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							Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 04.02.2021
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                Fahrzeughersteller              SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA
                                                MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
33715               RE-01 8019 /               FZ20 Ø60,1                  60,1     Kunststoff     750      2260    02/08
                    Ø74,1-Ø60,1
33715               RE-01 8019 /               FZ20 Ø60,1                  60,1     Kunststoff    790      2150     02/08
                    Ø74,1-Ø60,1
35796               RE-01 8019 /               FZ20 Ø60,1                  60,1     Kunststoff    750      2260     02/08
                    Ø74,1-Ø60,1
35796               RE-01 8019 /               FZ20 Ø60,1                  60,1     Kunststoff    790      2150     02/08
                    Ø74,1-Ø60,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FR; JT; GY
Zubehör                                    : 49374


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör                                    : 49376


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : LY; JY; EY; FY
Zubehör                                    : 49376


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                             100 Nm für Typ : JY
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/35R19 85                                    Allradantrieb;
                                          225/35R19 84                                    Frontantrieb;
                                          235/35R19 87                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95                                    2-türig; 4-türig;
                                          245/45R19 98                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R19 100          11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131            235/35R19 91      11A; 245                 Allradantrieb;
                                               235/40R19 92      11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R19 93      11A; 21P; 245; 248       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/35R19 85                               Allradantrieb;
                                               225/35R19 88                               Frontantrieb;
                                               235/35R19 87      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/35R19 85      11A; 22I; 24C; 24M       Stufenheck;
                                               225/35R19 84      11A; 22I; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                               245/30R19 89      11A; 22B; 22M; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D; 678                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      225/35R19 88             11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
                                                                                         e4*2007/46*0779*03;
                                               235/35R19 87      11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 04.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 225/40R19 89               11A; 246; 248; 27B       ab
                                                                                             e4*2007/46*0779*04;
                                                 235/40R19 92       11A; 24J; 248; 27B;      Schräghecklimousine;
                                                                    27F                      Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 225/40R19 89               11A; 24J; 248; 27I       Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; XC1(EU,M) (Flachbund lose)
Zubehör                                    : 49349


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : XA4(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M); XE2(a); E15UT(a);
                                             E15UTN(a); R1; XA5(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M)-TMG; E15J(a);
                                             XV7(EU,M); XA4(EU,M); ZE1HE(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; S16;
                                             S19(a); V3; XA3(a); XA5(EU,M); XA5P(EU,M)-TGRE; T27;
                                             XA5P(EU,M); E15UT(a)MS1; T25; XZ1L(EU,M); XA3(a)-TMG; AR2;
                                             XE1
Zubehör                                    : 49349


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AR2; AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a);
                                             E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1; S16; S19(a); T25; T27;
                                             XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XA5(EU,M);
                                             XA5(EU,M)-TMG; XA5P(EU,M); XA5P(EU,M)-TGRE; XE1; XE2(a);
                                             XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG;
                                             ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             110 Nm für Typ : XC1(EU,M)




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 28
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W        11A; 21P; 21S; 24M       bis
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..           235/35R19 91         11A; 21P; 21T; 24J;      e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                   24M; 54A                 2-türig; 4-türig;
1
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   225/35R19 88       11A; 21S; 24M            bis
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..           235/35R19 87       11A; 21P; 21T; 22I;      e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS     e11*2007/46*0167*..                               24J; 24M; 5ET; 54A       2-türig; 4-türig;
1
E15UTN(a)      e11*2007/46*0019*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/40R19 93               124                      10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                    235/40R19 92               12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                      245/35R19 93               12A                      725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y                                   10B; 11B; 11G; 11H;
             e11*98/14*0078*..            245/35R19 93W 11A; 24J                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183       235/35R19 91Y                                  bis
                                 183 - 208 245/35R19 93                                   e6*2001/116*0103*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19      11A; 21P; 22I; 24M;           Kombi; Limousine;
               e11*98/14*0110*..                            53S                           Heckantrieb;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 5ET; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 51J                             bis
                                                                                          e11*2001/116*0206*09;
                                                                                          Cabrio; Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96          GAR; 11A; 26P; 27H       Coupe; Heckantrieb;
M)                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XC1(EU,      e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/40R19 96           GAR; 11A; 26P; 27H       Coupe; Heckantrieb;
M)                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112   225/45R19 92                                       UX250H;
M)                                     235/40R19 92                                       10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..       235/45R19 95                                       12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG                                 245/40R19 94              11A; 26P; 27I            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P                        ab
                                            235/35R19 87W 11A; 21B                        e11*2001/116*0196*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B                      nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0196*04;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91                                   Limousine;
                                  91 - 130 225/40R19 93                                   Frontantrieb;
                                           235/35R19 91W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R19 93  11A; 22M; 245                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93                                 Kombi; Frontantrieb;
                                              235/35R19 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R19 93       11A; 22M; 245            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J;             10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..                             24M                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
XV7(EU,        e6*2007/46*0322*..   131       225/40R19 93       11A; 26P                 nur Hybrid;
M)                                            235/40R19 92       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R19 93       11A; 248; 26B            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/45R19 92          11A; 245; 26N; 26P;      Allradantrieb;
M)           e6*2007/46*0338*..                                  27I                      Frontantrieb;
AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..           235/40R19 92          11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                           26N; 27I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/45R19 95          11A; 24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26N; 27I                 74P
                                              245/40R19 94       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*..  72 - 112 225/35R19 88                                      Kombilimousine;
)
ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*..          245/30R19 89             11A; 26P                 Schräghecklimousine;
)-TMG
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114     225/55R19 99       11A; 27I                 ab
XA3(a)-      e13*2007/46*1657*..              235/45R19 95                                e6*2001/116*0105*09;
TMG                                           235/50R19 99       11A; 27I                 Allradantrieb;
XA4(EU,      e6*2007/46*0166*..               245/45R19 98       11A; 27I                 Frontantrieb;
M)                                            255/45R19 100      11A; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU,      e13*2007/46*1658*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/45R19 95                               bis
                                               245/45R19 98                               e6*2001/116*0105*08;
                                               255/45R19 100     11A; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
XA5(EU,        e6*2007/46*0289*..    129 - 136 235/55R19 101                              Allradantrieb;
M)                                             255/45R19 100                              Frontantrieb;
XA5(EU,        e13*2007/46*1991*..                                                        Inkl.Hybrid;
M)-TMG                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
XA5P(EU,       e6*2007/46*0429*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
M)                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
XA5P(EU,       e13*2007/46*2356*..                                                        74P
M)-TGRE

