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							Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                     Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTRY0BA40C671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BA40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BA40S671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP40C671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP40S671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA40C671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA40D671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA40S671           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE 6; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; LW; LWD;
                                             NC1; NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17      96                              Kombilimousine;
                                          225/55R17      97                              Frontantrieb; inkl.
                                          225/60R17      99                              Hybrid;
                                          235/55R17      99    11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                           235/65R17     104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17     102   11A; 12A; 245             51A; 573; 7AS; 71C;
                                           255/55R17     104   11A; 12A; 24J; 248        71K; 721; 725; 73C;
                                           255/60R17     106   11A; 12A; 24J; 248        74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104      52J                       Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106      11A; 24J; 24M; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90       225/45R17 94      11A; 24M                  nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                225/50R17-94      11A; 24M                  e1*98/14*0118*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
LW            e1*98/14*0118*..     100 - 104 225/50R17 94                                nur ab
                                   104       225/45R17 94      Ottomotor                 e1*98/14*0118*02;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80        11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84        11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83        11A; 24J; 24M             Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003              85            215/40R17-83      nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                   120 - 121 215/40R17         Allradlenkung; 11A;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               22B; 631                  74P
                                             215/40R17         nicht Allradlenkung;
                                                               11A; 22B; 24J; 24M;
                                                               631

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84            11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                  5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R17 88            11A; 21B; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               54F                       74P
                                             215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24D
                                             225/35R17 86      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                               24J; 66V
                                   74 - 84   215/40R17 83      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                               21B; 22B; 24D; 5DP
                                             225/35R17 82      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                               21B; 22B; 24D; 24J;
                                                               5DK; 66V

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17          51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 225/60R17 99        11A; 24K; 51J             Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                                                            Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17             11A; 22B; 22F; 631        10B; 11B; 11G; 11H;
              G138                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91             11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17 90             11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
TA            e13*95/54*0002*..,   105 - 155 225/45R17 91      11A; 24J; 24M             Nur Vorderachslenkung;
              G517                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                         215/55R17 94                                    Allradantrieb;
                                         225/50R17 94          11A; 24J; 248             Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89         11A; 22B; 24J; 24M        Stufenheck;
                                          215/45R17 87         11A; 22B; 24J             Schrägheck;
                                          225/45R17 90         11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BK            e1*2001/116*0234*.. 191         205/50R17 89     11A; 22I; 24J; 52J        Mazda 3 MPS;
                                              215/45R17 87     52J                       Schrägheck;
                                              225/45R17 91     11A; 22I; 24J; 52J        Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 76Z
BL            e11*2001/116*0262*.. 191        205/50R17        11A; 21P; 22I; 24J;       bis Mj.2013;
                                                               51G; 52J                  Schrägheck;
                                              215/45R17 91     11A; 21P; 22I; 52J        Frontantrieb;
                                              225/45R17 91     11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               248; 52J                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                                                         77E
BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/50R17 89     11A; 26B; 26N; 27I        ab Mj.2013; ab
                                              205/55R17 91     11A; 26B; 26N; 27I        e11*2001/116*0262*10;
                                              215/50R17 91     11A; 24J; 248; 26B;       (Typ BM/BN);
                                                               26N; 27B                  Limousine; Schrägheck;
                                              225/50R17 94     11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 27B                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*..   76 - 111 205/50R17   89  11A; 21P; 22I; 24J          bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..    76 - 136 205/50R17   89W 11A; 21P; 22I; 24J          Stufenheck;
                                             215/45R17   91  11A; 21P; 22I; 246          Schrägheck;
                                             225/45R17   91  11A; 21P; 22I; 24J; 248     Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106          215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.     Schrägheck 4-türig;
              G878                                         Achslast; 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P
BJ            e1*98/14*0094*..      96       205/40R17 80  11A; 22B; 24M           Schrägheck;
BJD           e1*98/14*0181*..               215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen    zu Reifen     Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91        11A; 22I;   24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91        11A; 22I;   24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91        11A; 22I;   24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
CW            e1*2007/46*0433*..    85 - 110 205/50R17 93      11A; 21P; 22B; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
                                                               270                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17 91      11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                               270                       71K; 721; 725; 73C;
                                             225/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J;       74A; 74P
                                                               270

