Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 33755 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12 Ø63,3-Ø57,1 33756 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12 Ø63,3-Ø57,1 33757 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12 Ø63,3-Ø57,1 33758 Torino II 7016 / FZ05 Ø57,1 57,1 Kunststoff 640 2000 01/12 Ø63,3-Ø57,1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 195/45R16-80 11A; 22L ab e9*93/81*0001*07; e9*98/14*0001*.. 115 195/45R16 11A; 22L; 631 CORDOBA; CORDOBA- VARIO; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 195/45R16-80 22B bis e9*93/81*0001*06; 205/45R16-83 22B CORDOBA-VARIO; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 195/45R16-80 IBIZA; ab e9*98/14*0001*.. 115 195/45R16 631 e9*93/81*0001*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 195/45R16-80 22B IBIZA; bis G406 205/45R16-83 22B; 54F e9*93/81*0001*06; 215/40R16-82 22B; 22F; 24J 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 195/45R16-80 22B bis e9*93/81*0001*06; 6K/C G613 205/45R16-83 22B; 54F CORDOBA; 215/40R16-82 22B; 22F; 24J 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MII Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 195/40R16 76 11A; 245; 248; 27H nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1183*.. 195/45R16 80 11A; 245; 248; 27H Schrägheck 2-türig; 205/40R16 79 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig; 27H Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*95/54*0049*03; e1*98/14*0049*.. 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22F; bis e1*95/54*0049*02; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/40R16 80 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5CA; 52L 12A; 51A; 71C; 71K; 195/45R16 80 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 5CA; 54A 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49301 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CITIGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 195/40R16 76 11A; 245; 248; 27H nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1184*.. 195/45R16 80 11A; 245; 248; 27H Schrägheck 2-türig; 205/40R16 79 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig; 27H Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49301 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*98/14*0070*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 33H; 364 74P 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 33H; 364; 66D Verkaufsbezeichnung: UP! Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AA e13*2007/46*1167*.. 55 195/45R16 80 11A; 27H nur Cross UP; 205/40R16 79 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 245; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 195/40R16 76 11A; 245; 248; 27H nicht Cross UP; Van; AAN e13*2007/46*1182*.. 195/45R16 80 11A; 245; 248; 27H Schrägheck 2-türig; 205/40R16 79 11A; 24J; 248; 26P; Schrägheck 4-türig; 27H Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 53 I E664 79 - 118 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 53 I E664/1 85 - 118 205/45R16-83 11A; 21L; 22B; 24D; nur FAHRWERK I 24J; 367 lt.ABE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*96/79*0070*01; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 33H; 364 721; 725; 73C; 74A; 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 74P 24J; 24M; 33H; 364; 66D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; nur e1*96/79*0070*00; 1EX0 G407 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 33H; 364 721; 725; 73C; 74A; 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 74P 24J; 24M; 33H; 364; 54A 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 33H; 364; 66D Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb; 1HX0 F804 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 33H; 364; 51A; 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 71C; 71K; 721; 725; 24C; 24D; 54A 73C; 74A; 74P 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 66D 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Kombi; 1HX0 F804 24M; 54A Frontantrieb; 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 33H; 364; 51A; 215/40R16 11A; 22B; 24J; 24M; 71C; 71K; 721; 725; 631 73C; 74A; 74P 215/45R16 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 54A; 631 225/40R16 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 66D 1H e1*96/79*0068*.. 66 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 1HX1 G156 24M; 33H; 364 Allradantrieb; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 33H; 364 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 33H; 364; 66D 74P 1HX0F F894 40 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Steilheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-82 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 33H; 364; 51A; 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 71C; 71K; 721; 725; 24C; 24D; 54A 73C; 74A; 74P 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 66D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1HX0F F894 40 - 85 195/50R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 33H; 364; 51A; 24M 71C; 71K; 721; 725; 215/40R16 11A; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P 631 215/45R16 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 54A; 631 225/40R16 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 631 1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 33H; 364 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 33H; 364 74P 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 33H; 364; 66D Verkaufsbezeichnung: VW LUPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/40R16 76 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0114*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/40R16 76 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0147*.. 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/40R16 76 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0085*.., 24M; 5CA 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0085*.. 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 54A 74P Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 35 I E657/1 50 - 85 205/45R16 VCY ab Nachtrag 5; 205/45R16-83 5DP 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-86 12A; 51A; 71C; 71K; Reinf 215/45R16-85 721; 725; 73C; 74A; 225/40R16-85 66D 74P 35 I E657/1 50 - 85 205/45R16 VCY bis Nachtrag 4; 205/45R16-83 5DP 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-86 12A; 51A; 71C; 71K; Reinf 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 195/45R16-80 22B Kombi; e9*98/14*0008*.. 205/45R16-83 22B 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 195/45R16-80 11A; 22B Limousine; e9*98/14*0008*.., 10B; 11B; 11G; 11H; H249 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 6N e1*98/14*0069*.. 37 - 74 195/40R16 76 11A; 22B; 22F; 22L; Polo GP (Facelift 24J; 24M; 5CA Okt.1999); ab 37 - 92 195/40R16 11A; 22B; 22F; 22L; e1*98/14*0069*07; 24J; 24M; 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 24M; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P 6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 24D; nur bis e1*98/14*0069*.., 24J; 33H; 54A e1*98/14*0069*06; G774 10B; 11B; 11G; 11H; 6NF G951 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 800kg. 5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 970kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. VCY) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0221-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48883 ANLAGE: 4 Radtyp: Torino II 7016 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 08.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AA Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*.. Handelsbez.: UP! Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 195 y = 300 VA 26P x = 145 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 195 y = 300 8 VA 26J x = 195 y = 300 22 VA 27H x = 350 y = 250 8 HA 27F x = 350 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.