Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRY8BA45EC571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BA45ED571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BA45EO571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BA45ES571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45EC571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45ED571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45EO571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8BP45ES571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 §22 53207*08 TTRY8SA45EC571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8SA45ED571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8SA45EO571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 TTRY8SA45ES571 PCD112 ET45 ohne 57,1 730 2288 05/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 5E; 5L 140 Nm für Typ : NU; 3T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 205/55R17 95 12R inkl. SCOUT; 205/60R17 93 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 95 12R 51A; 71C; 71K; 721; 215/55R17 94 12R 725; 73C; 74C; 76S; 215/60R17 96 12R 77E 225/50R17 94 11A; 12A; 245 225/55R17 97 11A; 12A; 245 235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 248 235/55R17 99 11A; 12A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 52J Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 205/55R17 91 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 52J 721; 725; 73C; 74C; 225/50R17 94 11A; 24J 77E 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 215/45R17 91 51J Kombi; Allradantrieb; 55 - 147 205/50R17 93 5FM; 51J; 52J Frontantrieb; §22 53207*08 M+S 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J Limousine; e11*2007/46*0012*.. 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 55 - 147 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/45R17 88W 5FE ab e11*2007/46*0244*.., 205/50R17 91 e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. 215/45R17 91 ab 225/45R17 91 e11*2007/46*0244*01; nicht Octavia Scout; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5E e11*2007/46*0243*.., 81 - 140 205/50R17 89 Octavia Scout; e8*2007/46*0318*.. 205/55R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 52J 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 225/45R17 91 721; 725; 73C; 74C; 225/50R17 51G 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 140 205/50R17 93 12Q inkl. Octavia Scout; 205/55R17 95 12Q Kombilimousine; 215/50R17 95 12A Limousine; 215/55R17 94 12A Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 12A; 26P Frontantrieb; inkl. 235/50R17 96 11A; 12A; 26P Hybrid; 81 - 180 205/50R17 M+S 12Q; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 M+S 12Q; 52J 51A; 71C; 71K; 721; 215/50R17 M+S 12A; 52J 725; 73C; 74C; 76S; 215/55R17 M+S 12A; 52J 77E 225/50R17 M+S 11A; 12A; 26P; 52J 235/50R17 M+S 11A; 12A; 26P; 52J §22 53207*08 Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 147 225/45R17 94 bis e11*2007/46*0014*.. e11*2001/116*0326*31; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7HB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 215/50R17 92 12O inkl. Superb Scout; e8*2007/46*0317*.. 215/55R17 94 12O ab 225/50R17 94 12O e11*2001/116*0326*32; 225/55R17 97 12O Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 147 205/50R17 93Y 51J bis e11*2007/46*0014*.. 225/45R17 94 e11*2001/116*0326*31; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7HB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 bis e11*2007/46*0014*.. e11*2001/116*0326*31; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7HB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 51J bis e11*2007/46*0014*.. 225/45R17 94 e11*2001/116*0326*31; Kombi; Allradantrieb; §22 53207*08 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7HB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: YETI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 81 205/50R17 51G; 52J Frontantrieb; e11*2007/46*0034*.. 215/50R17 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 51J 12K; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 94 721; 725; 73C; 74C; 225/50R17 51G 77E 5L e11*2007/46*0010*.., 81 - 125 205/50R17 51G; 52J Allradantrieb; e11*2007/46*0034*.. 215/50R17 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 51J 12K; 51A; 573; 71C; 225/45R17 94 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 51G 74C; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. §22 53207*08 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschl ießlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. §22 53207*08 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährl eisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e11*2001/116*0326*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53207*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 40 SKODA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NX Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 270 HA 27I x = 230 y = 220 HA 26B x = 300 y = 240 VA 26P x = 250 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53207*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F y = 280 y = 270 10 HA 27H y = 280 y = 270 8 HA 26J x = 300 y = 240 20 VA 26N x = 300 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.