Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Fahrzeughersteller MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTRY0BA40C671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BA40D671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BA40S671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BP40C671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BP40D671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BP40S671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0SA40C671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
§22 53207*07
TTRY0SA40D671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0SA40S671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
Europe
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE 6; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE; LW;
LWD; NC1; NC1E; SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
126 Nm für Typ : DJ1
130 Nm für Typ : BP; BPE
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
135 Nm für Typ : DM
140 Nm für Typ : BL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17 96 Kombilimousine;
225/55R17 97 Frontantrieb; inkl.
225/60R17 99 Hybrid;
235/55R17 99 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OX; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 245 51A; 573; 7AS; 71C;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 77E
KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 nur CX-5;
225/65R17 102 122 Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53207*07
245/55R17 102 11A; 12A; 245 51A; 573; 7AS; 71C;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 225/45R17 94 11A; 24M nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. 225/50R17-94 11A; 24M e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 225/50R17 94 nur ab
104 225/45R17 94 Ottomotor e1*98/14*0118*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe";
215/40R17 83 11A; 24J; 24M Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE 6 G003 85 215/40R17-83 nicht Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
120 - 121 215/40R17 Allradlenkung; 11A; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 631 74P
215/40R17 nicht Allradlenkung;
11A; 22B; 24J; 24M;
631
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 5EA 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53207*07
205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
54F 74P
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24D
225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 66V
74 - 84 215/40R17 83 nicht Dieselmotor;
11A; 21B; 22B; 24D;
5DP
225/35R17 82 nicht Dieselmotor;
11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 5DK; 66V
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 225/60R17 99 11A; 24K; 51J Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. Frontantrieb;
EP2 e13*2001/116*0092*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 22F; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Vorderachslenkung;
G517 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91 Mazda CX-3; Kombi;
215/55R17 94 Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
§22 53207*07
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck;
215/45R17 87 11A; 22B; 24J Schrägheck;
225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 52J Mazda 3 MPS;
215/45R17 87 52J Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; bis Mj.2013;
51G; 52J Schrägheck;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 52J 12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 76Z;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 26B; 26N; 27I ab Mj.2013; ab
205/55R17 91 11A; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0262*10;
215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B; (Typ BM/BN);
26N; 27B Limousine; Schrägheck;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J Stufenheck;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246 Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.., 106 215/40R17 87 Nur bis 975 kg zul. Schrägheck 4-türig;
G878 Achslast; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J
§22 53207*07
215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BJ e1*98/14*0094*.. 96 205/40R17 80 11A; 22B; 24M Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21P; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 7AS; 71C;
270 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 74A; 74P
270
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck;
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
GG1 e11*2001/116*0203*.. 122 215/45R17 87 11A; 22I; 5ET für Fz. mit 18"
M+S
215/45R17 91 11A; 22I Bereifung; Kombi;
M+S
191 215/45R17 91H 11A; 22I Stufenheck;
M+S
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
§22 53207*07
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 248; 51J e13*2007/46*1075*02;
215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab
241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012;
24J; 248 Stufenheck;
88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 24J; Schrägheck;
248; 51J Frontantrieb; nur
205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 24J; Mazda 6;
248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 7AS; 71C;
241; 246; 248 71K; 721; 725; 73C;
215/55R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 74A; 74P; 76S; 77E
241; 246; 248
225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
24J; 248
225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M;
241; 246; 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94 12N ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 12T Mj.2015; Kombi;
235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I Stufenheck;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 245; 26P; Frontantrieb; nur
27I Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 245 51A; 573; 7AS; 71C;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 77E
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 51J Frontantrieb; nur
205/55R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; Mazda 6;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53207*07
215/50R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; 12A; 51A; 7AS; 71C;
24D 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 74A; 74P; 76S; 77E
24M
225/50R17 94 11A; 21T; 22I; 24C;
24D
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 51J e13*2007/46*1075*01;
205/55R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis
51J e1*2001/116*0448*05;
215/50R17 91 11A; 22I; 24C; 24D Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; nur
88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; Mazda 6;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 7AS; 71C;
51J 71K; 721; 725; 73C;
215/50R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D 74A; 74P; 76S; 77E
225/45R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M
225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N Kombi; Stufenheck;
225/55R17 97 12T Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I 51A; 7AS; 71C; 71K;
245/50R17 99 11A; 12A; 245; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
27I 74P; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 24M Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 215/40R17 83 Ottomotor; nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0055*.. Dieselmotor; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K;
21B; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
24M
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 24M zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M; 54A 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17 89 11A; 26N; 26P Limousine;
BPE e13*2007/46*2249*.. 205/55R17 91 11A; 26N; 26P Schräghecklimousine;
215/50R17 91 11A; 246; 26B; 26N Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
§22 53207*07
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7G3; 7OX;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlic h
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§22 53207*07
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/ Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53207*07
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 53207*07
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 970kg.
§22 53207*07
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 96 MAZDA Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 53207*07
Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BPE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
27B x = 285 y = 365 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53207*07
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: DM
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*..
Handelsbez.: MAZDA CX-30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 300 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 300 8 VA
§22 53207*07
26N x = 320 y = 300 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BP
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*..
Handelsbez.: MAZDA3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 325 VA
26P x = 340 y = 375 VA
27B x = 285 y = 365 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53207*07
26J x = 290 y = 325 30 VA
26J x = 290 y = 325 8 VA
27F x = 285 y = 365 22 HA
27H x = 285 y = 365 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.