Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 28 Fahrzeughersteller HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTVG0BA35C671 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 930 2364 05/22 TTVG0BP35C671 PCD114,3 ET35 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 930 2364 05/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54035*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; CE; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : VF; JC; JM; MD; XG; YN; FE; EN; FS; GDH; LM; AE; GK; TM; GDH-HME; CM; TG; OSE; JC-HME; ELH; NF; FDH; FD; SM; OS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : AE; ELH; EN; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF; YN 110 Nm für Typ : CM; GK; JC; JC-HME; JM; NF; SM; TG; XG 120 Nm für Typ : CE; FE; PDE 127 Nm für Typ : OS; OSE; TM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 28 Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/35R18 84 11A; 24M; 241; 246; Stufenheck; 26N; 26P; 27B; 27H; Frontantrieb; 5EA 215/40R18 89 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 7BC; 71C; 225/35R18 87 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26N; 27B; 27F 74A; 74H; 74P 225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/35R18 88 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F; 570 97 215/40R18 85 11A; 24M; 241; 246; 26N; 26P; 27B; 27H 235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 123 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; §22 54035*04 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GRANDEUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TG e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/45R18 95W 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 98 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R18 97 11A; 22I 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 74H; 74P 255/45R18 99 11A; 22I Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/60R18 103 11A; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 4CN SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 235/50R18 97 HAV; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 HAV; 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 HAV; 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 82 - 127 235/55R18 100 HAW 74H; 74P 235/60R18 103 HAW; 11A; 54A SM e11*98/14*0162*.. 82 - 127 235/50R18 101 11A; 24K; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 11A; 24K; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 103 11A; 24K; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 28 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 235/60R18 103 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 7MI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W 11A; 22I; 24J Limousine; 235/40R18 91W 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93W 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95 11A; 24C; 24D Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P §22 54035*04 Verkaufsbezeichnung: IONIQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 100 205/40R18 86 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26J; 27F; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 89 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7MX; 71C; 26B; 26J; 27F 71K; 721; 725; 73C; 225/40R18 88 11A; 24D; 241; 246; 74A; 74H; 74P 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: IONIQ6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CE e4*2018/858*00145*.. 37 - 81 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N Heckantrieb; Elektro; 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J 12A; 51A; 7P1; 71C; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27H 74A; 74H; 74P; 765 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J Verkaufsbezeichnung: IX 55, VERACRUZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EN e9*2001/116*0071*.. 176 245/60R18 105 Allradantrieb; 255/55R18 105 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 28 Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/40R18 86 11A; 21B; 22I; 24M; Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 241; 246 Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 205/45R18 86 11A; 21B; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 241; 246; 56G 12A; 51A; 7AK; 7FQ; 215/40R18 89 11A; 21B; 22I; 24C; 71C; 71K; 721; 725; 244; 247; 260 73C; 74A; 74H; 74P 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 260; 270 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 260; 270 235/35R18 86 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 261; 270 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 261; 270 245/35R18 88 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 261; 271; 570 Verkaufsbezeichnung: IX35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95 11A; 24C; 244; 247; auch Facelift 2013; LM e11*2007/46*0128*.. 261; 270 Allradantrieb; §22 54035*04 225/55R18 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 261; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 7AM; 262; 271 71C; 71K; 721; 725; 255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74H; 74P; 262; 271 4AY; 4DW; 4DX Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 244; Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 247; 26P türig; 5-türig; GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 66 - 137 225/35R18 87 11A; 22M; 24J; 244; Frontantrieb; 247; 26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26N; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/35R18 86W 11A; 22L; 24C; 244; 74H; 74P; FKA; 4CT 247; 26B; 26N; 27H; 5EM 235/40R18 91 11A; 22L; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/35R18 88 11A; 22L; 24D; 27F; 57F; 570 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 28 Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 11A; 21B; 22L; 24D; Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 24J; 5EM; 51J; 56G Frontantrieb; 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D 74H; 74P; 4BO 77 - 105 215/40R18 85 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 24D; 5EG FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 11A; 24D; 24J; 5EM; i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 51J; 56G Frontantrieb; 205/45R18 90 11A; 24D; 24J; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R18 89 11A; 22H; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 225/40R18 88 11A; 21N; 22H; 24C; 74H; 74P; 4BO 24D Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/40R18 86 11A; 24J; 248; 26N; i30 Fastback; e5*2007/46*1075*.. 26P; 27H Kombilimousine; 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 26B; Schrägheck; 5-türig; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54035*04 225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7NL; 71C; 26B; 26J; 27F 71K; 721; 725; 73C; 235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74H; 74P 26B; 26J; 27F 245/35R18 88 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 215/45R18 93 11A; 248; 26P; 27H Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 95 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 7AY; 71C; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 74A; 74H; 74P; 4CZ 26N; 27F; 67Q 245/35R18 92 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 67O; 67P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 28 Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OSE e4*2007/46*1522*.. 