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							               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                    Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.03.2024
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                               Fahrzeughersteller              SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTRF0BA38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0BA38K601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0BP38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0BP38K601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0SA38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0SA38K601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53476*09




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AZ; JT; FR; AZ-2S; GY
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JY-2S; JY; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                    Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.03.2024
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : FY; LY-2S; JY; MZ; LY; EY
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S; MZ
                                                            100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ
                                                            103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S
                                                            110 Nm für Typ : JT
                                                            140 Nm für Typ : FR
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18          85                              Allradantrieb;
                                                         215/45R18          89                              Frontantrieb;
                                                         225/40R18          88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R18          91                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18          100                             2-türig; 4-türig;
                                                         235/50R18          97      11A;   24J              10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53476*09




                                                         235/55R18          100     11A;   24J              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/50R18          100     11A;   24J; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                         255/50R18          102     11A;   22I; 24J; 24M    74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FR           e4*2007/46*0142*..  131             235/45R18 94        11A; 245                Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 7AV;
                                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72      225/40R18 88                                           Kombilimousine;
               U,M)
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE1HE(S)(E   e6*2018/858*00057*.. 72  225/40R18 88                                       bis
               U,M)
                                                                                                        e6*2018/858*00057*03;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               ZE1HE(S)-2    e6*2018/858*00057*.. 72        225/40R18 88                                ab
               S
                                                                                                        e6*2018/858*00057*04;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 92          215/35R18 80        11A; 21B; 22B; 24J;     Frontantrieb;
§22 53476*09




                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               NZ            e4*2007/46*0155*..   100       215/35R18 80        11A; 21P; 22B; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                248; 271                Radschrauben;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     215/40R18   85                              Allradantrieb;
                                                            215/45R18   89                              Frontantrieb;
                                                            225/40R18   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18   91                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    205/45R18   86      11A;   24J; 24M         Stufenheck;
                                                            215/40R18   85      11A;   22I; 24C; 24M    Frontantrieb;
                                                            225/35R18   83      11A;   22I; 24C; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18   88      11A;   22I; 24C; 24M    12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 205/35R18 77            11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                                        215/35R18 80            11A; 24J; 248; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/35R18 83            11A; 24C; 248; 26P;     12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                27I                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 95        205/35R18 77        11A; 24J; 248           Frontantrieb; Hybrid;
                                                            215/35R18 80        11A; 24J; 248; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/35R18 83        11A; 24C; 248; 26P;     12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                27I                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JY           e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89                                  bis
                                                          215/50R18 92          11A;   24J; 248; 27B;   e6*2018/858*00006*01;
                                                                                27F                     Allradantrieb;
                                                            225/45R18 91        11A;   248; 27B         Frontantrieb; inkl.
                                                            235/45R18 94        11A;   24J; 248; 27B;   Hybrid;
                                                                                27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 96        11A;   24J; 248; 26P;   12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                27B;   27F              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
§22 53476*09




               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JY-2S        e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89                                   ab
                                                         215/50R18 92           11A;   24J; 248; 27B;   e6*2018/858*00006*02;
                                                                                27F                     Allradantrieb;
                                                            225/45R18 91        11A;   248; 27B         Frontantrieb; Hybrid;
                                                            235/45R18 94        11A;   24J; 248; 27B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27F                     12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                            245/45R18 96        11A;   24J; 248; 26P;   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                27B;   27F              74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/45R18 89                                    ab
                                                                                                        e4*2007/46*0779*04;
                                                            215/50R18 92        11A;   24J; 248; 27B;   Allradantrieb;
                                                                                27F                     Frontantrieb; inkl.
                                                            225/45R18 91        11A;   248; 27B         Hybrid;
                                                            235/45R18 94        11A;   24J; 248; 27B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27F                     12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                            245/45R18 96        11A;   24J; 248; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27B;   27F              73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18 86             11A; 26N; 27H           bis
                                                       215/40R18 89             11A; 24J; 26N; 27H      e4*2007/46*0779*03;
                                                       215/45R18 89             11A; 24J; 26N; 27H      Schräghecklimousine;
                                                       225/40R18 88             11A; 24J; 248; 26J;     Allradantrieb;
                                                                                27F                     Frontantrieb;
                                                             225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27F                     12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89                                    Allradantrieb;
                                                        215/50R18 92            11A; 24J; 248; 26P;     Frontantrieb;
                                                                                27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R18 91                               12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                             235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27I                     73C; 74A; 74P
               LY            e6*2018/858*00005*.. 75 - 103   215/45R18 89                               bis
                                                             215/50R18 92       11A; 24J; 248; 26P;     e6*2018/858*00005*01;
                                                                                27I                     Allradantrieb;
                                                             225/45R18 91                               Frontantrieb; inkl.
§22 53476*09




                                                             235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P;     Hybrid;
                                                                                27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               LY-2S         e6*2018/858*00005*.. 75 - 95    215/45R18 89                               ab
                                                             215/50R18 92       11A; 24J; 248; 26P;     e6*2018/858*00005*02;
                                                                                27I                     Allradantrieb;
                                                             225/45R18 91                               Frontantrieb; Hybrid;
                                                             235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27I                     12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
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                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 53476*09




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei fens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53476*09




               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 53476*09




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     AZ
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 200              y = 300                  HA
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            27I                     x = 150              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53476*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 200        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 200            15                VA
                            27H                  x = 200        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:    JY
                      Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

                      Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            24                HA
§22 53476*09




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.