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							Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller            HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36186                TROPEZ 6515 /             FZ22 Ø64,1                   64,1    Kunststoff      730     2150    01/13
                     Ø74,1-Ø64,1
36187                TROPEZ 6515 /               FZ22 Ø64,1                 64,1    Kunststoff     730     2150     01/13
                     Ø74,1-Ø64,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49343


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FD3; FK1; FK2; FN3;
                                             RD8
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6;
                                             EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3;
                                             RN1; RN3
Verkaufsbezeichnung:      ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/65R15                     11A; 22L; 24D; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    51G; 52J                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P; 76Z

Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 114  195/65R15               91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/60R15               91                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/60R15               94    11A; 22L                   721; 725; 73C; 74A;
                                      225/55R15               92    11A; 22L                   74H; 74P; 76Q; 839




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 114  195/65R15             91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/60R15             91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/60R15             94    11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                      225/55R15             92    11A; 22B                  74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    195/65R15 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/60R15        88                              ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          195/65R15        91                              e11*2001/116*0255*07;
                                           205/55R15        88    11A;   26P                ab
                                           205/60R15        91    11A;   26P                e11*2001/116*0256*07;
                                           215/60R15        94    11A;   26P                Schrägheck;
                                           225/50R15        91    11A;   24J; 26B; 57I      Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76Q;
                                                                                            77E; 842

Verkaufsbezeichnung:      HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 195/60R15              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..    118      195/65R15              51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                                              74H; 74P; 76Q
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN3          e11*2001/116*0298*.. 103  195/65R15 91               11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/60R15 91               11A; 21P; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/55R15 92               11A; 21B; 22I; 24D; 24J   721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76Q




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..   94 - 108 205/70R15                11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                     24M; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/65R15-96             11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D                       74H; 74P
                                                225/60R15 96      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D
RD1            e6*95/54*0044*..       94 - 108 205/70R15          11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3            e6*98/14*0076*..                                   24M; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/65R15-96      11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D                       74H; 74P
                                                235/60R15-98      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 367
RD8            e11*98/14*0190*..      110       205/70R15 96      11A; 24J                  nur bis
                                                215/65R15 96      11A; 22B; 24J; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76Q; 839

Verkaufsbezeichnung:      HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110       195/65R15   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                205/60R15   91                              12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..                215/60R15   94                              721; 725; 73C; 74A;
                                                225/55R15   92                              74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..   77 - 91         195/70R15-92      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                               74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..   140    195/55R15                  51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/50R15-86               11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..   136 - 147 195/60R15               11A; 21J; 22B; 24J;       10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                     24M; 51G; 52J             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..   110   205/65R15                   51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..         215/60R15-94                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RN1          e6*98/14*0081*..   92 - 115 195/65R15                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
RN3          e6*98/14*0082*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49157
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 8
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 12                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 8



Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK1
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 245             y = 370                     VA
              26P                      x = 195             y = 320                     VA
              27I                      x = 245             y = 360                     HA
              27B                      x = 295             y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 245       y = 370             27                 VA
              27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 410             30                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.