Gutachten 366-0181-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 79 KIA Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRF0BA50D671 PCD114.3 ET50 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 740 2181 10/20 TTRF0BA50K671 PCD114.3 ET50 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 740 2181 10/20 TTRF0BP50D671 PCD114.3 ET50 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 740 2181 10/20 TTRF0BP50K671 PCD114.3 ET50 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 740 2181 10/20 TTRF0SA50D671 PCD114.3 ET50 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 715 2254 10/20 TTRF0SA50D671 PCD114.3 ET50 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 740 2181 10/20 TTRF0SA50K671 PCD114.3 ET50 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 740 2181 10/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 53476*05 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SG2; DE; PS; AM; JF; QL; SK3; PSEV Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : SK3 108 Nm für Typ : PS; PSEV 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : DE; QL; SG2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 79 KIA Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: NIRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG2 e9*2018/858*11241*.. 50 - 59 225/45R18 95 Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7P1; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: Niro, Niro Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/45R18 89 121 Frontantrieb; 225/45R18 91 121 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 12A 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/45R18 86 Frontantrieb; 215/45R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 51G 12A; 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/45R18 91 Kombi; Limousine; §22 53476*05 99 - 180 225/45R18 91W Frontantrieb; 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 225/40R18 88 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 225/45R18 91 Radhausverbreiter. 235/45R18 51G Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B9 PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 225/40R18 88 nur mit Radabdeckung 225/45R18 91 Serie; Frontantrieb; 235/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B9 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 79 KIA Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R18 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CQ SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/45R18 89 Frontantrieb; 215/50R18 92 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 7MX; 71C; 235/45R18 94 71K; 721; 725; 73C; 245/45R18 96 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/55R18 95 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen §22 53476*05 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 79 KIA Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den §22 53476*05 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des V entilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 79 KIA Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7P1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art. Nr.: 52940 CG100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53476*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.