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							               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 13 MAZDA                                                     Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTUK0BA46ED671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0BA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0BA46ES671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0GA46ED671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0GA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0GA46ES671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0SA46ED671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0SA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
§22 53530*04




               TTUK0SA46ES671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1975    04/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; GF; GFD/GW D; GF/GW; GG/GY;
                                                            GG1; TA
                                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85                 5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               96      195/60R15                    51G                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             76Q



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 13 MAZDA                                                 Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15               51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                            G138                        195/60R15               51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/55R15-87            11A; 367                721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S          51G; 52J                Nur Vorderachslenkung;
                            G517                         205/65R15              51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/60R15-93                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/60R15-95           11A; 21M; 52A           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76Q

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80      195/65R15          12T; 51G                Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76Q
               BK            e1*2001/116*0234*.. 62 - 80     195/65R15          51G                     Stufenheck;
                                                             205/60R15 91                               Schrägheck;
§22 53530*04




                                                             205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/60R15 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76Q
               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   195/65R15   91                             bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*..             205/60R15   91                             Stufenheck;
                                                             205/65R15   94                             Schrägheck;
                                                             215/60R15   94                             Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76Q; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15             12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/60R15      91     12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                          205/65R15      94     12A                     725; 73C; 74C; 76Q
               CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/65R15      91                             Kombi; Frontantrieb;
                                                          205/60R15      91     11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/65R15      94     11A; 22I                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                          215/60R15      94     11A; 22I                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76Q




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 13 MAZDA                                                 Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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                                                                                                                   Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 195/65R15             12N; 51G                Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76Q

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 185/65R15                51G                     Stufenheck;
               GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           195/60R15                51G                     Schrägheck;
               GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                             e1*98/14*0055*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76Q
               GFD/GWD       e1*98/14*0164*..     66 - 100 185/65R15            Nur Fz.bis 1060kg       Nur Fz.bis 1060kg
               GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                  zul.Achslast; 51G       zul.Achslast; Kombi;
                             e1*98/14*0055*..               195/60R15           Nur Fz.bis 1060kg       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                zul.Achslast; 51G       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/65R15           nur 7-Sitzer, erhöhte   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                Achslast; 51G           76Q
§22 53530*04




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 13 MAZDA                                                  Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
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                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§22 53530*04




                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 13 MAZDA                                                  Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
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               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53530*04




               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.