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							               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                    Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTYY0GA40D601           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        670      2037    10/17
               TTYY0GA40601            PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        670      2037    10/17
               TTYY0SA40D601           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        670      2037    10/17
               TTYY0SA40601            PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        670      2037    10/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51285*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JT; GY; AZ; FR
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JY; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EY; MZ; FY; LY
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                      Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 04.04.2022
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               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                              Typ : JY
               Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                                              100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
                                                              103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
                                                              110 Nm für Typ : JT
                                                              140 Nm für Typ : FR
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
               FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/50R17           89                             Allradantrieb;
                                                         205/55R17           91                             Frontantrieb;
                                                         215/45R17           87                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17           91                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                         225/45R17           91                             71K; 721; 725; 73C;
                                                         225/50R17           94                             74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
§22 51285*07




               JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17           99                             2-türig; 4-türig;
                                                         225/65R17           102                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/55R17           99                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/55R17           102     11A; 24J               721; 725; 73C; 74A;
                                                         255/50R17           101     11A; 24J; 24M          74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
               FR           e4*2007/46*0142*..  131              215/50R17 91                               Allradantrieb;
                                                                 215/55R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/50R17 94                               12A; 51A; 573; 7AV;
                                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 92               195/40R17   81                             Frontantrieb;
                                                                 195/45R17   81                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/40R17   80      11A;   24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 215/35R17   79      11A;   22I; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                 215/40R17   83      11A;   22I; 24M        74P
               NZ             e4*2007/46*0155*..      100        195/40R17   81      11A;   22I             Frontantrieb;
                                                                 195/45R17   81      11A;   22I             Radschrauben;
                                                                 205/40R17   80      11A;   22I; 245; 270   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/40R17   83      11A;   22B; 24J; 270   12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     205/50R17   89                              Allradantrieb;
                                                            205/55R17   91                              Frontantrieb;
                                                            215/45R17   87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R17   91                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                            225/45R17   91                              71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/50R17   94                              74A; 74P
               GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    205/45R17   84    11A;   24J                Stufenheck;
                                                            205/50R17   89    11A;   24J; 24M           Frontantrieb;
                                                            215/45R17   87    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17   91    11A;   24J; 24M           12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SWACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72             225/45R17 91      12N                       Kombilimousine;
               U,M)
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PI; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S
§22 51285*07




               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/45R17       81                              Frontantrieb;
                                                        205/40R17       80    11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/45R17       84    11A; 245                  12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                        215/40R17       83    11A; 24J                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/50R17 91                                    ab
                                                                                                        e4*2007/46*0779*04;
                                                            215/55R17 94      11A; 27B; 27F             Schräghecklimousine;
                                                            225/50R17 94      11A; 246; 248; 27B        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                 Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/50R17         89    11A; 246; 26N; 27H        bis
                                                       205/55R17         91    11A; 246; 26N; 27H        e4*2007/46*0779*03;
                                                       215/45R17         87    11A; 26N; 27H             Schräghecklimousine;
                                                       215/50R17         91    11A; 24J; 248; 26J;       Allradantrieb;
                                                                               27H                       Frontantrieb;
                                                             225/45R17 91      11A; 24J; 26N; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/50R17 94      11A; 24J; 248; 26J; 27F   12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 205/55R17        91    12R                       Allradantrieb;
                                                        215/50R17        91    12Q                       Frontantrieb;
                                                        215/55R17        94    12Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R17        94    11A; 24J; 248; 27I        51A; 7AV; 7PT; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 51285*07




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                 Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
§22 51285*07




               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamt e Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                 Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 51285*07




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche si nd dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                 Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den A usführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 51285*07




                      werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     LY
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0928*..
                      Handelsbez.:     VITARA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51285*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:    JY
                      Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                      Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            24                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
§22 51285*07




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0345-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285
               ANLAGE: 51 SUZUKI                                                Radtyp: TTYY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     JY
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

                      Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA
                            27B                     x = 330              y = 400                  HA
                            27I                     x = 280              y = 360                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51285*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 260             5                VA
                            26J                  x = 300        y = 260             5                VA
                            27H                  x = 330        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 330        y = 400            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.