GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 1 von 11 Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Paradiesstraße 14b 97080 Würzburg QM-Nr. 04102020050 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Australia Typ Australia 15 Radgröße 7Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 32018 Australia 15 W4/Ø74,1-Ø67,1 5/114,3/67,1 40 735 2150 36019 Kennzeichnungen KBA-Nummer 46227 Herstellerzeichen DBV Radtyp und Ausführung Australia 15 Radgröße 7Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 49338 S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - 49338 S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - 49338 S05 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - 49338 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Maverick /Esc. 91 225/70R15 A13 A14 A19 B02 1EZ, -/R; 1N2, -/R 91 255/60R15 A01 A12 K2b K42 B03 S04 e4*98/14* 0043,0051*.., e13*2001/116* 0091,0093*.. Hyundai Coupe 77-123 195/65R15 A12 A14 A19 GK 77-123 205/60R15 S02 e11*98/14*0186*.. 77-123 215/55R15 A01 K42 Hyundai Ioniq Hybrid 77 195/60R15 A12 A14 A19 AE 77 195/65R15 A58 Flh NoE e4*2007/46*1157*.. 77 205/60R15 A01 K1a K2b K8h S05 77 215/60R15 A01 K1c K2c K3f K8m Hyundai Santa Fé 82-107 215/70R15 R09 A12 A14 A19 SM B03 S02 e11*98/14*0162*.. Hyundai Trajet 82-127 205/65R15 M+S R09 A12 A14 A19 FO 82-127 215/65R15 S02 e11*98/14*0130*.. 82-127 225/60R15 A01 K45 K90 Hyundai XG ... 120-145 195/65R15 K41 K45 K46 M+S R09 A01 A12 A14 XG 120-145 205/65R15 K41 K45 K46 A19 B03 S02 e11*98/14*0109*.. Hyundai i30 /-cw 66-105 185/65R15 R09 R70 A12 A14 A19 FD, FDH 66-105 195/60R15 R37 B03 B30 Car e11*2001/116*0313*. 66-105 195/65R15 Flh V15 S02 e11*2001/116*0343*. 66-105 205/60R15 A01 K1a K1b K2b K56 e11*2007/46*0225*.. 66-105 215/60R15 A01 K1c K27 K2a K2b K41 K56 66-105 225/55R15 A01 K1c K27 K2c K41 K42 K46 K56 Hyundai i30 /-cw 70-103 195/65R15 A90 A14 A19 A58 PDE 70-103 205/60R15 A01 A12 K1a K1b B81 Car Flh e11*2007/46*3807*.. 70-103 215/60R15 A01 A12 K1c K2b K8h X82 S05 Hyundai ix20 57-94 195/65R15 K1a K1b K2b A01 A12 A14 JC, JC-HME 57-94 205/60R15 K1c K2b A19 A58 Flh e4*2007/46*0207*..; 57-94 215/60R15 K1c K2a K2b K8c S02 e4*2007/46*0223*..; e13*2007/46*1605*.. - incl. Facelift 2015 Kia Carens / UN 84-107 205/65R15 A30 A14 A19 B03 FG 84-107 215/60R15 A12 V15 S02 e4*2001/116*0114*.. 84-107 215/65R15 A12 84-107 225/60R15 A12 Kia Carnival, Sedona 93-121 215/65R15 K1c K42 A01 A12 A14 UP 93-121 225/60R15 K1c K2c K42 T95 T96 A19 S03 e11*98/14*0112*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Kia Soul 85-103 195/65R15 A12 A14 A19 AM 85-103 205/60R15 X74 A58 S02 e4*2001/116*0139*..; 85-103 205/60R15 A01 G46 e4*2007/46*0133*.. 85-103 205/65R15 Z18 85-103 205/65R15 A01 G73 85-103 215/60R15 A01 K1a K1b K2b K6g 85-103 215/65R15 A01 G73 K1a K1b K2b K5b K6g 85-103 225/60R15 A01 G73 K1c K2b K5b K6h K8e Kia Venga 55-94 195/65R15 K1a K1b K2b A01 A12 A14 YN, -/S, -/G 55-94 205/60R15 K1c K2b A19 A58 Flh e4*2007/46* 55-94 215/60R15 K1c K2a K2b K8c S02 0130*,0131*, 0261*,0262*..; e50*2007/46*0052*.. - incl. Facelift 2015 Kia cee'd 66-106 185/65R15 R09 R70 A12 A14 A19 ED 66-106 195/60R15 R37 B03 B30 Car e4*2001/116*0121*.; 66-106 195/65R15 Cpe Flh V15 e4*2007/46*0132*.. 66-106 205/60R15 A01 K1a K1b K2b K56 S02 - pro_cee'd /-SW 66-106 215/60R15 A01 K1c K2b K41 K56 66-106 225/55R15 A01 K1c K2b K41 K46 K56 Mazda 3 (I) 62-80 195/65R15 K1c K42 K46 A01 A12 A14 BK 62-80 205/60R15 K1c K2b K42 K46 A19 B02 B03 e1*2001/116*0234*.. 