Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller AUDI, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 33805 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 765 2217 03/12 Ø66,6-Ø57,1 33805 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 790 2150 03/12 Ø66,6-Ø57,1 33806 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 765 2217 03/12 Ø66,6-Ø57,1 33806 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 790 2150 03/12 Ø66,6-Ø57,1 33807 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 765 2217 03/12 Ø66,6-Ø57,1 33807 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 790 2150 03/12 Ø66,6-Ø57,1 33808 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 765 2217 03/12 Ø66,6-Ø57,1 33808 Torino II 8018 / FZ60 Ø57,1 57,1 Kunststoff 790 2150 03/12 Ø66,6-Ø57,1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 49467 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : D2; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 51J Cabrio; Frontantrieb; 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 147 215/40R18 89Y 51J 721; 725; 73C; 74A; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 74P 24J; 24M 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 54A Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3, A3 Sportback e-tron, A3 40 e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/40R18 86Y 5EM Cabrio; Limousine; 215/40R18 89 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88W 10B; 11B; 11G; 11H; 206 - 228 205/40R18 M+S 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R18 M+S 52J 721; 725; 73C; 74A; 215/45R18 M+S 52J 74P; 76O; 77E 225/40R18 89 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 205/40R18 86W Sportback (4-türig); 77 - 140 215/40R18 89W 11A; 26P inkl. S3; 2-türig; 225/35R18 87W nicht e-tron; 11A; 26P; Allradantrieb; 5ET Frontantrieb; 77 - 228 225/35R18 87Y nicht e-tron; 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 5EG Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 110 215/40R18 89 S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 5FE türig; 245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22Q; 24M; 5FE; 57F; 12A; 51A; 573; 71C; 68T 71K; 721; 725; 73C; 66 - 147 215/40R18 89Y 74A; 74P 225/40R18 88Y 11A; 22L; 24J; 5FE 245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22L; 22Q; 24M; 5FE; 57F; 68T 66 - 195 225/40R18 92 11A; 22L; 24J 235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 51G Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 245/45R18 51G nicht für gepanzerte e1*98/14*0005*.. Fz; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 82Ü; AF9 D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 265 245/45R18 51G nicht für gepanzerte e1*98/14*0005*.. Fz; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 82Ü; AF9 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 bis 245/40R18 93 e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91 bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93 e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 225/55R18 98 erhöhtes Anzugsmoment 225/60R18 100 180 Nm; Q3; 235/50R18 97 Allradantrieb; 235/55R18 100 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 169 225/40R18 91 12Q ab 235/40R18 91 12A e1*2001/116*0369*17; 245/40R18 93 12A Allradantrieb; Frontantrieb; TT; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CD (Kugelbund) Zubehör : 49391 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K; 1KM; A1; 1T; 1t; 1 KM; 1KP; AU; AUV; 16; 7M Zubehör : 49391 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; CD; 1 KM; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16 140 Nm für Typ : A1 170 Nm für Typ : 7M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e1*2007/46*2014*.. 66 - 110 215/40R18 89 GOLF VIII; 225/40R18 91 11A; 245; 248 Schräghecklimousine; 235/35R18 90 11A; 245; 248 Frontantrieb; 245/35R18 92 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 1K e1*2001/116*0242*.., 103 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 51J e1*2007/46*0490*04; 225/40R18 11A; 22H; 22P; 24J; ab 24M; 51G e1*2001/116*0242*25; 225/40R18 88W 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 51J Nur Golf 5; nur bis 55 - 147 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24; 225/40R18 88W VF5 Allradantrieb; 55 - 169 215/40R18 89W 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2007/46*0490*04; 59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 24J; 24M; 51J ab 225/40R18 11A; 22P; 24J; 24M; e1*2001/116*0242*25; 51G Schrägheck; 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21S; 24J; 26P; Cabrio; Frontantrieb; 27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 155 215/40R18 89 11A; 21S; 245; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R18 87Y 11A; 21S; 24J; 26P; 721; 725; 729; 73C; 27H; 5ET 74A; 74P 225/40R18 92 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 51J Nur Golf 5; nur bis 55 - 147 225/40R18 88W VF5 e1*2001/116*0242*24; 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 