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							Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                     Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 21.12.2020
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                Fahrzeughersteller              MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
36379 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 Ø67,1                 67,1     Kunststoff     780      2327    01/18
36380 671           LK114,3 ET45               Ø74,1 Ø67,1                 67,1     Kunststoff     780      2327    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49338


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; NC1;
                                             NC1E; SE
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 225/45R19 92                                        Kombilimousine;
                                          235/40R19 92                                        Allradantrieb;
                                          235/45R19 95                                        Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           235/45R19 95          122                      5; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99          122                      Frontantrieb;
                                           245/45R19 98          122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19 100         12A                      51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           235/45R19 95          122                      5; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99          122                      Frontantrieb;
                                           245/45R19 98          122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19 100         12A                      51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19 101        11A; 24M                 Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R19 85          11A; 22I; 24J; 24M;      MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..                                 54A                      "Roadster Coupe";
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/35R19 87W                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/35R19 89                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89                                     Mazda CX-3; Kombi;
                                         235/40R19 92                                     Allradantrieb;
                                         245/35R19 89            11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 225/35R19 84           11A; 22B; 24J; 24M       Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 21P; 22B; 22H;            bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         24J; 248; 5FE                  Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88        11A; 26B; 26N; 27I       ab Mj.2013; ab
                                              235/35R19 87       11A; 24J; 248; 26B;      e11*2001/116*0262*10;
                                                                 26N; 27B                 (Typ BM/BN);
                                                                                          Limousine; Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/35R19 88Y 11A; 21P; 22B; 22H;           bis Mj.2013;
                                                            24J; 248; 5FE                 Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 24J; 24M;              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        54A                              Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG1          e11*2001/116*0203*.. 191         235/35R19 91       11A; 22B; 24J; 24M       Nur Mazda MPS;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R19 99          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           235/45R19 95          122                      5; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99          122                      Frontantrieb;
                                           245/45R19 98          122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19 100         12A                      51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 235/35R19 91  11A; 21P; 22B; 22M;           nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24C; 24D                      e13*2007/46*1075*01;
                                     88 - 136 225/40R19 93  11A; 21P; 22I; 22M;           nur bis
                                                            24J; 24M                      e1*2001/116*0448*05;
                                              235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M;           Schrägheck;
                                                            24C; 24D                      Frontantrieb; nur
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 22L;           Mazda 6;
                                                            24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 225/40R19 92Y                              ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/45R19 92                               Mj.2015; Kombi;
                                               235/40R19 92                               Stufenheck;
                                               235/45R19 95                               Allradantrieb;
                                               245/35R19 93  11A; 26P; 27I                Frontantrieb; nur
                                               245/40R19 94  11A; 26P; 27I                Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 225/40R19 93       11A; 21S; 22I; 24J;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24M                      Frontantrieb; nur
                                              235/35R19 91       11A; 21T; 22I; 24C;      Mazda 6;
                                                                 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R19 93       11A; 21T; 22B; 24C;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 24D                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91      11A; 21P; 22B; 22M;           ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                            241; 246; 248                 e13*2007/46*1075*02;
                                 88 - 132 225/40R19 93      11A; 21P; 22I; 22M;           ab
                                                            24J; 248                      e1*2001/116*0448*06;
                                              235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M;           bis Mj.2012;
                                                            241; 246; 248                 Stufenheck;
                                              245/35R19 93  11A; 21B; 21N; 22B;           Schrägheck;
                                                            22L; 241; 246; 248            Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/40R19 89W                               Kombi; Stufenheck;
                                              225/45R19 92                                Frontantrieb;
                                              235/40R19 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R19 95                                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              245/35R19 89W 11A; 26P; 27I                 71K; 721; 725; 73C;
                                              245/40R19 94  11A; 26P; 27I                 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 225/35R19 88           11A; 26N; 26P            Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..                                                          Schräghecklimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 225/35R19 88           11A; 26N; 26P            Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..                                                          Schräghecklimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BPE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BP
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 385            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA
             27I                      x = 215            y = 350                     HA
             27B                      x = 265            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0166-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51946
ANLAGE: 59 MAZDA                                                  Radtyp: ANDORRA 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 21.12.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 370            y = 400                     VA
             27I                      x = 300            y = 370                     HA
             27B                      x = 350            y = 400                     HA
             26P                      x = 320            y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.