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							Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 07.09.2020
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                Fahrzeughersteller              HONDA, ROVER




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
33780               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff     680     2288    01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
33780               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff    725      2150     01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
33781               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff    680      2288     01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
33781               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff    725      2150     01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
33782               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff    680      2288     01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
33782               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff    725      2150     01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
33783               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff    680      2288     01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
33783               Torino II 7517 /           FZ22 Ø64,1                  64,1     Kunststoff    725      2150     01/12
                    Ø74,1-Ø64,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49343


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3;
                                             FN1; FN2; FN3; FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                             EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RD1;
                                             RD3; ZF1




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89                11A; 22B; 22L; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 87       11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D                       74H; 74P
                                              225/45R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;
                                                                 24D
                                              235/40R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;
                                                                 24D; 66A

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90          11A; 22L; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/45R17 93          11A; 22B; 22L; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                 24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90          11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/45R17 93          11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P
CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 115 215/50R17 91      11A; 24J; 51J             Kombi; Frontantrieb;
CW2            e6*2001/116*0121*..             215/55R17 94      11A; 24J; 51J             10B; 11B; 11G; 11H;
CW3            e6*2001/116*0122*..   110 - 148 225/50R17 94      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/45R17 94      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                               235/50R17 96      11A; 21P; 21S; 24J;       74H; 74P; 76S
                                                                 24M
                                              245/45R17 95       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17 89           11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17 87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91           11A; 26N; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 91           11A; 26P                  721; 725; 73C; 74A;
                                          235/45R17 94           11A; 26N; 26P             74H; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89              11A; 21B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87              11A; 21P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/45R17 91              11A; 21B                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P; SC4




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                            nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91    51J                     e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90    11A; 24M                nur bis
                                           235/45R17 93    11A; 22I; 24J; 24M      e11*2001/116*0256*06;
                                                                                   nur bis
                                                                                   e11*2001/116*0257*05;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                   77E
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89  11A; 245; 26P           ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W 11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91  11A; 245; 26P           ab
                                             235/45R17 94  11A; 24J; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07;
                                                                                   ab
                                                                                   e11*2001/116*0257*06;
                                                                                   CIVIC TOURER;
                                                                                   Schrägheck;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                   77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..     127       235/65R17 104      12O                       Frontantrieb;
                                              245/65R17 107      11A; 12A; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/60R17 106      11A; 12A; 24J             51A; 71C; 71K; 721;
                                              265/60R17 108      11A; 12A; 24J; 248;       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 26N                       74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/45R17 84       11A; 21P                  2-türig; Frontantrieb;
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87       11A; 21P; 245             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R17 86       11A; 21P; 22I; 24J        721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                     215/45R17 87                11A; 21P; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D; 54A                  74H; 74P
                                              235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24D; 66A



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91          11A; 24J; 24M; 51J        Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           215/55R17 94          11A; 24J; 24M; 51J        Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*.. 110 - 148 225/50R17 94          11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/50R17 96          11A; 21P; 21S; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                       74H; 74P; 76S
                                              245/45R17 95       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 81     205/40R17 80       5DA                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                205/40R17 84                                 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..    66 - 118    205/45R17 84                                 721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                215/40R17 83       HAX                       74H; 74P
EU6          e11*98/14*0159*..                215/45R17          51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         205/45R17 84                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                              215/45R17          11A; 21P; 22I; 24J;       74H; 74P
                                                                 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89              11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       215/45R17 91              11A; 21P; 22I; 24M;       721; 725; 729; 73C;
                                                                 51J                       74A; 74H; 74P; 76S
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89       11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24M;       721; 725; 729; 73C;
                                                                 51J                       74A; 74H; 74P; 76S
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17          11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74H; 74P; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                        245/45R17-95             11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D; 367                  74H; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97       11A; 22I; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/50R17 94       11A; 22B; 24C; 24M        nur bis
                                              225/55R17 97       11A; 22B; 24C; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                              245/45R17 95       11A; 22B; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/55R17 97       11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102      11A; 24J                  bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99       11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102      11A; 24J                  bis
                                              245/55R17 102      11A; 24J; 24M             e11*2001/116*0302*05;
                                              255/50R17 101      11A; 22I; 24C; 24M        Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P; 76S
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102       11A; 24J; 27I             ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99        11A; 24J                  e11*2001/116*0301*06;
                                              235/60R17 102      11A; 24J; 27I             ab
                                                                                           e11*2001/116*0302*06;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87       5ET                       12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                 721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 90                                 74H; 74P
                                              235/45R17 93       11A; 21P; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 07.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91           215/50R17-91       11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                    225/45R17 91       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                 721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                                 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140   205/40R17-80                   11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24M; 367                  74H; 74P
                                                 225/35R17-82       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                    24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87               11A; 21J; 22B; 22F;       10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                       24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/45R17 87               11A; 21J; 22B; 22F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24C; 24D; 54A             74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..        88 - 134 205/55R17 91        11A; 24J; 248; 26N;       Frontantrieb;
                                                                    26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/50R17 91       11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N                       721; 725; 73C; 74A;
                                                 215/55R17 94       11A; 24J; 248; 26B;       74H; 74P; 76S; 77E
                                                                    26N
                                                 225/50R17 94       11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                    26J; 27I
                                                 235/45R17 94       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                    26N
                                                 235/50R17 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27H; 27I
                                                 245/45R17 95       11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                    26J; 27I




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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Zubehör                                 : 49343


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17                11A; 24J; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P; 75I; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
HAX) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/45R17 (anderes Lengetriebe) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RU
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:    HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             27I                      x = 225            y = 250                     HA
             27B                      x = 275            y = 300                     HA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 275       y = 300              8                HA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             27F                   x = 275       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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                                                                                                    Seite: 14 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RW
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0265*..
       Handelsbez.:    CR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             20                VA
             26N                   x = 300        y300                8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 300                     VA
             26B                      x = 300            y = 350                     VA
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             26J                   x = 300       y = 350             25                VA
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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                                                                                                    Seite: 16 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26B                        x = 260            y = 270                   VA
             26P                        x = 210            y = 220                   VA
             27B                        x = 330            y = 450                   HA
             27I                        x = 280            y = 420                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 330       y = 450             15                HA
             26J                   x = 260       y = 270             15                VA
             26N                   x = 260       y = 270              8                VA
             27H                   x = 330       y = 450              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0244-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48882
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: Torino II 7517
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 07.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 300                     VA
             26B                      x = 300            y = 350                     VA
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             26J                   x = 300       y = 350             25                VA
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.