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							Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 09.06.2020
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                Fahrzeughersteller               AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
33744               Torino II 6515 5x100       ohne                        57,1                    615     2060    01/12
                    ET38
33745               Torino II 6515 5x100       ohne                        57,1                   615      2060     01/12
                    ET38
33746               Torino II 6515 5x100       ohne                        57,1                   615      2060     01/12
                    ET38
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : 49336


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 60 - 110 185/55R15 85               12R; 51J                  2-türig; 4-türig;
                                         185/60R15                  12T; 51G; 51J             Frontantrieb;
                                         195/55R15 85               12Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15 88               12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                         205/50R15 86               12A                       725; 729; 73C; 74C;
                                         205/55R15 88               12A                       76Q; 82S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81        185/55R15 82       11A; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..                  195/50R15 82       11A; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              916




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 09.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15                  51G                       nur bis
             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15                  51G                       e1*98/14*0042*13;
                                         205/60R15                  51G                       Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76Q; 82R; DEQ
8L             e1*98/14*0042*..        66 - 110 185/65R15           51G                       ab e1*98/14*0042*14;
                                       66 - 132 195/65R15           51G                       Allradantrieb;
                                                205/60R15 91                                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74C; 76Q; 82R; DEQ




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : 49336


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       44 - 103 185/55R15 82                                  Kombi; Frontantrieb;
                                                195/50R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       44 - 110 185/60R15 84                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                195/55R15 85                                  721; 725; 729; 73C;
                                                195/60R15 88                                  74C; 76Q; 77E; 82S;
                                                205/50R15 86                                  DEQ
                                                205/55R15 88
6J             e9*2001/116*0067*..     44 - 132 185/60R15           51G                       Schrägheck;
6JN            e9*2007/46*0001*..               195/55R15 85                                  Frontantrieb;
                                                205/50R15 86        11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R15 88        11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76Q; 77E; 82S; DEQ




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 09.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 185/60R15 84              11A; 248                  IBIZA;
                                          185/65R15 88              11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R15 88              11A; 245; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          195/65R15 91              11A; 245; 248; 26P        721; 725; 73C; 74C;
                                          205/55R15 88              11A; 24J; 248             76Q; 77E
                                          205/60R15 91              11A; 24J; 248; 26P

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/50R15 82                                       IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..     44 - 85 205/45R15 81              5DV                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                  44 - 110 185/55R15                51G; 52J                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                           195/55R15 85                                       71K; 721; 725; 73C;
                                           205/50R15 86             11A; 24J; 24M             74C; 76Q; 84I; 916;
                                                                                              DEQ
6L             e9*2001/116*0041*.., 44 - 110 185/55R15              12M; 51G; 52J             IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..                                                               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76Q; 84I; 916; DEQ

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15                   51G                       Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                          Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76Q; DEQ




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : 49336


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e8*2007/46*0319*.. 44 - 92        185/60R15 84      11A; 26P                  nur Fabia;
                                               195/55R15 85                                Kombilimousine;
                                               205/50R15 86      11A; 248; 26P; 27H        Schräghecklimousine;
                                               205/55R15 88      11A; 248; 26B; 27H        Frontantrieb;
                                               215/50R15 88      11A; 245; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76Q; 77E; DEQ; MBD

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           N083             51 - 63          185/55R15         51G                       Frontantrieb;
                                               195/50R15 82      11A; 24M; 5DK             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74C;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M             76Q; DEQ

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.., 55 - 92      185/55R15 82      12I                       RAPID SPACEBACK;
               e8*2007/46*0320*..              185/60R15 84      12I                       Limousine;
                                               185/65R15 88      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 12A; 26P             51A; 71C; 71K; 721;
                                               195/60R15 88      11A; 12A; 26P             725; 73C; 74C; 76Q;
                                               205/50R15 86      11A; 12A; 248; 26P        77E; DEQ
                                               205/55R15 88      11A; 12A; 248; 26P

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15             51G                       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84      51J                       Nicht Scout;
                                               195/50R15 82      11A; 24M; 5DK             Frontantrieb;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76Q; DEQ; MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77   185/55R15         51G; 52J                  Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84      51J                       Frontantrieb;
                                               195/50R15 86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86      11A; 24M                  721; 725; 729; 73C;
                                               205/55R15 88      11A; 24M                  74C; 76Q; DEQ; MBD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 185/60R15 84          11A; 26P                  nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/55R15 85                                e11*2007/46*0013*20;
                                               205/50R15 86      11A; 248; 26P; 27H        ab
                                               205/55R15 88      11A; 248; 26B; 27H        e11*2001/116*0291*43;
                                               215/50R15 88      11A; 245; 248; 26P;       Kombilimousine;
                                                                 27H                       Schräghecklimousine;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76Q; 77E; DEQ; MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   185/60R15         51G                       Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/50R15 82      11A; 24M; 5DK             e11*2007/46*0013*19;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                  bis
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M             e11*2001/116*0291*42;
                                      44 - 132 185/55R15         51G; 52J                  Frontantrieb;
                                      132      185/60R15 88      52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76Q; DEQ; MBD
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/50R15 82      11A; 24M; 5DK             Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/55R15 85      11A; 24M                  Kombi; bis
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M             e11*2007/46*0013*19;
                                      44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G             bis
                                                                                           e11*2001/116*0291*42;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74C; 76Q; DEQ; MBD

