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							               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 132 MG                                                        Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 24.08.2023
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                               Fahrzeughersteller                MG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 49
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               TTRY8BA49EC571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8BA49ED571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8BA49EO571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8BA49ES571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8BP49EC571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8BP49ED571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8BP49EO571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8BP49ES571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
§22 53207*07




               TTRY8SA49EC571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8SA49ED571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8SA49EO571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               TTRY8SA49ES571          PCD112 ET49            ohne                         57,1                     730      2288    05/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MG4 Electric
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SEH3         e4*2018/858*00093*.. 54 - 68        205/50R17   93      122                      bis
                                                                 205/55R17   91      12A                      e4*2018/858*00093*01;
                                                                 215/50R17   91      122                      Heckantrieb; Elektro;
                                                                 225/45R17   91      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                              77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 132 MG                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MG4 Electric
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SEH3         e4*2018/858*00093*.. 54 - 68    205/50R17   93      122                     ab
                                                            205/55R17   91      12A                     e4*2018/858*00093*02;
                                                            215/50R17   91      122                     Heckantrieb; Elektro;
                                                            225/45R17   91      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
§22 53207*07




                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 132 MG                                                    Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.08.2023
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               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53207*07




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.