235/35R19 87 11A; 245; 248; 26B; Schrägheck; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 26N 71C; 71K; 721; 725; 245/35R19 89 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/40R19 89 11A; 26P FOCUS ACTIVE; 235/35R19 91 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 7PB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 235/35R19 91 11A; 26B; 26N FOCUS ST; 245/30R19 89 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 7OC; 7PB; 245/35R19 89 11A; 245; 26B; 26N; 71C; 71K; 721; 725; 27I 73C; 74A; 74P DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/35R19 88 Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 83L DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi; 235/35R19 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck; 27H; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/35R19 88 Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 83L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 Nur C-MAX; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 Nur Kuga bis 235/45R19 95 Modelljahr 2012; 245/40R19 94 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/45R19 92 51J Nur Kuga ab 235/40R19 92 Modelljahr 2013; 235/45R19 95 inkl. Facelift 2017; 245/40R19 94 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 11A; 248 ab 245/35R19 95 11A; 248; 26P e13*2001/116*0249*26; 245/40R19 94 11A; 248; 26P Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab 245/35R19 95 11A; 248; 26P e13*2001/116*0249*26; 245/40R19 94 11A; 248; 26P Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 5FE Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 5ET; 54A 74P B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 24M; Frontantrieb; B5Y e1*98/14*0155*.. 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab 245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24; 245/45R19 98 Galaxy; S-MAX; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74P; 4A9 WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; erhöhtes FGT; 11A; 24M; 5HA Anzugsmoment 160 Nm; erhöhtes 245/40R19 94W FGT; 11A; 24M; 5HI Anzugsmoment 160 Nm; 245/40R19 94Y FGT; 11A; 24M; 5HI Ford S-MAX; Ford 245/40R19 98 FGT; 11A; 24M Galaxy; bis e13*2001/116*0185*23; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74P; 740; 4A9 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 225/40R19 89 11A; 26P Frontantrieb; 235/35R19 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA 27B x = 290 y = 315 HA 27I x = 240 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 275 28 VA 26N x = 300 y = 275 8 VA 27F x = 290 y = 315 15 HA 27H x = 290 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 245 VA 26P x = 245 y = 195 VA 27B x = 290 y = 330 HA 27I x = 240 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 245 30 VA 26N x = 295 y = 245 8 VA 27F x = 290 y = 330 15 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: J2K Genehm.Nr.: e9*2007/46*3165*.. Handelsbez.: PUMA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 225 VA 26B x = 290 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 275 20 VA 26N x = 290 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0166-19-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946 ANLAGE: 3 FORD Radtyp: ANDORRA 8019 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 10.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 24 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.