Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Fahrzeughersteller BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI,
NETHERLAND, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
33755 Torino II 7016 / FZ03 Ø56,1 56,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø56,1
33756 Torino II 7016 / FZ03 Ø56,1 56,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø56,1
33757 Torino II 7016 / FZ03 Ø56,1 56,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø56,1
33758 Torino II 7016 / FZ03 Ø56,1 56,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R50; MINI
Zubehör : 49330
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MINI; MINI-N
Zubehör : 49330
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI-N
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 21B; 22B; 24D; RS M14 x 1,25;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 160 195/55R16 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 51G 721; 725; 73C; 74A;
205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 125 195/50R16 84 11A; 21B; 22B; 24D; RS M12 x 1,5;
R50 e1*98/14*0168*.. 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 160 195/55R16 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 51G 721; 725; 73C; 74A;
205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 135 205/45R16 83 11A; 24D; 24J ab
55 - 141 195/50R16 84 11A; 24D; 24J e1*2001/116*0343*01;
195/55R16 87 11A; 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht
205/45R16 83W 11A; 24D; 24J Cabrio; bis
205/50R16 87 11A; 24D; 24J e1*2007/46*0371*09;
215/45R16 86 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
225/45R16 89 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U; 82Ä
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 147 195/50R16 84 11A; 24J; 244; 247 Roadster; Cabrio;
195/55R16 87 11A; 24J; 244; 247 Coupe; Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 24J; 244; 247 721; 725; 729; 73C;
225/45R16 89 11A; 24C; 244; 247 74A; 74P; 76U; 82Ä
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/45R16 83 11A; 24D; 24J Nur Clubman; Kombi;
70 - 141 195/50R16 84 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
195/55R16 87 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83W 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 22I; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C;
215/45R16 86 11A; 24D; 24J 74A; 74P; 76U; 82Ä
225/45R16 89 11A; 22I; 24C; 24D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49304
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G 200 G464 44 - 77 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
G2 e6*95/54*0034*.. 24J; 24M; 33H; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22G; 24J; 24M; 33H; 74H; 74P
367; 54A
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU GRAN MOVE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3 e6*95/54*0032*.. 66 - 67 195/45R16-80 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49304
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
GG6; GK
110 Nm für Typ : EE8; EE9; EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1;
EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
MB9 e11*96/79*0088*.. 215/40R16-82 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
MC1 e11*96/79*0089*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
MC3 e11*96/79*0091*.. 24D; 66D 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EE8 F468 110 205/45R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 34Q; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
EE9 F469 110 205/45R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 34Q; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P
EG2 G069 118 205/45R16-83 11A; 21M; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
EH6 G070 92 205/45R16-83 11A; 21M; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
EJ1 G623 74 - 92 195/45R16 80 HA8; 11A; 21B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
EJ2 G624 364 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16-83 HA8; 11A; 21B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
364; 54A 74H; 74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
EK1 e6*93/81*0008*.. 84 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
EK3 e6*93/81*0007*.. 84 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1 e6*93/81*0060*.. 215/40R16-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 195/50R16 84 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16 86 11A; 22B; 24M 74H; 74P
225/45R16 89 11A; 22B; 24M; 57F;
685
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 215/45R16 86 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 225/45R16 89 11A; 22B; 24M; 57F; 74H; 74P
EU6 e11*98/14*0159*.. 685
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
MA8 e11*93/81*0018*.. 55 - 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74H; 74P
24D; 66D
MA8 G916 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74H; 74P
24D; 66D
MA9 e11*93/81*0022*.. 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74H; 74P
24D; 66D
MA9 G917 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74H; 74P
24D; 66D
MB1 e11*93/81*0023*.. 83 - 93 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74H; 74P
24D; 66D
MB1 G918 83 - 93 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74H; 74P
24D; 66D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
MB3 e11*96/27*0068*.. 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
MB4 e11*96/27*0069*.. 24M 721; 725; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74H; 74P
24D; 66D
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 24J 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 22L; 74H; 74P
24J; 24M
GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 195/50R16 84 11A; 21B; 22I; 24C; Steilheck; 5-türig;
e6*2007/46*0011*.. 24D Frontantrieb;
GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/45R16 83 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0010*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
GG2 e6*2001/116*0127*.., 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
e6*2007/46*0015*.. 24D 74H; 74P
GG3 e6*2001/116*0128*.., 215/45R16 86 11A; 21B; 22I; 24C;
e6*2007/46*0016*.. 24D
GG5 e6*2001/116*0131*.., 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C;
e6*2007/46*0013*.. 24D
GG6 e6*2001/116*0132*..,
e6*2007/46*0014*..
Verkaufsbezeichnung: JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e6*2007/46*0162*.. 75 195/50R16 84 11A; 24C; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16 83 11A; 24C; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27I 74H; 74P; 77E
205/50R16 87 11A; 24C; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49304
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0024*.. 24M 12A; 33J; 51A; 71C;
215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
24M; 367 74A; 74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49304
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO e1*96/79*0061*.. 50 - 83 205/45R16-83 11A; 22B; 24J; 367; Kombi; Frontantrieb;
CAOW G230 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO G005 50 - 103 215/40R16-82 11A; 21M; 22B; 22F; Frontantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
CJO e1*93/81*0031*.. 66 - 76 195/45R16-80 11A; 22B Colt; Schrägheck; 3-
215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 22G; türig;
24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49304
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA0 e4*93/81*0005*.. 66 205/45R16-83 11A; 22B Stufenheck;
215/40R16-82 11A; 22B Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49304
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84 11A; 24M; 51J nur Rover Streetwise;
RF e11*93/81*0016*.. 195/55R16 87 11A; 22I; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16 86 11A; 24M 74H; 74P
225/45R16 89 11A; 22I; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
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Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; Rover 200 u. 25;
RF e11*93/81*0016*.., 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
H224 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 367 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; Rover 45;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16 85 11A; 21B; 22B; 22F; 74H; 74P
24C; 24D; 367; 66D
Verkaufsbezeichnung: ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; Rover 45;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16 85 11A; 21B; 22B; 22F; 74H; 74P
24C; 24D; 367; 66D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
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33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
34Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand (im entlasteten Zustand,
Fahrzeug steht nicht auf den Rädern) von 5 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw.
Lenkungsteilen vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: GK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*..
Handelsbez.: JAZZ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
27I x = 200 y = 300 HA
27B x = 250 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.