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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                           Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Australia
Typ                             Australia 15
Radgröße                        7Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
32018        Australia 15 W4/Ø74,1-Ø67,1           5/114,3/67,1           40       735     2150
36019

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      46227
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           Australia 15
Radgröße                        7Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                      -                    49338
S03     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     130                      -                    49338

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Hyundai
                                Kia
                                Mazda
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Maverick /Esc.     91             225/70R15   A13                                 A14 A19 B02
1EZ, -/R; 1N2, -/R      91             255/60R15   A01 A12 K2b K42                     B03 S02
e4*98/14*
0043,0051*..,
e13*2001/116*
0091,0093*..
Hyundai Coupe           77-123         195/65R15                                       A12 A14 A19
GK                      77-123         205/60R15                                       S02
e11*98/14*0186*..       77-123         215/55R15   A01 K42
Hyundai Santa Fé        82-107         215/70R15   R09                                 A12 A14 A19
SM                                                                                     B03 S02
e11*98/14*0162*..
Hyundai Trajet          82-127         205/65R15   M+S R09                             A12 A14 A19
FO                      82-127         215/65R15                                       S02
e11*98/14*0130*..       82-127         225/60R15   A01 K45 K90
Hyundai XG ...          120-145        195/65R15   K41 K45 K46 M+S R09                 A01 A12 A14
XG                      120-145        205/65R15   K41 K45 K46                         A19 B03 S02
e11*98/14*0109*..
Hyundai i30 /-cw        66-105         185/65R15   R09 R70                             A12 A14 A19
FD, FDH                 66-105         195/60R15   R37                                 B03 B30 Car
e11*2001/116*0313*.     66-105         195/65R15                                       Flh V15 S02
e11*2001/116*0343*.     66-105         205/60R15   A01 K1a K1b K2b K56
e11*2007/46*0225*..     66-105         215/60R15   A01 K1c K27 K2a K2b K41 K56
                        66-105         225/55R15   A01 K1c K27 K2c K41 K42 K46 K56
Hyundai ix20            57-94          195/65R15   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
JC                      57-94          205/60R15   K1c K2b                             A19 A58 Flh
e4*2007/46*0207*..;     57-94          215/60R15   K1c K2a K2b K8c                     S02
e4*2007/46*0223*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carens / UN         84-107         205/65R15   A30                                 A14 A19 B03
FG                      84-107         215/60R15   A12                                 V15 S02
e4*2001/116*0114*..     84-107         215/65R15   A12
                        84-107         225/60R15   A12
Kia Carnival, Sedona    93-121         215/65R15   K1c K42                             A01 A12 A14
UP                      93-121         225/60R15   K1c K2c K42 T95 T96                 A19 S03
e11*98/14*0112*..
Kia Soul                85-103         195/65R15                                       A12 A14 A19
AM                      85-103         205/60R15   X74                                 A58 S02
e4*2001/116*0139*..;    85-103         205/60R15   A01 G46
e4*2007/46*0133*..      85-103         205/65R15   Z18
                        85-103         205/65R15   A01 G73
                        85-103         215/60R15   A01 K1a K1b K2b K6g
                        85-103         215/65R15   A01 G73 K1a K1b K2b K5b K6g
                        85-103         225/60R15   A01 G73 K1c K2b K5b K6h K8e