55 - 169 215/40R18 89W 51J Frontantrieb; 55 - 184 225/40R18 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 VF5 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf R (6er); ab 51J e1*2001/116*0242*25; 225/40R18 11A; 22H; 22P; 24J; Cabrio; Schrägheck; 24M; 51G Allradantrieb; 225/40R18 92 11A; 22H; 22P; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF 6 (Variant); bis 51J e1*2007/46*0492*05; 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 63 - 221 215/40R18 89 Sportsvan; ab 225/40R18 89 e1*2007/46*0490*05; 135 - 221 205/40R18 86Y 5EM nicht Golf Alltrack; 228 205/40R18 M+S 5EM; 52J Kombilimousine; 215/40R18 M+S 52J Allradantrieb; 225/40R18 M+S 52J Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 205/40R18 86 5EM Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 215/40R18 89 Sportsvan; ab 225/40R18 89 e1*2007/46*0490*05; nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM Golf 7; ab 63 - 221 215/40R18 89 e1*2007/46*0623*01; 225/40R18 89 nicht Golf Alltrack; 135 - 221 205/40R18 86Y 5EM e-Golf; 228 205/40R18 M+S 5EM; 52J Kombilimousine; 215/40R18 M+S 52J Allradantrieb; 225/40R18 M+S 52J Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 205/40R18 86 5EM Golf 7; ab 215/40R18 89 e1*2007/46*0623*01; 225/40R18 89 nicht Golf Alltrack; e-Golf; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM Golf 7; ab 63 - 221 215/40R18 89 e1*2007/46*0627*01; 225/40R18 89 Golf 7 Sportsvan; 135 - 221 205/40R18 86Y 5EM nicht Golf Alltrack; 228 205/40R18 M+S 5EM; 52J Kombilimousine; 215/40R18 M+S 52J Allradantrieb; 225/40R18 M+S 52J Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 205/40R18 86 5EM Golf 7; ab 215/40R18 89 e1*2007/46*0627*01; 225/40R18 89 Golf 7 Sportsvan; nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf; Nur 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; bis 24M; 5FE e1*2001/116*0304*13; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 248; 51J Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*14; 248; 5FE Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*21; 5FE Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 VFC; 11A; 24J; 5FE Nicht CrossGolf; Nur 55 - 125 215/40R18 89 Golf Plus; Nur bis 225/40R18 92 VFC; 11A; 24J e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/45R18 91 Beetle (Schrägheck); 235/40R18 91 Beetle Cabrio; 235/45R18 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76O 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/40R18 89 11A; 270 Nur Jetta 225/35R18 87W 11A; 21P; 245; 248; (Stufenheck); 270 Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 573; 71C; 235/35R18 90 11A; 21P; 24J; 248; 71K; 721; 725; 729; 270 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 11A; 21P; 24J; 248; 270 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF (Variant); nur 5FM bis 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*14; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF 6 (Variant); ab 51J e1*2001/116*0328*15; 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine); 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF 6 (Variant); ab 51J e1*2001/116*0328*15; 225/40R18 88 11A; 21B; 22L; 22Q; Allradantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran; e1*2007/46*0506*.. 66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM bis 1T e1*2001/116*0211*.., e1*2007/46*0357*13; e1*2007/46*0357*.. bis e1*2001/116*0211*35; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 215/45R18 93 ab e1*2007/46*0357*14; e1*2007/46*0357*.. 225/40R18 92W 11A; 245 ab 225/45R18 95 11A; 245 e1*2001/116*0211*36; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/40R18 88 Frontantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/40R18 88 Allradantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*98/14*0023*12; e1*98/14*0023*.. 24M; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiter ung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der Vorderachse nicht zulässig. AF9) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 324 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. VF5) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr. 39097 Typ: 1K0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. VFC) Durch Einstellen der Sturzwerte an der Hinterachse auf -1 Grad 45 Minuten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3, A3 Sportback e-tron, A3 40 e-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e1*2007/46*2014*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 280 y = 320 HA 26B x = 280 y = 320 VA 26P x = 230 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 320 8 HA 27H x = 280 y = 320 22 HA 26J x = 280 y = 320 8 VA 26N x = 280 y = 320 32 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0264-20-WIRD zur Erteilung der ABE 48881 ANLAGE: 3 Radtyp: Torino II 8018 Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 26.06.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA 27F x = 260 y = 310 36 HA 27H x = 260 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.