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							               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 61 HONDA                                                     Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.03.2024
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTRF0BA50D641           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0BA50K641           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0BP50D641           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0BP50K641           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0SA50D641           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               TTRF0SA50K641           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        740      2181    10/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53476*09




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RSA; (Kugelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RE5; RE7;
                                                            CL3; FK3; BE5; CU3; CW1; FN3; FK; CG2; CL4; CW2; FC; RU; RE6;
                                                            BE1; CW3; FK1; FN2; RV; CU1; FK2; FN1; BE3; CU2
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm    für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3;
                                                            FC; FK;   FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU
                                                            110 Nm    für Typ : CG2; CL3; CL4
                                                            120 Nm    für Typ : RV
                                                            127 Nm    für Typ : RSA
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*..  147    225/40R18 88W                 11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 61 HONDA                                                 Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91                                  Kombi; Frontantrieb;
               CW2          e6*2001/116*0121*..           235/45R18 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CW3          e6*2001/116*0122*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88                                   CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W         5EG; 51J                nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89          51J                     e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88                                  nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
§22 53476*09




                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 110   215/40R18 89                               ab
               FK2           e11*2001/116*0256*..            225/35R18 87W      5ET                     e11*2001/116*0255*07;
               FK3           e11*2001/116*0257*..            225/40R18          51G                     ab
                                                                                                        e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     e:Ny1
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RSA          e6*2018/858*00269*.. 60          225/50R18 95       12R                     mit
                                                             235/45R18 94       12A                     Radhausverbreiterung
                                                             245/45R18 96       12A                     (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76O; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 61 HONDA                                                 Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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                                                                                                                  Seite: 3 von 7

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91                                 Stufenheck;
               CU2           e6*2001/116*0114*..           235/45R18 94                                 Frontantrieb;
               CU3           e6*2001/116*0115*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W             5EG; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/40R18 89              51J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/40R18 88              11A; 21P; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148        215/40R18 85W      51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/40R18 88       11A; 21P; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O
§22 53476*09




               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18 100                              bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18 97                               e11*2001/116*0301*05;
               RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18 100                              bis
                                                                                                        e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/45R18   86     5EM                     10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              205/45R18   90                             12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              215/40R18   85     5EG                     721; 725; 73C; 74A;
                                                             215/40R18   89                             74P
                                                             225/40R18   88     5FE
                                                             225/40R18   92




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 61 HONDA                                                 Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 215/50R18    92      11A; 26P                Frontantrieb;
                                                           225/45R18    91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R18    95      11A; 24J; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R18    94      11A; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                                           245/45R18    96      11A; 24J; 26P           74P; 77E
               RV            e6*2018/858*00063*.. 79       225/50R18    95      12I                     Frontantrieb; Hybrid;
                                                           235/45R18    94      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18    96      12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 53476*09




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 61 HONDA                                                  Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
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               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 53476*09




                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 61 HONDA                                                  Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
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               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 53476*09




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 61 HONDA                                                 Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RU
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 225              y = 250                  HA
                            27B                     x = 275              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53476*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 275        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA
                            27H                  x = 275        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.