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15            51G                       nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                               205/60R15         51G                       Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74C; 84I;
                                                                                           DEQ




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 09.06.2020
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                                                                                                       Seite: 6 von 17
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : 49336


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 1H
                                             120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                51G                      BORA(Limousine);
                                                                                             GOLF
               e1*96/79*0071*..,                 205/60R15          51G                      VARIANT; BORA
                                                                                             VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                              Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                             DEQ
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15              51G                      GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,             205/60R15              51G                      Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..              225/55R15-92           Frontantrieb; 11A; 22F; Frontantrieb;
                                                                    24J; 24M; 367; 686       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/55R15-92       Allradantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24J; 24M; 367            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                             76Q; DEQ

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91 11A; 22B; 24J; 24M                     Cabrio;
                                          205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 24J;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       24M                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/55R15 92 11A; 21B; 22B; 24C;                    721; 725; 73C; 74C;
                                                       24D; 367; 686                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91             11A; 12M; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                                              51A; 71C; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..                                                               725; 73C; 74C; 76Q
9C             e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91           11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0106*..                                     24M                       721; 725; 73C; 74C;
                                                 225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 24C;       76Q
                                                                    24D; 367; 686



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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                                                                                                     Seite: 7 von 17
Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   185/55R15 82       12R; 5DK                  Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84       12R                       Schrägheck;
                                              195/50R15 82       12A; 5DK                  Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P; 22I        51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21N; 21P;       725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                 22I                       DEQ
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82        12Q; 5DK                  Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..            185/60R15 84        12Q                       Schrägheck;
                                              195/50R15 82       12A; 5DK                  Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P; 248        51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21N; 21P;       725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                 248                       82S; DEQ
                                    110 - 132 185/60R15 84       12Q; 52J
                                              M+S
                                              195/50R15 82  12A; 5DK; 52J
                                              M+S
                                              195/55R15 85H 12A; 52J
                                              M+S
                                              205/50R15 86  11A; 12A; 21P; 248;
                                                            52J
                                              205/55R15 88  11A; 12A; 21N; 21P;
                                                            248; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  140    185/55R15                  51G; 52J                  Limousine;
                                      205/50R15                  11A; 21B; 22B; 24J;       Allradantrieb;
                                                                 24M; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C
1H             e1*96/79*0068*..     66 - 110 195/50R15           51G                       Limousine;
                                             215/45R15           56G; 631                  Frontantrieb;
                                    66 - 128 185/55R15           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/50R15           11A; 22B; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                    128      215/45R15           56G; 63M                  721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    185/55R15 82                                  nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/50R15 82        11A; 24M                  Polo-Cross;
                                             205/45R15 81        11A; 24M; 5DV             Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15 85         11A; 24M                  Schrägheck;
                                             205/50R15 86        11A; 24J; 24M             10B; 10S; 11B; 11G;
                                    96 - 110 185/55R15           51G; 52J                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74C; 76Q; 915; DEQ;
                                                                                           SC4




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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                                                                                                    Seite: 8 von 17
Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      185/60R15          51G; 52J                  Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76Q; 76Z; 915; DEQ;
                                                                                           SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15           12M; 51G                  nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..                                                            Polo-Cross;
                                                                                           Stufenheck;
                                                                                           Schrägheck;
                                                                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                           11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76Q; 915; DEQ; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63M) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
     25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
84I)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm an der
       Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 48884
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    KJ
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
       Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 150            y = 250                     VA
             26B                      x = 200            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             20                HA
             26N                   x = 200       y = 300              8                VA
             26J                   x = 200       y = 300             15                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 385            y = 400                     VA
             26P                      x = 335            y = 370                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                    x = 385       y = 400             8                VA
             26J                    x = 385       y = 400            30                VA
             27H                    x = 290       y = 285             8                HA
             27F                    x = 290       y = 285            30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0319*..
       Handelsbez.:    FABIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 270                     VA
             26P                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 310             29                HA
             27H                   x = 240       y = 260              8                HA
             26J                   x = 320       y = 270             19                VA
             26N                   x = 320       y = 270              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 270                     VA
             26P                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 310             29                HA
             27H                   x = 240       y = 260              8                HA
             26J                   x = 320       y = 270             19                VA
             26N                   x = 320       y = 270              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48884
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: Torino II 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 09.06.2020
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                                                                                                    Seite: 17 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0013*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 270                     VA
             26P                      x = 270            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 310             29                HA
             27H                   x = 240       y = 260              8                HA
             26J                   x = 320       y = 270             19                VA
             26N                   x = 320       y = 270              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.