Gutachten 366-0096-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53670
ANLAGE: 2 Radtyp: DG9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Fahrzeughersteller FORD, FORD MOTOR, LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
DG9KK55AGP DG9K K55 / Ø70,1 - Z1341 Ø63,4 63,4 Kunststoff 800 2327 12/20
63,4
DG9KK55HSP DG9K K55 / Ø70,1 - Z1341 Ø63,4 63,4 Kunststoff 800 2327 12/20
63,4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DEH; BA7; DYB; DFK
Zubehör : ZJF5
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6; SBF
Zubehör : ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : DYB
135 Nm für Typ : DEH; DFK
140 Nm für Typ : BA7
180 Nm für Typ : SBF
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 175 235/55R19 101 Allradantrieb;
245/50R19 101 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0096-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53670
ANLAGE: 2 Radtyp: DG9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 235/35R19 91 FOCUS ST;
245/30R19 89 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 235/35R19 91V 51G Kombi; Schrägheck;
184 235/35R19 91Y 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 235/35R19 51G Focus ST; Kombi;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 225/55R19 99 Allradantrieb;
Frontantrieb;
Inkl.Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 51G ab
e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 51G ab
e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0096-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53670
ANLAGE: 2 Radtyp: DG9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab
245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24;
Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 82Ä
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab
245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24;
Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 82Ä
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/45R19 51G ab
e13*2001/116*0185*24;
Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 82Ä
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0096-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53670
ANLAGE: 2 Radtyp: DG9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z (Kegelbund lose)
Zubehör : ZJVB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D; F; D-2D; D-N2D
Zubehör : ZJVB
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 225/45R19 96 V60 CROSS
COUNTRY;
235/45R19 95 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R19 98 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92 S60 Cross Country;
235/40R19 92 V60 Cross Country;
235/45R19 95 Allradantrieb;
245/40R19 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 51G Allradantrieb;
D-N2D e1*2007/46*0339*.. Frontantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0096-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53670
ANLAGE: 2 Radtyp: DG9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0096-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53670
ANLAGE: 2 Radtyp: DG9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0096-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53670
ANLAGE: 2 Radtyp: DG9K
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 23.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 245 VA
26P x = 245 y = 195 VA
27B x = 290 y = 330 HA
27I x = 240 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 295 y = 245 30 VA
26N x = 295 y = 245 8 VA
27F x = 290 y = 330 15 HA
27H x = 290 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.