Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                              Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                  Paradiesstraße 14b
                                  97080 Würzburg
                                  QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Torino
Typ                               Torino II 6515
Radgröße                          6,5Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                     (mm)
33849        Torino II 6515 / ohne Ring              5/114,3/67,1           45       670     2100
33850
33851
33852

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48884
Herstellerzeichen                 DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung             Torino II 6515
Radgröße                          6,5Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                 Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5          Kegel 60°      110                      -                    49351
S02     Mutter M12x1,5          Kegel 60°      130                      -                    49351

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Maverick /Esc.    91             225/70R15                                   A13 A14 A21
1EZ, -/R; 1N2, -/R                                                                B02 B03 S01
e4*98/14*
0043,0051*..,
e13*2001/116*
0091,0093*..
Hyundai Coupe          77-123         195/65R15    A33                            A14 A21 S01
GK                     77-123         205/60R15    A12
e11*98/14*0186*..
Hyundai Santa Fé       82-107         215/70R15    R09 134                        A14 A21 A63
SM                                                                                B03 S01
e11*98/14*0162*..
Hyundai Trajet         82-127         205/65R15    A11 M+S R09                    A14 A21 S01
FO                     82-127         215/65R15    A01 A12 K45 K90
e11*98/14*0130*..
Hyundai XG ...         120-145        195/65R15    A30 M+S R09                    A14 A21 B03
XG                     120-145        205/65R15    A12                            S01
e11*98/14*0109*..
Hyundai i30 /-cw       66-105         185/65R15    A33 R09                        A14 A21 B03
FD, FDH                66-105         195/60R15    A90 R37                        B30 Car Flh
e11*2001/116*0313*.    66-105         195/65R15    A90                            V15 S01
e11*2001/116*0343*.    66-105         205/60R15    A12
e11*2007/46*0225*..    66-105         215/60R15    A12
                       66-105         225/55R15    A01 A12 K1a K1b K2b K56
Hyundai i30 /-cw       66-99          195/65R15    A33                            A14 A17 A21
GDH                    66-99          205/60R15    A12                            A58 B81 Car
e11*2007/46*0337*..;   66-99          215/60R15    A01 A12 K2b K6g                Cpe Flh X82
e11*2007/46*0338*..                                                               S01
Hyundai ix20           57-94          195/65R15    A90                            A14 A21 A58
JC                     57-94          205/60R15    A12                            Flh S01
e4*2007/46*0207*..;    57-94          215/60R15    A01 A12 K1a K1b K2b
e4*2007/46*0223*..
Kia Carens / UN        84-107         205/65R15                                   A12 A14 A21
FG                     84-107         215/60R15                                   B03 S01
e4*2001/116*0114*..    84-107         215/65R15
Kia Soul               85-103         195/65R15    A33                            A14 A21 A58
AM                     85-103         195/70R15    A01 A12 G73                    S01
e4*2001/116*0139*..;   85-103         195/70R15    A12 Z18
e4*2007/46*0133*..     85-103         205/60R15    A12 X74
                       85-103         205/60R15    A01 A12 G46
                       85-103         205/65R15    A12 G73
                       85-103         205/65R15    A12 Z18
                       85-103         215/60R15    A12
                       85-103         215/65R15    A01 A12 G73
                       85-103         215/65R15    A12 Z18
                       85-103         225/60R15    A01 A12 G73 K1a K1b K2b K6g




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                         Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                   Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Venga               55-94           195/65R15    A90                            A14 A21 A58
YN, -/S, -/G            55-94           205/60R15    A12                            Flh S01
e4*2007/46*             55-94           215/60R15    A01 A12 K1a K1b K2b
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015
Kia cee'd               66-106          185/65R15    A33 R09                        A14 A21 B03
ED                      66-106          195/60R15    A90 R37                        B30 Car Cpe
e4*2001/116*0121*.;     66-106          195/65R15    A90                            Flh V15 S01
e4*2007/46*0132*..      66-106          205/60R15    A12
- pro_cee'd /-SW        66-106          215/60R15    A12
                        66-106          225/55R15    A01 A12 K1a K1b K2b K56
Kia cee'd /-SW          66-99           195/65R15    A33                            A14 A17 A21
JD                      66-99           205/60R15    A12                            A58 B81 Car
e4*2007/46*0496*..;     66-99           215/60R15    A01 A12 K1a K1b K2b K6g        X82 Y85 S01
e4*2007/46*0497*..
Kia pro_cee'd           66-99           195/65R15    A33                            A14 A17 A21
JD                      66-99           205/60R15    A12                            A58 B81 X82
e4*2007/46*0496*..      66-99           215/60R15    A01 A12 K1a K1b K2b K4h K6g    Y84 S01
Mazda 3                 62-80           195/65R15    A39                            A14 A21 B02
BK                      62-80           205/60R15    A12                            B03 Flh Lim
e1*2001/116*0234*..                                                                 S01
Mazda 3                 77 - 110        195/65R15    A91                            A14 A21 B03
BL                      77 - 110        205/60R15    A90                            Flh Sth S01
e11*2001/116*           77 - 110        215/60R15    A01 A12 K1a K1b K6b
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323               106             195/60R15    R37                            A11 A14 A21
BA                                                                                  B03 S01
G878,
e13*96/27*0023*..
Mazda 323 F             96              195/55R15    K42 K56                        A01 A12 A14
BJ, BJD                 96              205/50R15    K42 K46 K56                    A21 B03 S01
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5                 81-107          195/65R15    A39                            A14 A21 B02
CR1                     81-107          205/60R15    A01 A12 K1a K42                B03 B30 S01
e13*2001/116*0156*.
Mazda 5                 85              195/65R15    A91                            A14 A21 A58
CW, CWE                 85              205/60R15    A01 A12 K6f                    B03 B30 S01
e1*2007/46*0433*..,
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6                 119-122         195/65R15    A11 M+S                        A14 A21 B03
GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15    A11                            Car Flh Lim
e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15    A12                            V00 V15 S01
e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15    A01 A12 K42
                        88-108          225/55R15    A01 A12 K42




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 626              66-100        185/65R15     R09 T87 T88 T92                       A14 A21 A30
GF ww. GF/GW, -/D      66-100        195/55R15     R37 T85 T89                           S01
e1*96/27*0055*..,      66-100        195/60R15     R37 T86 T87 T88
e1*98/14*0055*..,      66-100        195/65R15     R09
e1*98/14*0164*..
Mazda MPV              88-90,104     205/65R15     A11                                   A14 A21 B03
LW ww. LWD             88-90,104     215/60R15     A12                                   V15 S02
e1*98/14*0118*..,      88-90,104     225/60R15     A12
e1*98/14*0165*..
Mazda Premacy          66-84         185/55R15     R37 T81 T82 T85 T86                   A12 A14 A21
CP, CPD                66-84         195/50R15     A01 K42 R37 T82 T83 X20               S01
e1*98/14*0116*..,      66-96         195/55R15     A01 K42 T85 T89
e1*98/14*0161*..       96            195/60R15     A01 K42 R09
Mitsubishi Space       92-110        205/65R15                                           A12 A14 A21
Runner                                                                                   S01
N50 (Version DR .. )
e1*97/27*0103*..
Mitsubishi Space       92-110        205/65R15                                           A12 A14 A21
Wagon                                                                                    S01
N50 (Version DW .. )
e1*97/27*0103*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

Spezielle Auflagen und Hinweise

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 7 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   6   205/65R15     225/60R15
Nr.   7   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X74    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. März 2015




Schmidt                                                                      00226127.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim