Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Fahrzeughersteller SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
33755 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø57,1
33756 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø57,1
33757 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø57,1
33758 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12
Ø63,3-Ø57,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49301
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 195/45R16-80 11A; 22L ab e9*93/81*0001*07;
e9*98/14*0001*.. 115 195/45R16 11A; 22L; 631 CORDOBA;
CORDOBA-
VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 195/45R16-80 22B bis e9*93/81*0001*06;
205/45R16-83 22B CORDOBA-VARIO;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34S; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 195/45R16-80 IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 115 195/45R16 631 e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 195/45R16-80 22B IBIZA; bis
G406 205/45R16-83 22B; 54F e9*93/81*0001*06;
215/40R16-82 22B; 22F; 24J 10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34S; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 195/45R16-80 22B bis e9*93/81*0001*06;
6K/C G613 205/45R16-83 22B; 54F CORDOBA;
215/40R16-82 22B; 22F; 24J 10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34S; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 195/40R16 76 11A; 245; 248; 27H nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1183*.. 195/45R16 80 11A; 245; 248; 27H Schrägheck 2-türig;
205/40R16 79 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig;
27H Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*95/54*0049*03;
e1*98/14*0049*.. 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22F; bis e1*95/54*0049*02;
24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/40R16 80 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5CA; 52L 12A; 51A; 71C; 71K;
195/45R16 80 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
5CA; 54A 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49301
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 195/40R16 76 11A; 245; 248; 27H nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1184*.. 195/45R16 80 11A; 245; 248; 27H Schrägheck 2-türig;
205/40R16 79 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig;
27H Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : 49301
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*98/14*0070*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 33H; 364 74P
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 33H; 364;
66D
Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 55 195/45R16 80 11A; 27H nur Cross UP;
205/40R16 79 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 245; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 195/40R16 76 11A; 245; 248; 27H nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1182*.. 195/45R16 80 11A; 245; 248; 27H Schrägheck 2-türig;
205/40R16 79 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig;
27H Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664 79 - 118 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
53 I E664/1 85 - 118 205/45R16-83 11A; 21L; 22B; 24D; nur FAHRWERK I
24J; 367 lt.ABE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*96/79*0070*01;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 33H; 364 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 74P
24J; 24M; 33H; 364;
66D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; nur e1*96/79*0070*00;
1EX0 G407 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 33H; 364 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 74P
24J; 24M; 33H; 364;
54A
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 33H; 364;
66D
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 33H; 364; 51A;
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 71C; 71K; 721; 725;
24C; 24D; 54A 73C; 74A; 74P
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 66D
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Kombi;
1HX0 F804 24M; 54A Frontantrieb;
205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 33H; 364; 51A;
215/40R16 11A; 22B; 24J; 24M; 71C; 71K; 721; 725;
631 73C; 74A; 74P
215/45R16 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 54A; 631
225/40R16 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 631; 66D
1H e1*96/79*0068*.. 66 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
1HX1 G156 24M; 33H; 364 Allradantrieb;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 33H; 364 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 33H; 364; 66D 74P
1HX0F F894 40 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Steilheck;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 33H; 364; 51A;
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 71C; 71K; 721; 725;
24C; 24D; 54A 73C; 74A; 74P
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 66D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1HX0F F894 40 - 85 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 33H; 364; 51A;
24M 71C; 71K; 721; 725;
215/40R16 11A; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P
631
215/45R16 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 54A; 631
225/40R16 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 631
1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 33H; 364 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 33H; 364 74P
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 33H; 364; 66D
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/40R16 76 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0114*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/40R16 76 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0147*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/40R16 76 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0085*.., 24M; 5CA 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0085*.. 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 54A 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657/1 50 - 85 205/45R16 VCY ab Nachtrag 5;
205/45R16-83 5DP 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-86 12A; 51A; 71C; 71K;
Reinf
215/45R16-85 721; 725; 73C; 74A;
225/40R16-85 66D 74P
35 I E657/1 50 - 85 205/45R16 VCY bis Nachtrag 4;
205/45R16-83 5DP 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-86 12A; 51A; 71C; 71K;
Reinf
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 48883
ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 195/45R16-80 22B Kombi;
e9*98/14*0008*.. 205/45R16-83 22B 10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34S; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 195/45R16-80 11A; 22B Limousine;
e9*98/14*0008*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
H249 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
6N e1*98/14*0069*.. 37 - 74 195/40R16 76 11A; 22B; 22F; 22L; Polo GP (Facelift
24J; 24M; 5CA Okt.1999); ab
37 - 92 195/40R16 11A; 22B; 22F; 22L; e1*98/14*0069*07;
24J; 24M; 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24J; 24M; 54A 721; 725; 73C; 74A;
74P
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 24D; nur bis
e1*98/14*0069*.., 24J; 33H; 54A e1*98/14*0069*06;
G774 10B; 11B; 11G; 11H;
6NF G951 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-20-WIRD
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 800kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 970kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
VCY) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0221-20-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AA
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*..
Handelsbez.: UP!
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 195 y = 300 VA
26P x = 145 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 195 y = 300 8 VA
26J x = 195 y = 300 22 VA
27H x = 350 y = 250 8 HA
27F x = 350 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.