62-80 215/55R15 K1c K2b K42 K46 Flh Lim V15 62-80 225/55R15 K2a K2b K42 K44 K46 R03 S02 Mazda 3 (II) 77 - 110 195/65R15 A90 A14 A19 B03 BL 77 - 110 205/60R15 A01 A12 K1a K1b K6b Flh Sth S02 e11*2001/116* 77 - 110 215/60R15 A01 A12 K1c K6f K6k 0262*00-09 77 - 110 225/55R15 A01 A12 K1c K2b K6f K6l K8c (FIN: -JMZBL...) Mazda 323 F 96 195/55R15 K42 K46 K56 A01 A12 A14 BJ, BJD 96 205/50R15 K42 K44 K46 K56 A19 B03 S02 e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*.. Mazda 5 (I) 81-107 195/65R15 K1a K42 A01 A12 A14 CR1 81-107 205/60R15 K1c K42 A19 B02 B03 e13*2001/116*0156*. 81-107 225/55R15 K2b K42 K44 R03 B30 V15 S02 Mazda 5 (II) 85 195/65R15 K4h K6f K6g A01 A12 A14 CW, CWE 85 205/60R15 K1a K1b K4h K6f K6g A19 A58 B03 e1*2007/46*0433*.., B30 S02 e13*2007/46*1731*00 Mazda 6 (I) 119-122 195/65R15 K42 M+S A01 A12 A14 GG/GY; GG1/GY1 88-108 195/65R15 K42 A19 B03 Car e1*98/14*0188*..; 88-108 205/60R15 K42 Flh Lim V00 e11*2001/116*0203*. 88-108 215/55R15 K1c K2c K42 V15 S02 88-108 225/55R15 K1c K2c K42 K44 K56 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 4 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda 626 66-100 185/65R15 R09 R70 A12 A14 A19 GF ww. GF/GW, -/D 66-100 195/55R15 A01 K42 R37 S02 e1*96/27*0055*.., 66-100 195/60R15 A01 K42 R37 e1*98/14*0055*.., 66-100 195/65R15 A01 K42 R09 e1*98/14*0164*.. 66-100 205/55R15 A01 K2b K42 66-100 205/60R15 A01 K2b K42 K44 X09 Mazda MPV 88-90,104 205/65R15 A11 A14 A19 B03 LW ww. LWD 88-90,104 215/60R15 A12 V15 S03 e1*98/14*0118*.., 88-90,104 225/60R15 A01 A12 K2b e1*98/14*0165*.. Mazda Premacy 66-84 185/55R15 K1a K2c R37 R70 T81 T82 T85 A01 A12 A14 CP, CPD 66-84 195/50R15 K1c K2c R37 T82 T83 X20 A19 K42 K44 e1*98/14*0116*.., 66-96 195/55R15 K1c K2c T85 T89 V15 S02 e1*98/14*0161*.. 66-96 205/50R15 K1c K2c T85 T86 X20 66-96 215/45R15 K1c K2c T84 T85 X20 96 195/60R15 K1c K2c R09 Mitsubishi Lancer (VII) 60-99 195/55R15 K1c K42 K56 M+S A01 A12 A14 CS0 60-99 195/60R15 K1c K42 K56 A19 B03 Car e1*2001/116*0233* Sth S02 Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 K1a K2b K42 K56 A01 A12 A14 Runner 92-110 215/60R15 K1c K2c K42 K56 K90 L02 A19 S02 N50 (Version DR .. ) 92-110 225/60R15 K1c K2c K42 K56 K90 L02 e1*97/27*0103*.. Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 A12 A14 A19 Wagon 92-110 215/60R15 A01 K2b K42 K56 V15 S02 N50 (Version DW .. ) 92-110 225/60R15 A01 K2b K42 K56 e1*97/27*0103*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 5 von 11 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 6 von 11 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 7 von 11 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 8 von 11 K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen. K6l An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 9 von 11 M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 10 von 11 T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X09 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/65R15 bzw. 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (9. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 11 von 11 Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2005. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. Februar 2018 Schmidt 00287020.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim