Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTRY8BA38C666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY8BA38D666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY8BA38S666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY8BP38C666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY8BP38D666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY8BP38S666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY8SA38C666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
§22 53207*08
TTRY8SA38D666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY8SA38S666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2288 05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 203; 208; 210; 203 K; H0; 171; 210 K; 168; 170; 203 CL
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 172; 207; 204 K; 212; 246; 204; F2A; 245; R2CW; R2CS;
169; F2B; 176; 117; 245G; F2CLA
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 211
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 168; 170; 171; 203; 203 CL; 203 K; 208; 210;
210 K
130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 169; 172; 204; 204 K; 207; 211;
245
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : R2CS; R2CW
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes
Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : 212 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/50R17 91 11A; 26B; 26N; 27I Limousine;
205/55R17 91 11A; 26B; 26N; 27I Allradantrieb;
215/50R17 91 11A; 245; 26B; 26J; Frontantrieb; inkl.
27I Hybrid;
225/50R17 94 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 27I 12A; 51A; 7OK; 71C;
§22 53207*08
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 855
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 195/55R17 92 11A; 26N; 26P Kombilimousine;
205/50R17 89 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
205/55R17 91 11A; 26B; 26N Frontantrieb; inkl.
215/50R17 91 11A; 245; 26B; 26J; Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26J; 27I 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 855
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76C; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 74P
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 205/50R17 93 11A; 248; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 11A; 248; 26P 160 Nm; A-Klasse;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 12A; 51A; 7AC; 7BU;
215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M 74P
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 11A; 26P 160 Nm; B-Klasse ab
225/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Mj. 2011; nicht
Natural Gas Drive;
nicht Electric Drive;
Kombi; Allradantrieb;
§22 53207*08
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S 11A; 26B; 26J erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; CLA; CLA
Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 11A; 248; 26P 160 Nm; CLA; nicht
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Sportfahrwerk; CLA
26P Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 11A; 26P 160 Nm; B-Klasse ab
225/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Mj. 2011; nicht
Natural Gas Drive;
nicht Electric Drive;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
§22 53207*08
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R17 93 11A; 248; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 11A; 248; 26P 160 Nm; A-Klasse;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 12A; 51A; 7AC; 7BU;
215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 12A 160 Nm; nicht
225/60R17 99 12A Sportfahrwerk; GLA;
235/55R17 99 12A nicht Fahrdynamik
235/60R17 102 12A Paket; Offroad-
245/50R17 99 11A; 12A; 248 Fahrwerk;
245/55R17 102 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76S;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26J Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Limousine; CLA
26J Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91 160 Nm; B-Klasse ab
215/50R17 91 Mj. 2011; electric
215/55R17 94 drive; Kombi;
225/50R17 94 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
§22 53207*08
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 12A 160 Nm; Sportfahrwerk;
225/60R17 99 11A; 12A; 27I GLA; nicht Offroad-
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik-
235/60R17 102 11A; 12A; 26P; 27I Paket; Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; Frontantrieb;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 51A; 7AC; 7BU; 71C;
27B; 27H 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76S;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 6 von 37
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 12A 160 Nm; nicht
225/60R17 99 11A; 12A; 27I Sportfahrwerk; GLA;
235/55R17 99 11A; 12A; 248; 26P; nicht Fahrdynamik
27I Paket; nicht Offroad-
235/60R17 102 11A; 12A; 248; 26P; Fahrwerk;
27I Komfortfahrwerk;
245/50R17 99 11A; 12A; 246; 248; Allradantrieb;
26P; 27I Frontantrieb;
245/55R17 102 11A; 12A; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76S;
77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 205/55R17 95 11A; 26B; 26N; 27I B-Klasse;
215/50R17 95 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
26N; 27I Allradantrieb;
215/55R17 94 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
§22 53207*08
26N; 27I Verbundlenkerhinterach
se;
Mehrlenkerhinterachse;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 855
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27H; 27I
165 215/65R17 99 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 11A; 246; 26P GLA-KLASSE;
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
225/65R17 101 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26B Hybrid;
245/55R17 102 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B 12A; 51A; 7OK; 71C;
255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B 74A; 74P; 76S; 855
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 11A; 26P GLB-KLASSE;
225/65R17 101 11A; 26P Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 11A; 24J; 24M; 26B 12A; 51A; 7OK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/45R17 Nacharbeit VA ab 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 Werk; 10N; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab 721; 725; 73C; 74A;
Werk; 11A; 21B; 21J 74P
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 150 205/55R17 95 12Q; 5HR nicht All-Terrain;
215/55R17 98 11A; 12A; 26P nicht C 300 e; nicht