26 - 28 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 26B; KONA EV; Frontantrieb; 26N Höchste Dreißig- 225/45R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; Minuten-Leistung; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7NL; 71C; 247; 26B; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; 74A; 74H; 74P 247; 26B; 26N; 27H 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 26B; KONA; nicht KONA EV; 26N Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7NL; 71C; 247; 26B; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; 74A; 74H; 74P §22 54035*04 247; 26B; 26N; 27H 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 26B; KONA EV; Frontantrieb; 26N Höchste Dreißig- 225/45R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; Minuten-Leistung; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7NL; 71C; 247; 26B; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; 74A; 74H; 74P 247; 26B; 26N; 27H 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 28 Verkaufsbezeichnung: NEXO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e9*2007/46*6592*.. 32 225/55R18 98 11A; 24J; 247; 26B; Wasserstoffbetrieb; 26N Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 12A; 51A; 7MI; 71C; 245/50R18 100 11A; 24C; 24M; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27I 74A; 74H; 74P; 76O 255/45R18 99 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N 255/50R18 102 11A; 24C; 243; 248; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: VELOSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck; 27F Frontantrieb; 215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R18 87 11A; 24J; 24M; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 26P; 27F 74H; 74P; 4C0 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 26N; 26P; 27F 235/35R18 86 11A; 242; 244; 245; §22 54035*04 247; 26B; 26N; 27F 245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 570 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 11A; 22I; 241; 244; Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 246; 247; 270 Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 247; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R18 90 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 260; 271 74H; 74P; 4CQ; 4CT 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24C; 24D; 260; 271 245/35R18 88 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 260; 271 Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J ab e11*98/14*0109*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 28 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung §22 54035*04 vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 28 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54035*04 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 28 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54035*04 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 28 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 54035*04 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 28 4CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2B000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den §22 54035*04 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 28 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugaus führungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54035*04 67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R18 Hinterachse: 235/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 28 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs z u entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet §22 54035*04 sind. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrol lsystem verwendet werden. 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 28 7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7P1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 CG100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. §22 54035*04 HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA §22 54035*04 27F x = 250 y = 250 30 HA 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: TM Genehm.Nr.: e4*2007/46*1318*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 260 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54035*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: IONIQ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA §22 54035*04 27F x = 250 y = 350 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e9*2007/46*6592*.. Handelsbez.: NEXO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 315 y = 295 HA 27I x = 265 y = 245 HA 26B x = 355 y = 295 VA 26P x = 305 y = 245 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54035*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 315 y = 295 10 HA 27H x = 315 y = 295 8 HA 26J x = 355 y = 295 20 VA 26N x = 355 y = 295 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GDH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0337*.. Handelsbez.: i30 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 350 VA 26P x = 220 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 275 y = 280 24 HA §22 54035*04 27H x = 275 y = 280 8 HA 26J x = 270 y = 350 16 VA 26N x = 270 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA §22 54035*04 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OSE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1522*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA §22 54035*04 27F x = 250 y = 250 30 HA 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54035*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA §22 54035*04 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 440 8 HA §22 54035*04 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: CE Genehm.Nr.: e4*2018/858*00145*.. Handelsbez.: IONIQ6 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 275 VA 26P x = 220 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 340 20 HA §22 54035*04 27H x = 280 y = 340 8 HA 26J x = 270 y = 275 30 VA 26N x = 270 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 440 8 HA §22 54035*04 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0351-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54035 ANLAGE: 97 HYUNDAI Radtyp: TTVG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FS Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*.. Handelsbez.: VELOSTER Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 320 VA 26P x = 240 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 310 8 HA §22 54035*04 27F x = 250 y = 310 28 HA 26N x = 290 y = 320 8 VA 26J x = 290 y = 320 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.