Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6.5 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 33744 Torino II 6515 5x100 ohne 57,1 615 2060 01/12 ET38 33745 Torino II 6515 5x100 ohne 57,1 615 2060 01/12 ET38 33746 Torino II 6515 5x100 ohne 57,1 615 2060 01/12 ET38 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : 49336 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 110 185/55R15 85 12R; 51J 2-türig; 4-türig; 185/60R15 12T; 51G; 51J Frontantrieb; 195/55R15 85 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 12A 51A; 71C; 71K; 721; 205/50R15 86 12A 725; 729; 73C; 74C; 205/55R15 88 12A 76Q; 82S Verkaufsbezeichnung: AUDI A2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8Z e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 185/55R15 82 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0131*.. 195/50R15 82 11A; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 916 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 110 185/65R15 51G nur bis e1*98/14*0042*.. 66 - 132 195/65R15 51G e1*98/14*0042*13; 205/60R15 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 82R; DEQ 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 110 185/65R15 51G ab e1*98/14*0042*14; 66 - 132 195/65R15 51G Allradantrieb; 205/60R15 91 Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 82R; DEQ Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : 49336 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 103 185/55R15 82 Kombi; Frontantrieb; 195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 110 185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 721; 725; 729; 73C; 195/60R15 88 74C; 76Q; 77E; 82S; 205/50R15 86 DEQ 205/55R15 88 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 132 185/60R15 51G Schrägheck; 6JN e9*2007/46*0001*.. 195/55R15 85 Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 77E; 82S; DEQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 185/60R15 84 11A; 248 IBIZA; 185/65R15 88 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 195/65R15 91 11A; 245; 248; 26P 721; 725; 73C; 74C; 205/55R15 88 11A; 24J; 248 76Q; 77E 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26P Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82 IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 44 - 85 205/45R15 81 5DV 10B; 10S; 11B; 11G; 44 - 110 185/55R15 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71C; 195/55R15 85 71K; 721; 725; 73C; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 74C; 76Q; 84I; 916; DEQ 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 110 185/55R15 12M; 51G; 52J IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 84I; 916; DEQ Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 51G Limousine; e9*98/14*0026*.. 205/60R15-91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; DEQ Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : 49336 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 185/60R15 84 11A; 26P nur Fabia; 195/55R15 85 Kombilimousine; 205/50R15 86 11A; 248; 26P; 27H Schräghecklimousine; 205/55R15 88 11A; 248; 26B; 27H Frontantrieb; 215/50R15 88 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 77E; DEQ; MBD Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 185/55R15 51G Frontantrieb; 195/50R15 82 11A; 24M; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 76Q; DEQ Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 185/55R15 82 12I RAPID SPACEBACK; e8*2007/46*0320*.. 185/60R15 84 12I Limousine; 185/65R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 195/60R15 88 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74C; 76Q; 205/50R15 86 11A; 12A; 248; 26P 77E; DEQ 205/55R15 88 11A; 12A; 248; 26P Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15 51G Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 51J Nicht Scout; 195/50R15 82 11A; 24M; 5DK Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C; 76Q; DEQ; MBD 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 51J Frontantrieb; 195/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15 86 11A; 24M 721; 725; 729; 73C; 205/55R15 88 11A; 24M 74C; 76Q; DEQ; MBD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 185/60R15 84 11A; 26P nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 195/55R15 85 e11*2007/46*0013*20; 205/50R15 86 11A; 248; 26P; 27H ab 205/55R15 88 11A; 248; 26B; 27H e11*2001/116*0291*43; 215/50R15 88 11A; 245; 248; 26P; Kombilimousine; 27H Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 77E; DEQ; MBD 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 185/60R15 51G Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 195/50R15 82 11A; 24M; 5DK e11*2007/46*0013*19; 195/55R15 85 11A; 24M bis 205/50R15 86 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0291*42; 44 - 132 185/55R15 51G; 52J Frontantrieb; 132 185/60R15 88 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; DEQ; MBD 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 11A; 24M; 5DK Nicht Scout; Fabia e11*2007/46*0013*.. 195/55R15 85 11A; 24M Kombi; bis 205/50R15 86 11A; 24J; 24M e11*2007/46*0013*19; 44 - 132 185/55R15 11A; 24M; 51G bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 76Q; DEQ; MBD Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 51G nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., e11*95/54*0066*.. 205/60R15 51G Fz; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 84I; DEQ Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : 49336 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1H 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 6R; 9C; 9N Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G BORA(Limousine); GOLF e1*96/79*0071*.., 205/60R15 51G VARIANT; BORA VARIANT; e1*98/14*0071*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; DEQ 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., 205/60R15 51G Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. 225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 22F; Frontantrieb; 24J; 24M; 367; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 367 721; 725; 73C; 74C; 76Q; DEQ Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91 11A; 22B; 24J; 24M Cabrio; 205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R15 92 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74C; 24D; 367; 686 76Q Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91 11A; 12M; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., 51A; 71C; 71K; 721; e1*98/14*0106*.. 725; 73C; 74C; 76Q 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., 205/60R15-91 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0106*.. 24M 721; 725; 73C; 74C; 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24C; 76Q 24D; 367; 686 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 185/55R15 82 12R; 5DK Nur CrossPolo; 185/60R15 84 12R Schrägheck; 195/50R15 82 12A; 5DK Frontantrieb; 195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 12A; 21P; 22I 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R15 88 11A; 12A; 21N; 21P; 725; 73C; 74C; 76Q; 22I DEQ 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82 12Q; 5DK Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 185/60R15 84 12Q Schrägheck; 195/50R15 82 12A; 5DK Frontantrieb; 195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 12A; 21P; 248 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R15 88 11A; 12A; 21N; 21P; 725; 73C; 74C; 76Q; 248 82S; DEQ 110 - 132 185/60R15 84 12Q; 52J M+S 195/50R15 82 12A; 5DK; 52J M+S 195/55R15 85H 12A; 52J M+S 205/50R15 86 11A; 12A; 21P; 248; 52J 205/55R15 88 11A; 12A; 21N; 21P; 248; 52J Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 140 185/55R15 51G; 52J Limousine; 205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 1H e1*96/79*0068*.. 66 - 110 195/50R15 51G Limousine; 215/45R15 56G; 631 Frontantrieb; 66 - 128 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 128 215/45R15 56G; 63M 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 185/55R15 82 nicht Polo-Fun; nicht e1*98/14*0174*.. 195/50R15 82 11A; 24M Polo-Cross; 205/45R15 81 11A; 24M; 5DV Stufenheck; 40 - 96 195/55R15 85 11A; 24M Schrägheck; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 96 - 110 185/55R15 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 915; DEQ; SC4 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 185/60R15 51G; 52J Polo-Fun; Polo-Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 76Z; 915; DEQ; SC4 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15 12M; 51G nicht Polo-Fun; nicht e1*98/14*0174*.. Polo-Cross; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 915; DEQ; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63M) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an der Vorderachse nicht zulässig. 84I) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*.. Handelsbez.: FABIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 7 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.