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							               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                       Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.07.2024
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTRY6BA35VC571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               TTRY6BA35VD571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               TTRY6BA35VS571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               TTRY6BP35VC571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               TTRY6BP35VD571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               TTRY6BP35VS571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               TTRY6SA35VC571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               TTRY6SA35VD571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
§22 53207*10




               TTRY6SA35VS571          PCD100 ET35            ohne                        57,1                     730      2288    05/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
                                                            140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6J           e9*2001/116*0067*.. 44 - 77  195/40R17      81      5DV                     Kombi; Frontantrieb;
                                                44 - 110 195/45R17      85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/40R17      84                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/45R17      84                              721; 725; 73C; 74C;
                                                         215/35R17      83      11A;   245              77E
                                                         215/40R17      87      11A;   245
               6J           e9*2001/116*0067*.. 44 - 77  205/40R17      80      11A;   24M; 5DA; 51J    Nicht Fz mit
               6JN          e9*2007/46*0001*..           215/40R17      83      11A;   24J; 24M         "SeatSport"Bremse;
                                                44 - 110 205/40R17      84      11A;   24M; 51J         Schrägheck;
                                                44 - 132 215/40R17              11A;   24J; 24M; 51G    Frontantrieb;
                                                         215/40R17      87      11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/55R17 88           11A; 245; 248; 26N;     ARONA; Frontantrieb;
                                                                                27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R17 89        11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                27H                     721; 725; 73C; 74C;
§22 53207*10




                                                            205/55R17 91        11A; 24J; 248; 26N;     76S; 77E
                                                                                27H
                                                            215/45R17 87        11A; 24J; 248; 26N;
                                                                                27H
                                                            215/50R17 91        11A; 24J; 244; 26J;
                                                                                27F
                                                            225/45R17 91        11A; 24J; 248; 26N;
                                                                                27H
                                                            225/50R17 94        11A; 24C; 244; 26J;
                                                                                27F
               KJ            e9*2007/46*3134*..   48 - 110 195/45R17    85      11A; 245; 248           IBIZA;
                                                           195/55R17    88      11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/45R17    84      11A; 24J; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           205/50R17    89      11A; 241; 244; 246;     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                26B                     76S; 77E
                                                            205/55R17 91        11A; 241; 244; 246;
                                                                                26B
                                                            215/40R17 83        11A; 24J; 244; 26P
                                                            215/45R17 87        11A; 24J; 244; 26B
                                                            225/45R17 91        11A; 241; 244; 246;
                                                                                26B; 26N




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80           11A; 24J; 24M; 5DA      IBIZA; CORDOBA;
                                                                                                        Nicht
                             e9*98/14*0041*..     44 - 132 205/40R17 84         11A; 24J; 24M           Fz mit
                                                           215/35R17 83W        11A; 24J; 24M           "SeatSport"Bremse;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; 916

               Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89             11A; 22B; 24J; 24M;     Limousine;
                             e9*98/14*0026*..                                   367                     Frontantrieb;
                                                            215/45R17 87        11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17 90        VEF; 11A; 22B           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E
               1M            e9*98/14*0026*..     110 - 150 205/50R17 89                                Limousine;
                                                            215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                                            225/45R17 90                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
§22 53207*10




                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92    195/40R17   81      11A; 26P; 5DV           ab
                             e8*2007/46*0321*..             195/45R17   85      11A; 26P                e11*2007/46*0251*01;
                                                            205/40R17   84      11A; 248; 26P           Limousine;
                                                            205/45R17   84      11A; 248; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/35R17   83      11A; 245; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                27H                     721; 725; 73C; 74C;
                                                            215/40R17 83        11A; 245; 248; 26B;     77E
                                                                                27H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 4 von 10
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
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                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fac he der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                    Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
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               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal m öglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53207*10




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                    Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 924kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 53207*10




                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                    bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                    zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                    auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                    werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                    (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
               VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
                    Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
                    einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
                    ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                    vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 53207*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SEAT
                      Fahrzeugtyp:    KJ
                      Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                      Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 150        y = 200            30                VA
                            26N                  x = 150        y = 200             8                VA
                            27H                  x = 200        y = 200             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 200            30                HA
§22 53207*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KJ
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
                      Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
§22 53207*10




                            26J                  x = 200        y = 300            15                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 3 SEAT                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     NH
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0251*..
                      Handelsbez.:     TOLEDO

                      Variante(n):     Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 385              y = 400                  VA
                            26P                     x = 335              y = 370                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 290        y = 285             8                HA
§22 53207*10




                            27F                  x = 290        y = 285            30                HA
                            26N                  x = 385        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 385        y = 400            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.