GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Paradiesstraße 14b
97080 Würzburg
QM-Nr. 04102020050
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Tropez
Typ Tropez 6515
Radgröße 6,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
36186 TROPEZ 6515 / Ø74,1-Ø64,1 5/114,3/64,1 40 730 2150
36187
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49157
Herstellerzeichen DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung TROPEZ 6515
Radgröße 6,5Jx15H2
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 49343
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Landrover
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord 113 195/60R15 M+S A01 A02 A04
CL3 A05 A08 A09
e11*98/14*0165*.. A12 A14 A18
Z25 S01
Honda Accord 114 195/65R15 A02 A04 A05
CL7 114 205/60R15 A01 K46 K56 A08 A09 A12
e6*2001/116*0091*.. 114 215/60R15 A01 K46 K56 A14 A18 B03
Sth S01
Honda Accord Coupe 147 205/65R15 M+S A01 A02 A04
CG2 A05 A08 A09
e6*95/54/0049*.. A12 A14 A18
B03 K56 S01
Honda Accord Tourer 114 195/65R15 A02 A04 A05
CM1 114 205/60R15 A01 K42 K46 A08 A09 A12
e6*2001/116*0093*.. 114 215/60R15 A01 K42 K46 A14 A18 B03
Car S01
Honda CR-V (I) 94, 108 205/70R15 A02 A04 A05
RD1, RD3 94, 108 215/65R15 A01 K1a Z70 A08 A09 A12
e6*95/54*0044*.., 94, 108 225/60R15 A01 K1c K2b K42 Z70 A14 A18 S01
e6*98/14*0076*.. 94, 108 225/65R15 A01 K1c K2b K42 Z70
Honda CR-V (II) 110 205/70R15 A13 K1a A01 A02 A04
RD8 110 215/65R15 A12 K1c K2b K42 A05 A08 A09
e11*98/14*0190* 110 225/60R15 A12 K1c K2b K42 A14 A18 B03
00-01 110 225/65R15 A12 K1c K2b K42 S01
Honda Civic 73, 104 195/65R15 A33 A02 A04 A05
FK1, FK2 73, 104 205/60R15 A90 A08 A09 A14
e11*2001/116* 73, 104 215/60R15 A12 A18 B03 Flh
0255*07-.., S01
0256*07-..
- Modell 2012
Honda Civic 4-Türer 92, 104 195/65R15 A02 A04 A05
FB1,FB2,FB7,FB8 92, 104 205/60R15 A01 K3b K5a A08 A09 A12
e11*2007/46*0183*..; 92, 104 215/60R15 A01 K3b K5b K6b A14 A18 Sth
e11*2007/46*0184*..; 92, 104 225/55R15 A01 K3b K5b K6b S01
e11*2007/46*0185*..;
e11*2007/46*0186*..
Honda Civic Hybrid 70 195/65R15 A02 A04 A05
FD3 A08 A09 A12
e11*2001/116*0271*. A14 A18 Lim
S01
Honda Civic Sport 66-118 195/60R15 A02 A04 A05
EP1,-2,-4, EV1 66-118 195/65R15 A08 A09 A12
e11*98/14* 66-118 205/60R15 A14 A18 Flh
0173, 0174, 0188*.. H5l S01
e11*2001/116*0198*.
Honda FR-V 92,103,110 195/65R15 A02 A04 A05
BE1, BE3 92,103,110 205/60R15 A08 A09 A12
e6*2001/116*0099*.. A14 A18 B03
e6*2001/116*0100*.. S01
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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda FR-V 103 195/65R15 A02 A04 A05
BE5 103 205/60R15 A08 A09 A12
e6*2001/116*0104*.. A14 A18 B03
S01
Honda HR-V 77-91 195/70R15 R09 A02 A04 A05
GH1,2,3,4 77-91 205/65R15 A08 A09 A12
e6*98/14*0062, 77-91 215/60R15 A14 A18 B03
0063, 0067, 0068*.. S01
Honda Integra 140 195/55R15 R35 A02 A04 A05
DC2 140 205/50R15 A01 K42 R70 A08 A09 A12
e6*95/54*0052*.. A14 A18 S01
Honda Prelude 136-147 195/60R15 K1a K56 M+S A01 A02 A04
BB6 A05 A08 A09
e6*95/54*0037*.. A12 A14 A18
B03 S01
Honda Prelude 4WS 136 195/60R15 K1a K56 M+S A01 A02 A04
BB8 A05 A08 A09
e6*95/54*0038*.. A12 A14 A18
B03 S01
Honda Shuttle 110 195/65R15 A11 M+S T91 T95 Z24 A02 A04 A05
RA1, RA3 110 205/65R15 A12 A08 A09 A14
e6*93/81*0002*.., 110 215/60R15 A12 A18 V15 S01
e6*95/54*0050*.. 110 225/55R15 A01 A12 K2b K42 T92
110 225/60R15 A01 A12 K2b K42
Honda Stream 92, 115 195/65R15 A02 A04 A05
RN1, RN3 A08 A09 A12
e6*98/14*0081*.., A14 A18 S01
e6*98/14*0082*..
Land Rover 71-130 195/80R15 R09 T96 146 A02 A04 A05
Freelander 71-130 205/70R15 R37 T93 T95 T96 146 A08 A09 A12
LN, LND 71-130 215/65R15 R37 T00 T96 146 A14 A18 B03
e11*96/79*0082*.., 71-130 225/60R15 A01 G01 K1a K2b T95 T96 146 S01
e1*98/14*0134*.. 71-130 225/65R15 A01 K1a K2b 146
71-130 235/60R15 A01 K1c K2c 146
Auflagen und Hinweise
146 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
H5l Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
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K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Z24 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der
Fahrzeughersteller die Verwendung der angegebenen Rädern/Reifen bescheinigt.
Z25 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der
Fahrzeughersteller die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bescheinigt.
Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse
2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2013 in Lambsheim statt.
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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 26. März 2013
Schmidt 00192861.DOC
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