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							               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 92 BYD                                                         Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              BYD AUTO CO LTD




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTUZ0BA40D601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0BA40N601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0BA40O601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0BA40S601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0GA40D601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0GA40O601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0GA40S601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0SA40D601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
§22 53533*06




               TTUZ0SA40N601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0SA40O601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0SA40S601           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø60.1                   60,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BYD AUTO CO LTD
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     DOLPHIN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                EM2E         e9*2018/858*11468*.. 35              195/60R16   89      11A; 26P                 Frontantrieb; Elektro;
                                                                  205/55R16   91      11A; 26B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  215/55R16   93      11A; 26B                 12A; 51A; 7P5; 7UD;
                                                                  225/50R16   92      11A; 248; 26B; 26N       7UF; 71C; 71K; 721;
                                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                               76U




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 92 BYD                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     DOLPHIN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EM2E-1       e9*KS18/858*11459*.. 35         195/60R16   89      11A; 26P                Frontantrieb; Elektro;
                                                            205/55R16   91      11A; 26B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16   93      11A; 26B                12A; 51A; 7P5; 7UD;
                                                            225/50R16   92      11A; 248; 26B; 26N      7UF; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 53533*06




                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 92 BYD                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beac hten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
§22 53533*06




               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7P5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: SC-3609200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: SC-3609200B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 92 BYD                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 6
               7UF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: SC-3609200H (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 53533*06




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 92 BYD                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 6


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BYD
                      Fahrzeugtyp:     EM2E
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11468*..
                      Handelsbez.:     DOLPHIN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 260                  VA
                            26B                     x = 270              y = 310                  VA
                            27I                     x = 220              y = 250                  HA
                            27B                     x = 270              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53533*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 270        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 270        y = 310            20                VA
                            27H                  x = 270        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 300            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 92 BYD                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BYD
                      Fahrzeugtyp:     EM2E-1
                      Genehm.Nr.:      e9*KS18/858*11459*..
                      Handelsbez.:     DOLPHIN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 260                  VA
                            26B                     x = 270              y = 310                  VA
                            27I                     x = 220              y = 250                  HA
                            27B                     x = 270              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53533*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 270        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 270        y = 310            20                VA
                            27H                  x = 270        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 300            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.