Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 13                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7


                    Fahrzeughersteller            NISSAN, RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36186                TROPEZ 6515 /             FZ24 Ø66,1                   66,1    Kunststoff      730     2150    01/13
                     Ø74,1-Ø66,1
36187                TROPEZ 6515 /               FZ24 Ø66,1                 66,1    Kunststoff     730     2150     01/13
                     Ø74,1-Ø66,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49368


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : A32
                                             108 Nm für Typ : P12; T30
                                             110 Nm für Typ : A33; V10
Verkaufsbezeichnung:      NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..   78 - 100 185/65R15                  51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/65R15 91                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/60R15 91                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..   103       195/65R15                 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                103 - 142 205/60R15-91                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                          205/65R15                 51G                        721; 725; 73C; 74A;
                                          225/55R15-92              11A; 22B                   74H; 74P
A33          e1*98/14*0136*..   103 - 147 205/65R15                 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15 94              11A; 367                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74H; 74P; 76Q


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 13                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 7


Verkaufsbezeichnung:      NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*..  80 - 103 195/65R15                  51G                      Kombi; Stufenheck;
                                         205/60R15           91                              Schrägheck;
                                         205/65R15           94                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                         215/60R15           94                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                         225/60R15           96                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..   84 - 121 215/70R15                  51G                      Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49300


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:      Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*..  66 - 103 205/60R15 91              11A; 26P                 Kombi; Limousine;
                                          215/55R15 89              11A; 26N; 26P            Schräghecklimousine;
                                          225/55R15 92              11A; 26B; 26N; 27H       Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:      MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/65R15               12T; 51G                  erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                205/60R15   91    12T                       130 Nm; Coupe; 2-
                                                205/65R15   94    12A                       türig; Frontantrieb;
                                                215/60R15   94    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R15   92    12A; 686                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76Q; RB6
Z              e2*2001/116*0373*..,   63 - 103 195/65R15 91                                 erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..               205/60R15   91                              130 Nm; Kombi;
                                                205/65R15   94                              Frontantrieb;
                                                215/60R15   94    11A; 22M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R15   92    11A; 22M; 686             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740; 76Q; RB6
Z              e2*2001/116*0373*..,   63 - 103 195/65R15          12T; 51G                  erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..               205/60R15   91    12T                       130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                205/65R15   94    12A                       türig; Frontantrieb;
                                                215/60R15   94    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R15   92    12A; 686                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76Q; RB6
Z              e2*2001/116*0373*..,   63 - 103 205/60R15 91                                 erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..               205/65R15   94                              130 Nm; Fluence
                                                215/60R15   94                              (Stufenheck); 4-türig;
                                                215/65R15   96                              Frontantrieb;
                                                225/60R15   96    11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 7
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 7
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche si nd dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 7
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 13                                                          Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 7



Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      RENAULT
        Fahrzeugtyp:     RFB
        Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0546*..
        Handelsbez.:     Megane

        Variante(n):     Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 260                     VA
              26P                      x = 240             y = 210                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 290       y = 260              8                 VA
              26J                    x = 290       y = 260             30                 VA
              27H                    x = 270       y = 330              8                 HA
              27F                    x = 270       y = 330             30                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.