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET                   Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91  11A; 22I                        Schrägheck;
                                           225/45R17 90  11A; 22I; 24J; 24M              Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG1          e11*2001/116*0203*.. 122        215/45R17 87      11A; 22I; 5ET             für Fz. mit 18"
                                             M+S
                                             215/45R17 91      11A; 22I                  Bereifung; Kombi;
                                             M+S
                                   191       215/45R17 91H     11A; 22I                  Stufenheck;
                                             M+S
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91    11A; 21P; 22I; 24J;            ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                          248; 51J                       e13*2007/46*1075*02;
                                          215/50R17 91    11A; 21P; 22I; 22M;            ab
                                                          241; 246; 248                  e1*2001/116*0448*06;
                                            225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 22M;            bis Mj.2012;
                                                          24J; 248                       Stufenheck;
                                  88 - 132 205/50R17 93   11A; 21P; 22I; 24J;            Schrägheck;
                                                          248; 51J                       Frontantrieb; nur
                                            205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 24J;            Mazda 6;
                                                          248; 51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                          241; 246; 248                  71K; 721; 725; 73C;
                                            215/55R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;            74A; 74P; 76S; 77E
                                                          241; 246; 248
                                            225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
                                                          24J; 248
                                            225/50R17 94  11A; 21P; 22B; 22M;
                                                          241; 246; 248
GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94  12N                            ab Mj.2012; inkl.
GJ            e1*2007/46*1001*..            225/55R17 97  12T                            Mj.2015; Kombi;
                                            235/50R17 96  11A; 12A; 26P; 27I             Stufenheck;
                                            235/55R17 99  11A; 12A; 26P; 27I             Allradantrieb;
                                            245/50R17 99  11A; 12A; 245; 26P; 27I        Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                           235/65R17     104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17     102   11A; 12A; 245             51A; 573; 7AS; 71C;
                                           255/55R17     104   11A; 12A; 24J; 248        71K; 721; 725; 73C;
                                           255/60R17     106   11A; 12A; 24J; 248        74A; 74P; 76S; 77E
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17      91    11A; 21S; 22I; 24J;       bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..                               24M; 51J                  Frontantrieb; nur
                                           205/55R17     91    11A; 21S; 22I; 24J;       Mazda 6;
                                                               24M; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/50R17 91      11A; 21T; 22I; 24C;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                               24D                       71K; 721; 725; 73C;
                                             225/45R17 91      11A; 21S; 22I; 24J;       74A; 74P; 76S; 77E
                                                               24M
                                             225/50R17 94      11A; 21T; 22I; 24C;
                                                               24D
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   205/50R17 91      11A; 22I; 24J; 24M; 51J
                                                                                     nur bis
GHE           e13*2007/46*1075*..                                                    e13*2007/46*1075*01;
                                             205/55R17   91  11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
                                                                                     e1*2001/116*0448*05;
                                            215/50R17    91  11A; 22I; 24C; 24D      Schrägheck;
                                            225/45R17    91  11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb; nur
                                   88 - 136 205/50R17    91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R17   91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                             215/50R17   91W 11A; 22I; 24C; 24D      74A; 74P; 76S; 77E
                                             225/45R17   91W 11A; 22I; 24J; 24M
                                             225/50R17   94  11A; 21P; 22B; 22M;
                                                             24C; 24D
GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/50R17   94  12N                     Kombi; Stufenheck;
                                             225/55R17   97  12T                     Frontantrieb;
                                             235/50R17   96  11A; 12A; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/55R17   99  11A; 12A; 26P; 27I      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                             245/50R17   99  11A; 12A; 245; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/45R17 84           11A; 21B; 22B; 24J;       Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                  24M                       Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,          215/40R17 83           Ottomotor; nicht          10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0055*..                                 Dieselmotor; 11A; 21B;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               22B; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                             215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24J;       74P
                                                               24M
                                             215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                               24J; 24M




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..  66 - 100 205/45R17 88            11A; 21B; 22B; 24J;       Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                  24M                       zul.Achslast; Kombi;
             e1*98/14*0055*..           215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                24J; 24M; 54A             74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17       89    11A; 26N; 26P             Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17       91    11A; 26N; 26P             Schräghecklimousine;
                                          215/50R17       91    11A; 246; 26B; 26N        Allradantrieb;
                                          225/50R17       94    11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) k ann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeck ung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 96 MAZDA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
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ANLAGE: 96 MAZDA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
     Achslast von 950kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 13 von 19
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BPE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 285              y = 365                  HA
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     DM
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 300                  VA
             26P                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 300             8                VA
             26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BP
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 285              y = 365                  HA
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 215              y = 350                  HA
             27B                     x = 265              y = 400                  HA
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GJ
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 215              y = 350                  HA
             27B                     x = 265              y = 400                  HA
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 350              y = 400                  HA
             26P                     x = 320              y = 375                  VA
             26B                     x = 370              y = 400                  VA
             27I                     x = 300              y = 370                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 350        y = 400             8                HA
             27F                  x = 350        y = 400            15                HA
             26N                  x = 370        y = 400             8                VA
             26J                  x = 370        y = 400            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.