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                         Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Venga               55-94           195/65R15   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
YN, -/S, -/G            55-94           205/60R15   K1c K2b                         A19 A58 Flh
e4*2007/46*             55-94           215/60R15   K1c K2a K2b K8c                 S02
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015
Kia cee'd               66-106          185/65R15   R09 R70                         A12 A14 A19
ED                      66-106          195/60R15   R37                             B03 B30 Car
e4*2001/116*0121*.;     66-106          195/65R15                                   Cpe Flh V15
e4*2007/46*0132*..      66-106          205/60R15   A01 K1a K1b K2b K56             S02
- pro_cee'd /-SW        66-106          215/60R15   A01 K1c K2b K41 K56
                        66-106          225/55R15   A01 K1c K2b K41 K46 K56
Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   K1c K42 K46                     A01 A12 A14
BK                      62-80           205/60R15   K1c K2b K42 K46                 A19 B02 B03
e1*2001/116*0234*..     62-80           215/55R15   K1c K2b K42 K46                 Flh Lim V15
                        62-80           225/55R15   K2a K2b K42 K44 K46 R03         S02
Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A90                             A14 A19 B03
BL                      77 - 110        205/60R15   A01 A12 K1a K1b K6b             Flh Sth S02
e11*2001/116*           77 - 110        215/60R15   A01 A12 K1c K6f K6k
0262*00-09              77 - 110        225/55R15   A01 A12 K1c K2b K6f K6l K8c
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323               106             195/60R15   K42 K56                         A01 A12 A14
BA                      106             205/55R15   K42 K56                         A19 B03 S02
G878,
e13*96/27*0023*..
Mazda 323 F             96              195/55R15   K42 K46 K56                     A01 A12 A14
BJ, BJD                 96              205/50R15   K42 K44 K46 K56                 A19 B03 S02
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   K1a K42                         A01 A12 A14
CR1                     81-107          205/60R15   K1c K42                         A19 B02 B03
e13*2001/116*0156*.     81-107          225/55R15   K2b K42 K44 R03                 B30 V15 S02
Mazda 5 (II)            85              195/65R15   K4h K6f K6g                     A01 A12 A14
CW, CWE                 85              205/60R15   K1a K1b K4h K6f K6g             A19 A58 B03
e1*2007/46*0433*..,                                                                 B30 S02
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   K42 M+S                         A01 A12 A14
GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   K42                             A19 B03 Car
e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   K42                             Flh Lim V00
e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   K1c K2c K42                     V15 S02
                        88-108          225/55R15   K1c K2c K42 K44 K56
Mazda 626               66-100          185/65R15   R09 R70                         A12 A14 A19
GF ww. GF/GW, -/D       66-100          195/55R15   A01 K42 R37                     S02
e1*96/27*0055*..,       66-100          195/60R15   A01 K42 R37
e1*98/14*0055*..,       66-100          195/65R15   A01 K42 R09
e1*98/14*0164*..        66-100          205/55R15   A01 K2b K42
                        66-100          205/60R15   A01 K2b K42 K44 X09




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda MPV              88-90,104     205/65R15     A11                                   A14 A19 B03
LW ww. LWD             88-90,104     215/60R15     A12                                   V15 S03
e1*98/14*0118*..,      88-90,104     225/60R15     A01 A12 K2b
e1*98/14*0165*..
Mazda Premacy          66-84         185/55R15     K1a K2c R37 R70 T81 T82 T85           A01 A12 A14
CP, CPD                66-84         195/50R15     K1c K2c R37 T82 T83 X20               A19 K42 K44
e1*98/14*0116*..,      66-96         195/55R15     K1c K2c T85 T89                       V15 S02
e1*98/14*0161*..       66-96         205/50R15     K1c K2c T85 T86 X20
                       66-96         215/45R15     K1c K2c T84 T85 X20
                       96            195/60R15     K1c K2c R09
Mitsubishi Lancer      60-99         195/55R15     K1c K42 K56 M+S                       A01 A12 A14
CS0                    60-99         195/60R15     K1c K42 K56                           A19 B03 Car
e1*2001/116*0233*                                                                        Sth S02
Mitsubishi Space       92-110        205/65R15     K1a K2b K42 K56                       A01 A12 A14
Runner                 92-110        215/60R15     K1c K2c K42 K56 K90 L02               A19 S02
N50 (Version DR .. )   92-110        225/60R15     K1c K2c K42 K56 K90 L02
e1*97/27*0103*..
Mitsubishi Space       92-110        205/65R15                                           A12 A14 A19
Wagon                  92-110        215/60R15     A01 K2b K42 K56                       V15 S02
N50 (Version DW .. )   92-110        225/60R15     A01 K2b K42 K56
e1*97/27*0103*..

Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).



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Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 7 von 10

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K6l   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 9 von 10

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X09    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/65R15
bzw. 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X74    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46227 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55107305 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ Australia 15
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. März 2016




Schmidt                                                                      00244339.DOC




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