120 - 195 225/50R17 98 11A; 12A; 26P C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 125 195/60R17 90 12Q; 5GA nicht C 300 e; nicht
120 - 150 205/55R17 95 12Q; 5HR C 300 e 4MATIC; nicht
215/55R17 98 11A; 12A; 26P C 400 e 4MATIC; nicht
120 - 195 225/50R17 98 11A; 12A; 26P C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
§22 53207*08
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PI; 7PL; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 170 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nur bis
75 - 160 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Nur
4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76T; 76U; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; Anzugsmoment
26P 155 Nm; Nur Baureihe
215/50R17 95 nicht Coupe; nicht 205; Cabrio;
Allradantrieb; 11A; Kombilimousine; Coupe;
26N; 26P Limousine;
215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Allradantrieb;
Allradantrieb; 11A; Heckantrieb; nicht
26N; 26P Hybrid;
85 - 245 225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 67T 12A; 51A; 7AC; 7FG;
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B; 7PH; 71C; 71K; 721;
26N; 6BB 725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S; 77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/50R17 98Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
§22 53207*08
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
235/50R17 100 11A; 24J; 248; 26B; 205; Cabrio;
26N Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7FG;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 75I; 76S; 77E;
4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 91 Nur Baureihe 204;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; 76T; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 11A; 26P bis
e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; 76T; 77E; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 51J bis
225/45R17 91 e1*2001/116*0457*24;
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7PH;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
76T; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 205/55R17 95 11A; 248; 26P Kombi; Limousine;
215/50R17 95 11A; 245; 248; 26N; Allradantrieb;
26P; 27I Frontantrieb; inkl.
§22 53207*08
215/55R17 94 11A; 245; 248; 26N; Hybrid;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7OK; 71C;
26N; 27I 71K; 721; 725; 73C;
235/50R17 96 11A; 24J; 244; 26B; 74A; 74P; 76S
26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26J Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Limousine; CLA
26J Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 11A; 248; 26P 160 Nm; CLA; nicht
225/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Sportfahrwerk; CLA
26P Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
225/45R17 51G Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 53207*08
74P; 76S; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
55 - 125 225/45R17 91 Fz; Heckantrieb;
130 - 165 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 7AA;
7EC; 7NX; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
76T; 4B8
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 220 215/55R17 98 12O erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R17 98 12O 170 Nm; Baureihe
W213;
225/55R17 97 12O nicht E300de;
235/50R17 100 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 26N; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7MT; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76S;
76T; 4B8
§22 53207*08
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91Y 51J 12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76T;
4B8
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 10B; 11G; 11H; 12K;
225/45R17 90 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4DM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 12 von 37
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 12G 10B; 11G; 11H; 51A;
225/45R17 12T; 51G 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4DM
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76T;
4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
§22 53207*08
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisatio n oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheini gen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. W ird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 53207*08
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53207*08
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53207*08
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 53207*08
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 53207*08
Vorderachse: 235/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S -Reifen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
§22 53207*08
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auc h original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
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System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
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7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 22 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 23 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
§22 53207*08
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
§22 53207*08
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 26 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 27 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
§22 53207*08
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 28 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
§22 53207*08
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 29 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53207*08
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 30 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 31 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
§22 53207*08
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 32 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 33 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 53207*08
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 34 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
§22 53207*08
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 35 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 36 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 61 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023
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Seite: 37 von 37
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.