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91          5GG                      Frontantrieb;
                                  82 - 130 225/40R19 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 28
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 235/40R19
     Hinterachse: 265/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             26                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             10                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 330            y = 400                     HA
             27I                      x = 280            y = 360                     HA
             26B                      x = 300            y = 260                     VA
             26P                      x = 250            y = 210                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 260              5                VA
             26J                   x = 300       y = 260              5                VA
             27H                   x = 330       y = 400              8                HA
             27F                   x = 330       y = 400             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZA1(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2005*..
       Handelsbez.:    LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 215                     HA
             27I                      x = 300            y = 265                     HA
             26B                      x = 220            y = 330                     VA
             26P                      x = 270            y = 380                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 380             22                VA
             26N                   x = 270       y = 380              8                VA
             27F                   x = 300       y = 265             26                HA
             27H                   x = 300       y = 265              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 17 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZE1HE(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2012*..
       Handelsbez.:    TOYOTA COROLLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 280            y = 385                     HA
             26B                      x = 235            y = 250                     VA
             26P                      x = 285            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 285       y = 300              8                VA
             26N                   x = 285       y = 300             28                VA
             27F                   x = 280       y = 385              8                HA
             27H                   x = 280       y = 385             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1657*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0338*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA4(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0166*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZE1HE(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0318*..
       Handelsbez.:    TOYOTA COROLLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 280            y = 385                     HA
             26B                      x = 235            y = 250                     VA
             26P                      x = 285            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 285       y = 300              8                VA
             26N                   x = 285       y = 300             28                VA
             27F                   x = 280       y = 385              8                HA
             27H                   x = 280       y = 385             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 24 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA4(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1658*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 25 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XC1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0336*..
       Handelsbez.:    LEXUS RC300H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 280                     VA
             26P                      x = 240            y = 230                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 280              4                VA
             26N                   x = 290       y = 280              4                VA
             27F                   x = 280       y = 400             30                HA
             27H                   x = 180       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 26 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZA1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 215                     HA
             27I                      x = 300            y = 265                     HA
             26B                      x = 220            y = 330                     VA
             26P                      x = 270            y = 380                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 380             22                VA
             26N                   x = 270       y = 380              8                VA
             27F                   x = 300       y = 265             26                HA
             27H                   x = 300       y = 265              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 27 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XC1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2883*..
       Handelsbez.:    LEXUS RC200T, Lexus RC300H

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 280                     VA
             26P                      x = 240            y = 230                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 280              4                VA
             26N                   x = 290       y = 280              4                VA
             27F                   x = 280       y = 400             30                HA
             27H                   x = 180       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0534-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 47258
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RE-01 8019
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 04.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XV7(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0322*..
       Handelsbez.:    TOYOTA CAMRY

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 285            y = 275                     HA
             26B                      x = 230            y = 265                     VA
             26P                      x = 180            y = 215                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 230       y = 265             20                VA
             26N                   x = 230       y = 265              8                VA
             27F                   x = 285       y = 275             20                HA
             27H                   x = 285       y = 275              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.