Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6.5 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 33740 Torino II 6515 4x100 FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 635 2015 01/12 ET35 33741 Torino II 6515 4x100 FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 635 2015 01/12 ET35 33742 Torino II 6515 4x100 FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 635 2015 01/12 ET35 33743 Torino II 6515 4x100 FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 635 2015 01/12 ET35 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 IBIZA; ab e9*98/14*0001*.. e9*93/81*0001*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 185/55R15-81 bis e9*93/81*0001*06; CORDOBA-VARIO; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 11A; 22L ab e9*93/81*0001*07; e9*98/14*0001*.. CORDOBA; CORDOBA- VARIO; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 22B; 54F IBIZA; bis G406 195/50R15-81 22B e9*93/81*0001*06; 215/45R15-82 22B; 65A 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 185/55R15-81 22B; 54F bis e9*93/81*0001*06; 6K/C G613 195/50R15-82 22B CORDOBA; 215/45R15-82 22B; 65A 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MII Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 185/55R15 82 11A; 245; 248 nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1183*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 248; 27H Schrägheck 2-türig; 195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24M bis e1*95/54*0049*02; 205/45R15-79 11A; 22B; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*95/54*0049*03; e1*98/14*0049*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P 6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 54A 721; 725; 73C; 74A; 205/45R15 81 11A; 22B; 24J; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: SEAT INCA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9KS e9*93/81*0006*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; e9*98/14*0006*.., 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; H307 367 721; 725; 73C; 74A; 9KSF H308 215/45R15 84 11A; 21B; 367; 65A 74P Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; F763 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CITIGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 185/55R15 82 11A; 245; 248 nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1184*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 248; 27H Schrägheck 2-türig; 195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: FELICIA VANPLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 795 H780 40 - 50 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; VANPLUS 33H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M; 33H 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 791 e11*93/81*0011*.., 40 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; G952 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P 795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; H110 33H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M; 33H 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CADDY MJ 1995-2003 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; e9*98/14*0007*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 9KVF H337 367 721; 725; 73C; 74A; 215/45R15 84 11A; 21B; 367; 5EA; 74P 65A Verkaufsbezeichnung: UP! Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1167*.. 55 185/55R15 82 nur Cross UP; 195/50R15 82 11A; 245; 248; 27H Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 185/55R15 82 11A; 245; 248 nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1182*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 248; 27H Schrägheck 2-türig; 195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 53 I E664 79 - 100 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 721; 725; 73C; 74A; 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 74P 53 I E664 79 - 100 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 79 - 118 185/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 100 - 118 195/50R15 11A; 22B; 51G 118 195/50R15-82 11A; 22B 53 I E664/1 85 - 100 185/55R15-82 nur FAHRWERK I lt.ABE; 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 65A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur e1*96/79*0070*00; 1EX0 G407 Achslast; 11A; 22B; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-82 11A; 22B; 24M 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 74P 54A 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R15-82 11A; 22B; 24M; 65A Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 17 CK A123 37 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B;10B; 11B; 11G; 11H; 24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 19 E D186/2 37 - 102 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 79 - 102 195/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 19E-299 E083 72 195/60R15 Country; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 118 185/55R15 RALLYE 12A; 51A; 71C; 71K; BREIT-VERSION; 51G 721; 725; 73C; 74A; 195/50R15-81 RALLYE 74P BREIT-VERSION 205/50R15 RALLYE BREIT-VERSION; 51G 215/45R15-82 RALLYE BREIT-VERSION Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen; 195/50R15 11A; 22B; 24J; 24M; Allradantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D 74P 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 56G 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B nicht Kombi; 1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R15-82 