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							               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 95 FORD, FORD MOTOR                                          Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.07.2024
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                               Fahrzeughersteller              FORD, FORD MOTOR




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTRY0BA40C671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRY0BA40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRY0BA40S671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRY0BP40C671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRY0BP40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRY0BP40S671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRY0SA40C671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRY0SA40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
§22 53207*10




               TTRY0SA40S671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ECP
                                                            133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R
                Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1EZ          e4*98/14*0043*..  91     225/55R17 97                                           Mit
                1EZR         e4*98/14*0051*..         225/60R17 99                                           Radhausverbreiterung
                                                                                                             Serie; Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 95 FORD, FORD MOTOR                                      Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE,        MAVERICK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1N2          e13*2001/116*0093*.. 91 - 149   225/55R17 97        FGL                     Mit
               1N2R         e13*2001/116*0091*..            225/60R17 99                                Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     FORD PROBE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ECP          G571              85            225/45R17-90        11A; 54A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              119           225/45R17-90                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 53207*10




                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 95 FORD, FORD MOTOR                                      Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
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                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungs teile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
                    225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                    ist.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.