Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRY8BA45EC571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BA45ED571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BA45EO571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BA45ES571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45EC571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45ED571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45EO571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45ES571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 §22 53207*10 TTRY8SA45EC571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8SA45ED571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8SA45EO571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8SA45ES571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : GA; GY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Cabrio; Frontantrieb; 75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 12A Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 215/45R17 87W 12Q; 5ET S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 205/50R17 93 12A türig; 215/45R17 91 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 184 225/45R17 91 12A 51A; 573; 71C; 71K; 66 - 195 205/50R17 12A; 51G; 52J 721; 725; 73C; 74C; 225/45R17 91 12A; 52J 77E M+S Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 367 Kombi; Limousine; 55 - 142 225/45R17 91 AEU Frontantrieb; §22 53207*10 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 5ET; 631 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 5ET Kombi; Limousine; 225/45R17 90 11A; 367 Allradantrieb; 81 - 142 225/45R17 AEU 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 5ET; 12K; 51A; 71C; 71K; 631 721; 725; 73C; 74C 110 - 142 225/45R17 11A; 367; 631 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio; e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 7EB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; AFF Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; ab 51J 75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10; 75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 76T; 77E; AFF; 4AU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; nur bis 51J e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09; 74 - 162 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 76T; 77E; 4AU Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 367 nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 367 Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; §22 53207*10 721; 725; 73C; 74C; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 367 nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 367 Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 257 225/50R17 12T; 51G; 52J Limousine u. Kombi; Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 76Z; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 12T; 51G; 52J bis e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Z; 77E 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 225/50R17 12T; 51G; 52J bis e1*2001/116*0374*.. e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 51A; 7FD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 93 11A; 12A; 26P Sportback (4-türig); 215/45R17 91 12Q inkl. S3; 2-türig; 225/45R17 91 11A; 12A; 26P Allradantrieb; 206 - 228 205/50R17 93 11A; 12A; 26P; 52J Frontantrieb; §22 53207*10 215/45R17 91 12Q; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 12A; 26P; 52J 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 M+S 12O; 52J Cabrio; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 147 205/50R17 93 12I A3 Sportback; A3 215/45R17 91 124 Limousine; S3 215/50R17 91 124 Limousine; S3 225/45R17 91 12T Sportback; A3 TFSI e 81 - 228 205/50R17 M+S 12I; 52J Sportback; A3 g-tron Sportback; nicht A3 allstreet; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: A4, S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 367 Kombi; Limousine; 55 - 142 225/45R17 91 AEU Frontantrieb; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 5ET; 631 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 5ET Kombi; Limousine; 225/45R17 90 11A; 367 Allradantrieb; 81 - 142 225/45R17 AEU 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 5ET; 12K; 51A; 71C; 71K; 631 721; 725; 73C; 74C 110 - 142 225/45R17 11A; 367; 631 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 225/45R17 91 51J nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; AF8; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 367 nur bis §22 53207*10 e1*98/14*0051*16; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 367 nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 367 nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 367 nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AT Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 12T; 51G; 52J Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 76Z; 77E; 4BF §22 53207*10 Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 205/50R17 89 12O Allradantrieb; 205/55R17 91 12O Frontantrieb; 215/50R17 91 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 12O 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R17 94 12A 725; 73C; 74C; 76S; 225/55R17 97 12A 77E 235/50R17 96 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 12A 235/50R17 96 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 12A; 245; 248 245/50R17 99 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 12A; 245; 248 245/50R17 99 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 12A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/50R17 M+S 52J ab 235/50R17 M+S 11A; 26P; 52J e1*2001/116*0369*17; Allradantrieb; Frontantrieb; TT; TTS; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 76Z; 77E; BEO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder §22 53207*10 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeugherst eller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. §22 53207*10 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrz eugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unt erschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit §22 53207*10 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 53207*10 Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AEU) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen auf diesem Rad (Radgröße und Einpresstiefe) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16". AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm (Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht zulässig. AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil zulässig. BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53207*10 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 37 AUDI Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA §22 53207*10 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.