GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Paradiesstraße 14b 97080 Würzburg QM-Nr. 04102020050 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Torino Typ Torino II 6515 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 33849 Torino II 6515 / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 670 2100 33850 33851 33852 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48884 Herstellerzeichen DBV GERMANY Radtyp und Ausführung Torino II 6515 Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 49351 S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - 49351 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Hyundai Kia Mazda Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Maverick /Esc. 91 225/70R15 A13 A14 A21 1EZ, -/R; 1N2, -/R B02 B03 S01 e4*98/14* 0043,0051*.., e13*2001/116* 0091,0093*.. Hyundai Coupe 77-123 195/65R15 A33 A14 A21 S01 GK 77-123 205/60R15 A12 e11*98/14*0186*.. Hyundai Santa Fé 82-107 215/70R15 R09 134 A14 A21 A63 SM B03 S01 e11*98/14*0162*.. Hyundai Trajet 82-127 205/65R15 A11 M+S R09 A14 A21 S01 FO 82-127 215/65R15 A01 A12 K45 K90 e11*98/14*0130*.. Hyundai XG ... 120-145 195/65R15 A30 M+S R09 A14 A21 B03 XG 120-145 205/65R15 A12 S01 e11*98/14*0109*.. Hyundai i30 /-cw 66-105 185/65R15 A33 R09 A14 A21 B03 FD, FDH 66-105 195/60R15 A90 R37 B30 Car Flh e11*2001/116*0313*. 66-105 195/65R15 A90 V15 S01 e11*2001/116*0343*. 66-105 205/60R15 A12 e11*2007/46*0225*.. 66-105 215/60R15 A12 66-105 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56 Hyundai i30 /-cw 66-99 195/65R15 A33 A14 A17 A21 GDH 66-99 205/60R15 A12 A58 B81 Car e11*2007/46*0337*..; 66-99 215/60R15 A01 A12 K2b K6g Cpe Flh X82 e11*2007/46*0338*.. S01 Hyundai ix20 57-94 195/65R15 A90 A14 A21 A58 JC 57-94 205/60R15 A12 Flh S01 e4*2007/46*0207*..; 57-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b e4*2007/46*0223*.. Kia Carens / UN 84-107 205/65R15 A12 A14 A21 FG 84-107 215/60R15 B03 S01 e4*2001/116*0114*.. 84-107 215/65R15 Kia Soul 85-103 195/65R15 A33 A14 A21 A58 AM 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 S01 e4*2001/116*0139*..; 85-103 195/70R15 A12 Z18 e4*2007/46*0133*.. 85-103 205/60R15 A12 X74 85-103 205/60R15 A01 A12 G46 85-103 205/65R15 A12 G73 85-103 205/65R15 A12 Z18 85-103 215/60R15 A12 85-103 215/65R15 A01 A12 G73 85-103 215/65R15 A12 Z18 85-103 225/60R15 A01 A12 G73 K1a K1b K2b K6g Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Kia Venga 55-94 195/65R15 A90 A14 A21 A58 YN, -/S, -/G 55-94 205/60R15 A12 Flh S01 e4*2007/46* 55-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b 0130*,0131*, 0261*,0262*..; e50*2007/46*0052*.. - incl. Facelift 2015 Kia cee'd 66-106 185/65R15 A33 R09 A14 A21 B03 ED 66-106 195/60R15 A90 R37 B30 Car Cpe e4*2001/116*0121*.; 66-106 195/65R15 A90 Flh V15 S01 e4*2007/46*0132*.. 66-106 205/60R15 A12 - pro_cee'd /-SW 66-106 215/60R15 A12 66-106 225/55R15 A01 A12 K1a K1b K2b K56 Kia cee'd /-SW 66-99 195/65R15 A33 A14 A17 A21 JD 66-99 205/60R15 A12 A58 B81 Car e4*2007/46*0496*..; 66-99 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K6g X82 Y85 S01 e4*2007/46*0497*.. Kia pro_cee'd 66-99 195/65R15 A33 A14 A17 A21 JD 66-99 205/60R15 A12 A58 B81 X82 e4*2007/46*0496*.. 66-99 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b K4h K6g Y84 S01 Mazda 3 62-80 195/65R15 A39 A14 A21 B02 BK 62-80 205/60R15 A12 B03 Flh Lim e1*2001/116*0234*.. S01 Mazda 3 77 - 110 195/65R15 A91 A14 A21 B03 BL 77 - 110 205/60R15 A90 Flh Sth S01 e11*2001/116* 77 - 110 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K6b 0262*00-09 (FIN: -JMZBL...) Mazda 323 106 195/60R15 R37 A11 A14 A21 BA B03 S01 G878, e13*96/27*0023*.. Mazda 323 F 96 195/55R15 K42 K56 A01 A12 A14 BJ, BJD 96 205/50R15 K42 K46 K56 A21 B03 S01 e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*.. Mazda 5 81-107 195/65R15 A39 A14 A21 B02 CR1 81-107 205/60R15 A01 A12 K1a K42 B03 B30 S01 e13*2001/116*0156*. Mazda 5 85 195/65R15 A91 A14 A21 A58 CW, CWE 85 205/60R15 A01 A12 K6f B03 B30 S01 e1*2007/46*0433*.., e13*2007/46*1731*00 Mazda 6 119-122 195/65R15 A11 M+S A14 A21 B03 GG/GY; GG1/GY1 88-108 195/65R15 A11 Car Flh Lim e1*98/14*0188*..; 88-108 205/60R15 A12 V00 V15 S01 e11*2001/116*0203*. 88-108 215/55R15 A01 A12 K42 88-108 225/55R15 A01 A12 K42 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda 626 66-100 185/65R15 R09 T87 T88 T92 A14 A21 A30 GF ww. GF/GW, -/D 66-100 195/55R15 R37 T85 T89 S01 e1*96/27*0055*.., 66-100 195/60R15 R37 T86 T87 T88 e1*98/14*0055*.., 66-100 195/65R15 R09 e1*98/14*0164*.. Mazda MPV 88-90,104 205/65R15 A11 A14 A21 B03 LW ww. LWD 88-90,104 215/60R15 A12 V15 S02 e1*98/14*0118*.., 88-90,104 225/60R15 A12 e1*98/14*0165*.. Mazda Premacy 66-84 185/55R15 R37 T81 T82 T85 T86 A12 A14 A21 CP, CPD 66-84 195/50R15 A01 K42 R37 T82 T83 X20 S01 e1*98/14*0116*.., 66-96 195/55R15 A01 K42 T85 T89 e1*98/14*0161*.. 96 195/60R15 A01 K42 R09 Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 A12 A14 A21 Runner S01 N50 (Version DR .. ) e1*97/27*0103*.. Mitsubishi Space 92-110 205/65R15 A12 A14 A21 Wagon S01 N50 (Version DW .. ) e1*97/27*0103*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 5 von 9 Spezielle Auflagen und Hinweise 134 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A17 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 6 von 9 A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1. B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 7 von 9 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 8 von 9 T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 6 205/65R15 225/60R15 Nr. 7 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X82 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48884 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011212 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Torino II 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 9 von 9 Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. März 2015 Schmidt 00226127.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim