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                            Prüfbericht 366-0235-21-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001934
                            ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: TTR9_M
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.10.2021
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 44
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTR98BA44MED66 TTR9_M ET44                     ohne                        66,6                     720      2208    09/21
                            6
                            TTR98BP44MED66 TTR9_M ET44                     ohne                        66,6                    720      2208     09/21
                            6
                            TTR98SA44MED66 TTR9_M ET44                     ohne                        66,6                    720      2208     09/21
R124 E1*124R00/02*1934*00




                            6
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/55R17                12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74D; 76V; 855

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17  12K; 51G            GLA-KLASSE;
                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                     7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                     73C; 74D; 76V
                             F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17  12K; 51G            GLB-KLASSE;
                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                     7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                     73C; 74D; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0235-21-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001934
                            ANLAGE: 9.1                                                      Radtyp: TTR9_M
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.10.2021
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                            Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                            F2B          e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 205/55R17  12K; 51G            B-Klasse;
                                                                                                    10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                    7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                    73C; 74D; 76V; 855

                            Verkaufsbezeichnung:     CLA
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            F2CLA        e1*2007/46*1912*..    85 - 165 205/55R17          12K; 51G                  CLA COUPE; CLA
                                                                                                                     SHOOTING BRAKE;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74D; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
R124 E1*124R00/02*1934*00




                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewic hte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0235-21-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001934
                            ANLAGE: 9.1                                                      Radtyp: TTR9_M
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.10.2021
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                            7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                                 Vorderachse nicht zulässig.
R124 E1*124R00/02*1934*00




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                                                                             Size: 6.50x17
                                                                             Type: TTR9_M
                                                                             Date: 13.04.2023



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  Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen
    Belastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/Reifen-
Bedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen.
  Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und
            entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden.
Anbauanleitung
1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringen hoher
Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug. Um den
Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzer vermieden
werden.
     Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu
        eingeschränkter Lebensdauer führt.
2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Fachwerkstätte oder über das Fahrzeughandbuch in
Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck überprüft werden muss. Verfügt das
Fahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle eines Rad/Reifenwechsels gemäß
dem Fahrzeughandbuch vorzugehen.
Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepaste
eingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während der
Montagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert,
muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden.
Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben des
Fahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter und
Ventileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über die
Felgenaußenkante hinausragen.
Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystem
ist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur die Verwendung
von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen
und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gummiventile
sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zur Reifendruckkontrolle wird die
Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist das Ventil wieder mit der staub- und
wasserdichten Kappe zu verschließen.
3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/-
Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontakt-
flächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischen
befinden.
     Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen
     Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr
       eingeschränkter Lebensdauer
     Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
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                                                                          Size: 6.50x17
                                                                          Type: TTR9_M
                                                                          Date: 13.04.2023



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5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/
Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird.
     Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen
     Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente
     Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche
6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbaut
werden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form,
verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Rades
verursachen.
     Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr!
7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigt
werden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung).
Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Radschrauben-
/Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen.
Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Rad-
schraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte.
    Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
       schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
    Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
    Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der
       Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen.
8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach ca.
50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Muttern erneut bis
zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen.
     Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
        schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
     Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (siehe
Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu
beachten.
9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfen
nicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügen
oder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version und
führt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO.
     Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls.
Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage