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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                           Seite 1 von 12

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Tropez
Typ                             Tropez 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
36186        TROPEZ 6515 / Ø74,1-Ø67,1             5/114,3/67,1           40       730     2150
36187

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49157
Herstellerzeichen               DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung           TROPEZ 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                      -                    49338
S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     130                      -                    49338
S03     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     135                      -                    49338
S04     Mutter M12x1,5         Kegel 60°     125                      -                    49338

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Hyundai
                                Kia
                                Mazda
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 12

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Maverick /Esc.     91             225/70R15                                   A13 A14 A18
1EZ, -/R; 1N2, -/R                                                                 B02 B03 S03
e4*98/14*
0043,0051*..,
e13*2001/116*
0091,0093*..
Hyundai Coupe           77-123         195/65R15   A33                             A14 A18 S01
GK                      77-123         205/60R15   A12
e11*98/14*0186*..
Hyundai Ioniq Hybrid    77             195/60R15                                   A12 A14 A18
AE                      77             195/65R15                                   A58 Flh NoE
e4*2007/46*1157*..      77             205/60R15   A01 K1a K2b K8h                 S04
                        77             215/60R15   A01 K1c K2c K3f K8m
Hyundai Santa Fe (I)    82-107         215/70R15   R09                             A14 A18 A63
SM                                                                                 B03 S01
e11*98/14*0162*..
Hyundai Trajet          82-127         205/65R15   M+S R09                         A12 A14 A18
FO                      82-127         215/65R15                                   S01
e11*98/14*0130*..       82-127         225/60R15   A01 K45
Hyundai XG ...          120-145        195/65R15   M+S R09                         A12 A14 A18
XG                      120-145        205/65R15   A01 K41 K42                     B03 S01
e11*98/14*0109*..
Hyundai i30 /-cw        66-105         185/65R15   R09                             A12 A14 A18
FD, FDH                 66-105         195/60R15   R37                             B03 B30 Car
e11*2001/116*0313*.     66-105         195/65R15                                   Flh S01
e11*2001/116*0343*.     66-105         205/60R15   A01 K1a K1b K2b K56
e11*2007/46*0225*..     66-105         215/60R15   A01 K1c K27 K2a K2b K41 K56
Hyundai i30 /-cw        66-100         195/65R15                                   A12 A14 A17
GDH, GDH-HME            66-100         205/60R15   A01 K2b K6g                     A18 A58 B81
e11*2007/46*0337*..;    66-100         215/60R15   A01 K1a K1b K2b K5a K6g         Car Cpe Flh
e11*2007/46*0338*..;                                                               X82 S01
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Hyundai i30 /-cw        70-103         195/65R15   A90                             A14 A18 A58
PDE                     70-103         205/60R15   A01 A12 K1a K1b                 B81 Car F24
e11*2007/46*3807*..;    70-103         215/60R15   A01 A12 K1c K2b K8h             Flh X82 S04
e5*2007/46*1075*..
Hyundai ix20            57-94          195/65R15                                   A12 A14 A18
JC, JC-HME              57-94          205/60R15   A01 K1a K1b K2b                 A58 Flh S01
e4*2007/46*0207*..;     57-94          215/60R15   A01 K1c K2b
e4*2007/46*0223*..;
e13*2007/46*1605*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carens / UN         84-107         205/65R15   A11                             A14 A18 B03
FG                      84-107         215/60R15   A30                             S01
e4*2001/116*0114*..     84-107         215/65R15   A12
Kia Carnival, Sedona    93-121         215/65R15                                   A12 A14 A18
UP                      93-121         225/60R15   A01 K1c K42 T95 T96             S02
e11*98/14*0112*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                         Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 3 von 12
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Ceed /-SW           73-103          195/65R15   A90                                 A14 A18 A58
CD                      73-103          205/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b K8h             B81 Car X82
e4*2007/46*1299*..      73-103          215/60R15   A01 A12 K1c K2b K6i K6j K8h         Y85 S04
Kia Soul                85-103          195/65R15                                       A12 A14 A18
AM                      85-103          195/70R15   A01 G73                             A58 S01
e4*2001/116*0139*..;    85-103          195/70R15   Z18
e4*2007/46*0133*..      85-103          205/60R15   X74
                        85-103          205/60R15   A01 G46
                        85-103          205/65R15   A01 G73
                        85-103          205/65R15   Z18
                        85-103          215/60R15   A01 K1a K1b K2b K6g
                        85-103          215/65R15   A01 G73 K1a K1b K2b K5b K6g
                        85-103          225/60R15   A01 G73 K1c K2b K5b K6h K7a K8e
Kia Venga               55-94           195/65R15                                       A12 A14 A18
YN, -/S, -/G            55-94           205/60R15   A01 K1a K1b K2b                     A58 Flh S01
e4*2007/46*             55-94           215/60R15   A01 K1c K2b
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015
Kia cee'd               66-106          185/65R15   R09                                 A12 A14 A18
ED                      66-106          195/60R15   R37                                 B03 B30 Car
