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							               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2023
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                                                               Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                                                               EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTUZ0BA40D671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0BA40N671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0BA40O671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0BA40S671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0GA40D671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0GA40O671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0GA40S671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
§22 53533*04




               TTUZ0SA40D671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0SA40N671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0SA40O671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ0SA40S671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                            HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : PDE; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : TLE-HME;
                                                            FD; FO; JM; YN; XG; MD; AE; GDH; TLE; GK; GDH-HME; JC-HME;
                                                            NF; ELH; FDH; OS; JC
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TLE; TLE-HME
                                                            107 Nm für Typ : AE; ELH; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                                            110 Nm für Typ : FO; GK; JC; JC-HME; JM; NF; XG



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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                                                       120 Nm für Typ : PDE
                                                       127 Nm für Typ : OS
               Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97      195/50R16   88      11A; 12O; 245           Stufenheck;
                                                            195/55R16   87      11A; 12O; 245           Frontantrieb;
                                                            205/50R16   87      11A; 12A; 24J; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R16   91      11A; 12A; 24J; 27I      51A; 7BC; 71C; 71K;
                                                            225/50R16   92      11A; 12A; 241; 246;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                248; 26N; 26P; 27H;     74H; 74P; 76U
                                                                                27I; 57T
                                                  97        195/50R16 84        11A; 12O; 245

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/55R16                51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       215/50R16 90             11A; 21P; 22I           11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/60R16 95                                 Limousine;
§22 53533*04




                                                           225/55R16 95                                 Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TRAJET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FO           e11*98/14*0130*.. 82 - 127 215/60R16 95                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 215/65R16              51G                     Allradantrieb;
                                                         235/60R16              11A; 24K; 51G           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     IONIQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AE           e4*2007/46*1157*..     25 - 100 195/55R16 91        11A; 26B; 26N; 27F      Frontantrieb;
                                                            195/60R16 89        11A; 26B; 26N; 27F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R16 91        11A; 248; 26B; 26J;     12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                                27F                     71K; 721; 725; 73C;
                                                             205/60R16 92       11A; 248; 26B; 26J;     74A; 74H; 74P; 76U
                                                                                27F
                                                             215/50R16 90       11A; 24M; 245; 26B;
                                                                                26J; 27F
                                                             215/55R16 93       11A; 24M; 245; 26B;
                                                                                26J; 27F
                                                             225/50R16 92       11A; 24J; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     IX20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   195/55R16   87     11A; 245; 51J           Schrägheck 4-türig;
                             e4*2007/46*0223*..              195/60R16   89     11A; 245; 51J           Frontantrieb;
               JC-HME        e13*2007/46*1605*..             205/50R16   87     11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R16   91     11A; 24J; 248           12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                             215/55R16   93     11A; 24J; 24M           71C; 71K; 721; 725;
                                                             225/50R16   92     11A; 21P; 22I; 24C;     73C; 74A; 74H; 74P;
§22 53533*04




                                                                                244; 247; 57T           76U

               Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/65R16       98                             Allradantrieb;
                                                         215/70R16       100                            Frontantrieb;
                                                         225/65R16       100    11A; 246                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/60R16       100    11A; 24J; 248           12A; 51A; 573; 7AM;
                                                         235/65R16       103    11A; 24J; 248           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        76U; 4AY; 4DW; 4DX

               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/55R16      87     12R                     Kombi; Schrägheck; 3-
                            e11*2007/46*0338*..           195/60R16      89     12I                     türig; 5-türig;
               GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           205/50R16      87     11A; 12A; 248           Frontantrieb;
                                                          205/55R16      91     11A; 12A; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/55R16      93     11A; 12A; 248           51A; 71C; 71K; 721;
                                                          225/50R16      92     11A; 12A; 24J; 248;     725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                57T                     74P; 76U; 4CT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen    Auflagen
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16      87     11A; 24M; 5ET; 51J    i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R16      87     11A; 24J; 24M; 5ET    Frontantrieb;
                                                          205/55R16      91     11A; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/55R16      93     11A; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/50R16      92     11A; 24C; 24D; 57T    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74H; 74P; 76U; 4BO
               FD            e11*2001/116*0313*.. 66 - 105   195/55R16   87     11A;   24M; 5ET; 51J Nicht i 30CW (Kombi);
               FDH           e11*2001/116*0343*..            205/50R16   87     11A;   24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
                                                             205/55R16   91     11A;   24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/55R16   93     11A;   21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M                   721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/50R16 92       11A;   21P; 22M; 24D; 74H; 74P; 76U; 4BO
                                                                                24J

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 195/55R16 87          12I                     i30 Fastback;
                            e5*2007/46*1075*..            195/60R16 89          11A; 12A; 26P           Kombilimousine;
                                                          205/55R16 91          11A; 12A; 245; 248;     Schrägheck; 5-türig;
                                                                                26N; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/50R16 90       11A; 12A; 24J; 248;     51A; 7NL; 71C; 71K;
§22 53533*04




                                                                                26N; 26P; 27H           721; 725; 73C; 74A;
                                                             215/55R16 93       11A; 12A; 24J; 248;     74H; 74P; 76U
                                                                                26B; 26N; 27H
                                                             225/50R16 92       11A; 12A; 24J; 24M;
                                                                                26B; 26N; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 205/60R16 92            12R                     KONA; nicht KONA EV;
                                                        205/65R16 95            124                     Allradantrieb;
                                                        215/55R16 93            12A                     Frontantrieb;
                                                        215/60R16 95            12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R16 95            11A; 12A; 24J; 248;     51A; 7NL; 71C; 71K;
                                                                                26P                     721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/60R16 98       11A; 12A; 24J; 248;     74H; 74P; 76U; MAO;
                                                                                26P                     S4C
                                                             235/55R16 98       11A; 12A; 24J; 24M;
                                                                                26N; 26P

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               TLE          e11*2007/46*2724*.., 85 - 136 215/65R16 98          11A; 245                nicht mit elektr.
                            e5*2007/46*1076*..            215/70R16 100         11A; 245                Handbremse zulässig;
               TLE-HME      e13*2007/46*1612*..           225/65R16 100         11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     195/55R16   87      11A; 245; 51J           Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..             195/60R16   89      11A; 245; 51J           Frontantrieb;
                                                            205/55R16   91      11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16   93      11A; 24J; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/50R16   92      11A; 22I; 24M; 241;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                246; 270                74H; 74P; 76U; 4CQ;
                                                                                                        4CT

               Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 205/60R16              51G                     ab e11*98/14*0109*05;
                                                         215/55R16 93W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfäl lig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 53533*04




                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                                Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 53533*04




               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                                Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 53533*04




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrz eugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecksc hürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                                Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53533*04




               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                                Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleic h sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
§22 53533*04




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 15
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 53533*04




                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüs tkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               S4C) Die Verwendung ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen in Verbindung mit
                    Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     AE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                      Handelsbez.:     IONIQ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 53533*04




                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OS
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
§22 53533*04




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     MD
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
                      Handelsbez.:     ELANTRA

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 260              y = 315                  VA
                            26P                     x = 210              y = 265                  VA
                            27B                     x = 295              y = 360                  HA
                            27I                     x = 245              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53533*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 260        y = 315             8                VA
                            26J                  x = 260        y = 315            21                VA
                            27H                  x = 295        y = 360             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 360            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 53533*04




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 66 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 53533*04




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.