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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48883 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16EH2+ Typ Torino II 7016
               Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                                Paradiesstraße 14b
                                                97080 Würzburg


               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           Torino II
               Typ                              Torino II 7016
               Radgröße                         7Jx16EH2+
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               33755        Torino II 7016 / Ø63,3-Ø57,1         4/100/57,1          35         640    2000
               33756
               33757
               33758

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       48883
§22 48883*14




               Herstellerzeichen                DBV GERMANY
               Radtyp und Ausführung            Torino II 7016
               Radgröße                         7Jx16EH2+
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.     Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
               S01     Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                      28                 49301

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Seat
                                                Skoda
                                                Volkswagen

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48883 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16EH2+ Typ Torino II 7016
               Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Arosa              37-74         195/40R16   T76                             A12 A14 A21
               6H, 6HS                 37-74         195/45R16   A01 G01 K25 K2b K42             V16 S01
               e1*95/54*,              37-74         215/40R16   A01 G01 K25 K2b K42
               98/14*0049*..,
               e9*98/14*0037*..
               Seat Mii                44, 50, 55    195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
               AA, AAN                 44, 50, 55    205/40R16   K1a K1b K2b                     A21 F16 Flh
               e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    205/45R16   K1a K1b K2b                     NoE V16 S01
               e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    215/40R16   K2b K6g K8e R03
               Seat Mii electric       61            195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
               AA                                                                                A21 F16 Flh
               e13*2007/46*1168*..                                                               S01
               Skoda Citigo            44, 50, 55    195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
               AA, AAN                 44, 50, 55    205/40R16   K1a K1b K2b                     A21 F16 Flh
               e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    205/45R16   K1a K1b K2b                     NoE V16 S01
               e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    215/40R16   K2b K6g K8e R03
               - incl. Facelift 2017
               Skoda Citigo E IV       61            195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
§22 48883*14




               AA                                                                                A21 F16 Flh
               e13*2007/46*1169*..                                                               S01
               VW cross UP!            55, 66        195/45R16   K2b                             A01 A12 A14
               AA                      55, 66        205/40R16   K1a K2b                         A21 F16 Flh
               e13*2007/46*1167*..     55, 66        205/45R16   K1a K2b                         KMV V16 S01
               - incl. Facelift 2016   55, 66        215/40R16   K2b K6g K8e R03
               VW e-UP!                60,61         195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
               AA, AAN                 60,61         205/40R16   K1a K1b K2b                     A21 F16 Flh
               e13*2007/46*1167*..;    60,61         205/45R16   K1a K1b K2b                     S01
               e13*2007/46*1182*..
               - incl. Facelift 2016
               VW Lupo                 37-77         195/40R16   T76                             A12 A14 A21
               6X, 6E                                                                            N3L S01
               e1*97/27,98/14,
               2001/116*
               0085,0114*..
               VW UP!                  44-66         195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
               AA, AAN                 44-66         205/40R16   K1a K1b K2b                     A21 F16 Flh
               e13*2007/46*1167*..;    44-66         205/45R16   K1a K1b K2b                     NoE Npf V16
               e13*2007/46*1182*..     44-66         215/40R16   K2b K6g K8e R03                 S01
               - incl. Facelift 2016




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48883 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16EH2+ Typ Torino II 7016
               Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 48883*14




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48883 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16EH2+ Typ Torino II 7016
               Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§22 48883*14




               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
               Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48883 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16EH2+ Typ Torino II 7016
               Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
               Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
               somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 48883*14




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16       205/45R16
               Nr. 2    185/60R16       205/55R16
               Nr. 3    195/40R16       215/35R16
               Nr. 4    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16       215/45R16
               Nr. 6    205/45R16       225/40R16
               Nr. 7    205/50R16       225/45R16
               Nr. 8    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16       225/55R16
               Nr. 10   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16       235/50R16
               Nr. 12   225/40R16       245/35R16
               Nr. 13   225/50R16       245/45R16
               Nr. 14   225/55R16       245/50R16
               Nr. 15   225/60R16       245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48883 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16EH2+ Typ Torino II 7016
               Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. April 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 48883*14




               Lambsheim, 12. April 2023




               Schmidt                                                                      00407819.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim