GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Paradiesstraße 14b 97080 Würzburg QM-Nr. 04102020050 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Tropez Typ Tropez 6515 Radgröße 6,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 36186 TROPEZ 6515 / Ø74,1-Ø60,1 5/114,3/60,1 40 730 2150 36187 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49157 Herstellerzeichen DBV GERMANY Radtyp und Ausführung TROPEZ 6515 Radgröße 6,5Jx15H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 49349 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 49376 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - 49374 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 195/65R15 A39 A02 A04 A05 FY 79-99,2 205/60R15 A12 A08 A09 A14 e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/65R15 A12 A18 A57 B03 79-99,2 215/60R15 A12 Flh KMV S02 Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A39 A02 A04 A05 EY 66-99,2 205/60R15 A12 A08 A09 A14 e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A12 A18 A58 B03 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b Flh KOV S02 - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A39 A02 A04 A05 EY 66-99,2 205/60R15 A12 A08 A09 A14 e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A12 A18 A57 B03 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 Flh KMV S02 - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 195/65R15 K1b A01 A02 A04 GY 79, 88 205/60R15 K1c A05 A08 A09 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/60R15 K1c K2b K42 A12 A14 A18 - Limousine A58 Lim S03 Suzuki Swift Sport 92 185/60R15 A33 A02 A04 A05 MZ 92 195/55R15 A01 A12 K2b A08 A09 A14 e4*2001/116*0090*.. 92 205/50R15 A01 A12 K2b K42 A18 A58 Flh 92 205/55R15 A01 A12 K2b K42 S02 Toyota Auris (I) 66-97 195/65R15 A91 A02 A04 A05 E15J, E15UT.. 66-97 205/60R15 A12 A08 A09 A14 e11*2001/116*0299*..; 66-97 215/60R15 A12 A18 B03 Flh 0305*00-13; 66-97 225/55R15 A12 V15 S01 e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 97 195/65R15 A33 A02 A04 A05 E15UT, E15UTN 97 205/60R15 A91 A08 A09 A14 e11*2001/116* 97 215/60R15 A12 A18 A58 F24 0305*14-..; Flh Pe2 S01 e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modelljahr 2013 Toyota Auris (II) 66, 73 195/65R15 A33 A02 A04 A05 E15UT, E15UTN 66, 73 205/60R15 A91 A08 A09 A14 e11*2001/116* 66, 73 215/60R15 A12 A18 A58 F23 0305*14-..; Flh Pe2 S01 e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modelljahr 2013 Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/65R15 A91 A02 A04 A05 HE15U(a) 73 205/60R15 A12 A08 A09 A14 e11*2007/46* A18 B03 Flh 0018*00-04 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/65R15 A33 A02 A04 A05 HE15U(a) 73 205/60R15 A91 A08 A09 A14 e11*2007/46* 73 215/60R15 A12 A18 A58 F24 0018*05-.. Flh Pe2 S01 - ab Modelljahr 2013 Toyota Avensis Verso 85,110 205/65R15 A11 A02 A04 A05 M2 85,110 215/60R15 A12 A08 A09 A14 e6*98/14*0083*.., A18 B03 S01 e6*2001/116*0083*.. Toyota Camry 100-138 195/65R15 K42 R37 T91 T95 A01 A02 A04 V10, V10W 100-138 205/65R15 K42 A05 A08 A09 F824, G017 A12 A14 A18 S01 Toyota Camry 93-140 205/65R15 A02 A04 A05 V2 A08 A09 A12 e6*93/81*0029*.. A14 A18 S01 Toyota Corolla 66-97 195/65R15 A91 A02 A04 A05 E15EJ, E15ES 66-97 205/60R15 A12 A08 A09 A14 e11*2001/116*0304*, 66-97 215/60R15 A12 A18 B03 Sth e11*2001/116*0314*. 66-97 225/55R15 A12 V15 S01 Toyota Picnic 66-94 215/55R15 A02 A04 A05 XM1 66-94 225/50R15 A01 K2b A08 A09 A12 e11*93/81*0063*.. A14 A18 S01 Toyota Previa 97 195/70R15 M+S R09 T97 A02 A04 A05 CR 97 215/65R15 A01 K41 K46 A08 A09 A12 F510 A14 A18 A58 S01 Toyota Previa 97-99 195/70R15 M+S R09 T97 A02 A04 A05 R 97-99 215/65R15 A01 K41 K46 A08 A09 A12 e6*93/81*0030*.. A14 A18 A58 S01 Toyota Previa 85-115 205/65R15 A02 A04 A05 R3 A08 A09 A12 e6*98/14*0069*.., A14 A18 B03 e6*2001/116*0069*.. S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 4 von 7 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 5 von 7 F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an Achse 1. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 6 von 7 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2013 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 26. März 2013 Schmidt 00192860.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim