Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6.5 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 33849 Torino II 6515 5x114,3 ohne 67,1 670 2100 01/12 ET45 33850 Torino II 6515 5x114,3 ohne 67,1 670 2100 01/12 ET45 33851 Torino II 6515 5x114,3 ohne 67,1 670 2100 01/12 ET45 33852 Torino II 6515 5x114,3 ohne 67,1 670 2100 01/12 ET45 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kugelbund-muttern M12x1,5, Durchm. 60 mm, für Typ : PDE; (Kegelbund) Zubehör : 49338 Befestigungsteile : Kugelbund-muttern M12x1,5, Durchm. 60 mm, für Typ : FD; MD; GDH-HME; SM; XG; YN; AE; JC-HME; GK; FDH; JC Zubehör : 49338 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : AE; GDH-HME; MD; YN 110 Nm für Typ : GK; JC; JC-HME; SM; XG 120 Nm für Typ : PDE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/60R15 88 122 Stufenheck; 195/65R15 91 12T Frontantrieb; 205/55R15 88 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721; 215/50R15 88 11A; 12A; 245 725; 729; 73C; 74C; 225/50R15 91 11A; 12A; 24J; 26P; 74H; 76Q 27I; 57I Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 215/70R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 75I; 76Q Verkaufsbezeichnung: Ioniq Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AE e4*2007/46*1157*.. 77 185/65R15 88 11A; 26P; 27H Frontantrieb; 195/65R15 91 11A; 26N; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 248; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74C; 27F 74H; 76Q 225/55R15 92 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/60R15 88 Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 195/65R15 91 Frontantrieb; JC-HME e13*2007/46*1605*.. 205/55R15 88 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 205/65R15 94 11A; 245 721; 725; 729; 73C; 215/60R15 94 11A; 24J; 248 74C; 74H; 76Q 225/50R15 91 11A; 24J; 248; 57I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: i30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 66 - 100 195/60R15 88 12M Kombi; Schrägheck; 3- 195/65R15 91 12T türig; 5-türig; 205/55R15 88 12R Frontantrieb; 205/60R15 91 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R15 91 11A; 12A; 248; 57I 725; 729; 73C; 74C; 74H; 76Q; 83I; 84J Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 12I; 51G i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 12A Frontantrieb; 195/65R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 12A; 24M 51A; 71C; 71K; 721; 205/60R15 91 11A; 12A; 24M 725; 73C; 74C; 74H; 215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 24M 76Q FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 12I; 51G Nicht i 30CW (Kombi); FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 12A Frontantrieb; 195/65R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 12A; 24M 51A; 71C; 71K; 721; 205/60R15 91 11A; 12A; 24M 725; 73C; 74C; 74H; 215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 24M 76Q Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 103 195/65R15 91 12O i30; nicht i30 e5*2007/46*1075*.. 205/60R15 91 12N Fastback; 215/55R15 89 12A Kombilimousine; 215/60R15 94 11A; 12A; 26N; 26P Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q; 84J; FH1; S47 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R15 92 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 51G; 52J ab e11*98/14*0109*05; 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kugelbund-muttern M12x1,5, Durchm. 60 mm Zubehör : 49338 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91 Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 721; 725; 729; 73C; 225/60R15 96 11A; 24J; 248 74C; 74H; 76Q Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kugelbund-muttern M12x1,5, Durchm. 60 mm Zubehör : 49338 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : YNS 108 Nm für Typ : ED Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig 195/60R15 88 Schrägheck); 195/65R15 91 Frontantrieb; 205/55R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C; 225/50R15 91 11A; 24J; 24M 74H; 76Q ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88 Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 195/60R15 88 Cee'd (4-türig 195/65R15 91 Schrägheck); 205/55R15 88 Frontantrieb; 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R15 92 11A; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 74C; 74H; 76Q Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kugelbund-muttern M12x1,5, Durchm. 60 mm Zubehör : 49338 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; LW; LWD; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 205/65R15 51G nur bis LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q LW e1*98/14*0118*.. 104 205/65R15 51G nur ab 215/60R15 94 e1*98/14*0118*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE 6 G003 85 205/55R15-87 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 121 205/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 96 195/60R15 51G 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G138 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 11A; 22B; 367 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Nur Vorderachslenkung; G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15-93 52A 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R15-95 11A; 21M; 52A 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 12V; 51G Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74H; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 91 Stufenheck; 205/60R15 91 Schrägheck; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R15 92 11A; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 74C; 74H; 76Q BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91 bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 91 Stufenheck; 205/65R15 94 Schrägheck; 215/60R15 94 11A; 246 Frontantrieb; 225/55R15 92 11A; 21P; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA G878 106 195/60R15 51G Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15-84 Schrägheck; BJD e1*98/14*0181*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 205/65R15 94 12A 725; 73C; 74C; 74H; 215/60R15 94 11A; 12A; 22I 76Q; 839 CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 Kombi; Frontantrieb; 205/60R15 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R15 94 11A; 21P; 22I; 24J 721; 725; 729; 73C; 225/50R15 91 11A; 21P; 22B; 24J; 74C; 74H; 76Q; 839 270 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 195/65R15 12O; 51G Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q; MAO GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q; MAO Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck; GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 11A; 22B; 51G Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 51G Nur Fz.bis 1060kg GF/GW e1*96/27*0055*.., 195/60R15 11A; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi; e1*98/14*0055*.. 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83I) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm an der Hinterachse nicht zulässig. 84J) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an der Vorderachse zulässig. FH1) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von 305 mm an der Vorderachse zulässig. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*.. Handelsbez.: Ioniq Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0220-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48884 ANLAGE: 15 Radtyp: Torino II 6515 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 09.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.