e4*2001/116*0121*.;     66-106          195/65R15                                       Cpe Flh S01
e4*2007/46*0132*..      66-106          205/60R15   A01 K1a K1b K2b K56
- pro_cee'd /-SW        66-106          215/60R15   A01 K1c K2b K41 K56
Kia cee'd /-SW          66-100          195/65R15                                       A12 A14 A17
JD                      66-100          205/60R15   A01 K1a K1b K2b K6g                 A18 A58 B81
e4*2007/46*0496*..;     66-100          215/60R15   A01 K1c K2b K3f K4g K5d K6g         Car X82 Y85
e4*2007/46*0497*..                                                                      S01
- incl. Facelift 2015
Kia pro_cee'd           66-100          195/65R15   K4h                                 A01 A12 A14
JD                      66-100          205/60R15   K1a K1b K2b K4h K6g                 A17 A18 A58
e4*2007/46*0496*..      66-100          215/60R15   K1c K2b K3f K4g K5d K6g             B81 X82 Y84
- incl. Facelift 2015                                                                   S01
Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A01 K1a K1b                         A12 A14 A18
BK                      62-80           205/60R15   A01 K1c K42 K46                     B02 B03 Flh
e1*2001/116*0234*..     62-80           215/55R15   A01 K1c K2b K42 K46                 Lim V15 S01
                        62-80           225/55R15   A01 K1c K2b K42 K46
Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A90                                 A14 A18 B03
BL                      77 - 110        205/60R15   A01 A12 K1a K1b K6b                 Flh Sth S01
e11*2001/116*           77 - 110        215/60R15   A01 A12 K1c K6f K6k
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323 F             96              195/55R15   K42 K46 K56                         A01 A12 A14
BJ, BJD                 96              205/50R15   K42 K46 K56                         A18 B03 S01
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   K1c K42                             A01 A12 A14
CR1                     81-107          205/60R15   K1c K42                             A18 B02 B03
e13*2001/116*0156*.                                                                     B30 S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                         Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 4 von 12
Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 5 (II)              85            195/65R15   K4h K6f K6g                     A01 A12 A14
CW, CWE                   85            205/60R15   K1a K1b K4h K6f K6g             A18 A58 B03
e1*2007/46*0433*..,       85            215/60R15   K1c K4h K6f K6h K8h             B30 S01
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 (I)               119-122       195/65R15   K42 M+S                         A01 A12 A14
GG/GY; GG1/GY1            88-108        195/65R15   K42                             A18 B03 Car
e1*98/14*0188*..;         88-108        205/60R15   K42                             Flh Lim S01
e11*2001/116*0203*.       88-108        215/55R15   K1c K2c K42
Mazda 626 (V)             66-100        185/65R15   R09 T87 T88                     A12 A14 A18
GF ww. GF/GW, -/D         66-100        195/55R15   R37 T84 T85                     S01
e1*96/27*0055*..,         66-100        195/60R15   A01 K42 R37 T86 T87 T88
e1*98/14*0055*..,         66-100        195/65R15   A01 K42 R09
e1*98/14*0164*..          66-100        205/55R15   A01 K42 T87 T88
                          66-100        205/60R15   A01 K2b K42 K44 X09
Mazda MPV                 88-90,104     205/65R15   A11                             A14 A18 B03
LW ww. LWD                88-90,104     215/60R15   A12                             V15 S02
e1*98/14*0118*..,         88-90,104     225/60R15   A12
e1*98/14*0165*..
Mazda Premacy             66-84         185/55R15   K44 R37 T81 T82 T85 T86         A01 A12 A14
CP, CPD                   66-84         195/50R15   K2b K44 R37 T82 T83 X20         A18 K42 S01
e1*98/14*0116*..,         66-96         195/55R15   K2b K44 T85 T89
e1*98/14*0161*..          66-96         205/50R15   K1a K2c K44 T85 T86 X20
                          96            195/60R15   K2b K44 R09
Mitsubishi Lancer (VII)   60-99         195/55R15   A33 M+S                         A14 A18 B03
CS0                       60-99         195/60R15   A12                             Car Sth S01
e1*2001/116*0233*
Mitsubishi Space          92-110        205/65R15   K1a K2b K42 K56                 A01 A12 A14
Runner                    92-110        215/60R15   K1a K2b K42 K56                 A18 V15 S01
N50 (Version DR .. )      92-110        225/60R15   K1c K2c K42 K56 K90 L02
e1*97/27*0103*..
Mitsubishi Space          92-110        205/65R15                                   A12 A14 A18
Wagon                     92-110        215/60R15                                   V15 S01
N50 (Version DW .. )      92-110        225/60R15   A01 K2b K42 K56
e1*97/27*0103*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 5 von 12
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 6 von 12
A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                   Seite 7 von 12
F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 8 von 12
K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B.
Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                Seite 9 von 12
K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 10 von 12
Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 11 von 12
T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X09    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/65R15
bzw. 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X74    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X82    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an
Achse 1.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55025513 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 12 von 12
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. August 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. August 2019




Schmidt                                                                      00326158.DOC




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