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Kombi; Frontantrieb; 1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R15-82 11A; 22B; 24M; 56G 1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B Schrägheck; 195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 215/45R15-82 11A; 22B; 24J 74P 1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Steilheck; 40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 215/45R15-82 11A; 22B; 24M; 56G Verkaufsbezeichnung: VW LUPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0114*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R15 81 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 915 6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/45R15 78 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0147*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 54A 74P 205/45R15 81 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW LUPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0085*.., 24M 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0085*.. 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 32 B B870 40 - 85 195/55R15-83 Kombi; 205/50R15-85 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 32 B B870/1 40 - 100 195/55R15-83 Kombi; 205/50R15-85 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 32B-299 D522 64 - 100 195/55R15-85 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 Limousine; 12G; 5DK ab Nachtrag 5; 195/55R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R15-87 11A; 12A; 21B; 54A 725; 73C; 74A; 74P 35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 5DK bis Nachtrag 4; 50 - 100 195/55R15 51G Limousine; 195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H; ACHSLAST 12G; 51A; 71C; 71K; 195/55R15-85 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15 51G 74P 205/50R15-85 35 I E657/1 50 - 100 195/55R15 51G bis Nachtrag 4; Kombi; 205/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 12G; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 35I-299 E960 85 195/55R15-84 Limousine; bis 85 - 118 195/55R15 51G Nachtrag 7; 205/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12G; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 35I-299 E960 85 195/55R15-85 Kombi; bis Nachtrag 7; 85 - 118 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 51G 12G; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 22B; 367 Limousine; e9*98/14*0008*.. 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 367; 12A; 51A; 71C; 71K; 65A 721; 725; 73C; 74A; 74P 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 34S Kombi; e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6KV H249 55 185/55R15-81 11A; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 367; 721; 725; 73C; 74A; 65A 74P 6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15-78 11A; 22B; 22F; 22L; Polo GP (Facelift 24J; 24M Okt.1999); ab e1*98/14*0069*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 22B; 24D; 24J nur bis e1*98/14*0069*.., 205/45R15-79 11A; 22B; 24D; 24J e1*98/14*0069*06; G774 10B; 11B; 11G; 11H; 6NF G951 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 53 9033 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 53 9033/1 37 - 81 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24K; 35B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 53 B C116 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 33I; 35B 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 721; 725; 73C; 74A; 33I; 35B 74P 205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K; 33I; 35B 215/45R15-82 VCN; 11A; 22B; 24K; 33I; 35B 102 185/55R15-81 195/50R15-81 11A; 22B 205/50R15-85 11A; 22B 215/45R15-82 11A; 22B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Verkaufsbezeichnung: VW SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 53 B C116/1 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 33I; 35B 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 721; 725; 73C; 74A; 33I; 35B 74P 205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K; 33I; 35B 215/45R15-82 VCN; 11A; 22B; 24K; 33I; 35B 95 - 102 185/55R15-81 195/50R15-81 11A; 22B 205/50R15-85 11A; 22B 215/45R15-82 11A; 22B 53 B C116/2 53 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H; 33I; 35B 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15-81 VCN; 11A; 22B; 24K; 721; 725; 73C; 74A; 33I; 35B 74P 205/50R15-85 VCN; 11A; 22B; 24K; 33I; 35B 215/45R15-82 VCN; 11A; 22B; 24K; 33I; 35B 95 - 102 185/55R15-81 195/50R15-81 11A; 22B 205/50R15-85 11A; 22B 215/45R15-82 11A; 22B Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 33I) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Hinterachse ein Stabilisator eingebaut werden.Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist. 35B) Die Spur- und Sturzwerte an der Vorderachse sind gemäß Herstellerangabe einzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. VCN) Der Einbau der unteren Querstrebe zwischen den unteren Querlenkerlagern nach VW-Teile-Nr. 175 809 001 SP oder anderer bauartgleicher Querstreben ist erforderlich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AA Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*.. Handelsbez.: UP! Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 195 y = 300 VA 26P x = 145 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 250 8 HA 27F x = 350 y = 250 30 HA 26N x = 195 y = 300 8 VA 26J x = 195 y = 300 22 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.