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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Tropez
Typ                             Tropez 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
36186        TROPEZ 6515 / Ø74,1-Ø60,1           5/114,3/60,1        40         730    2150
36187

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49157
Herstellerzeichen               DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung           TROPEZ 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                      -                  49349
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                      28                 49376
S03     Mutter M12x1,25        Kegel 60°   90                       -                  49374

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        195/65R15   A39                             0A1 A02 A04
FY                     79-99,2        205/60R15   A12                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        205/65R15   A12                             A14 A18 A57
                       79-99,2        215/60R15   A12                             B03 Flh KMV
                                                                                  S02
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A39                             0A1 A02 A04
EY                     66-99,2        205/60R15   A12                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A12                             A14 A18 A58
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b             B03 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                   S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        195/65R15   A39                             0A1 A02 A04
EY                     66-99,2        205/60R15   A12                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        205/65R15   A12                             A14 A18 A57
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        215/60R15   A12                             B03 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                    S02
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         195/65R15   K1b                             0A1 A01 A02
GY                     79, 88         205/60R15   K1c                             A04 A05 A08
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/60R15   K1c K2b K42                     A09 A12 A14
- Limousine                                                                       A18 A58 Lim
                                                                                  S03
Suzuki Swift Sport     92             185/60R15   A33                             0A1 A02 A04
MZ                     92             195/55R15   A01 A12 K2b                     A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*..    92             205/50R15   A01 A12 K2b K42                 A14 A18 A58
                       92             205/55R15   A01 A12 K2b K42                 Flh S02
Toyota Auris (I)       66-97          195/65R15   A91                             0A1 A02 A04
E15J, E15UT..          66-97          205/60R15   A12                             A05 A08 A09
e11*2001/116*0299*..; 66-97           215/60R15   A12                             A14 A18 B03
0305*00-13;            66-97          225/55R15   A12                             Flh V15 S01
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)      97             195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 97                205/60R15   A91                             A05 A08 A09
e11*2001/116*          97             215/60R15   A12                             A14 A18 A58
0305*14-..;                                                                       Car F24 Flh
e11*2007/46*                                                                      Pe2 S01
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)      66, 73         195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73            205/60R15   A91                             A05 A08 A09
e11*2001/116*          66, 73         215/60R15   A12                             A14 A18 A58
0305*14-..;                                                                       Car F23 Flh
e11*2007/46*                                                                      Pe2 S01
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                          Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                    Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/65R15   A91                             0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73             205/60R15   A12                             A05 A08 A09
e11*2007/46*                                                                         A14 A18 B03
0018*00-04                                                                           Flh S01
Toyota Auris Hybrid(II)   73             195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73             205/60R15   A91                             A05 A08 A09
e11*2007/46*              73             215/60R15   A12                             A14 A18 A58
0018*05-..                                                                           Car F24 Flh
- ab Modell 2013 (E18)                                                               Pe2 S01
Toyota Avensis Verso      85,110         205/65R15   A11                             0A1 A02 A04
M2                        85,110         215/60R15   A12                             A05 A08 A09
e6*98/14*0083*..,                                                                    A14 A18 B03
e6*2001/116*0083*..                                                                  S01
Toyota Camry              100-138        195/65R15   K42 R37 T91 T95                 0A1 A01 A02
V10, V10W                 100-138        205/65R15   K42                             A04 A05 A08
F824, G017                                                                           A09 A12 A14
                                                                                     A18 S01
Toyota Camry              93-140         205/65R15                                   0A1 A02 A04
V2                                                                                   A05 A08 A09
e6*93/81*0029*..                                                                     A12 A14 A18
                                                                                     S01
Toyota Corolla            66, 73, 97     195/65R15   A33                             0A1 A02 A04
E15EJ                     66, 73, 97     205/60R15   A33                             A05 A08 A09
e11*2001/116*             66, 73, 97     215/60R15   A12                             A14 A18 A58
0304*09-..                                                                           F23 Lim Pe2
- ab Modell 2014 (E18)                                                               S01
Toyota Corolla            66-97          195/65R15   A91                             0A1 A02 A04
E15EJ, E15ES              66-97          205/60R15   A12                             A05 A08 A09
e11*2001/116*             66-97          215/60R15   A12                             A14 A18 B03
0304*00-08;               66-97          225/55R15   A12                             Sth V15 S01
e11*2001/116*0314*.
Toyota Picnic             66-94          215/55R15                                   0A1 A02 A04
XM1                       66-94          225/50R15   A01 K2b                         A05 A08 A09
e11*93/81*0063*..                                                                    A12 A14 A18
                                                                                     S01
Toyota Previa             97-99          195/70R15   M+S R09 T97                     0A1 A02 A04
R                         97-99          215/65R15   A01 K41 K46                     A05 A08 A09
e6*93/81*0030*..                                                                     A12 A14 A18
                                                                                     A58 S01
Toyota Previa             85-115         205/65R15                                   0A1 A02 A04
R3                                                                                   A05 A08 A09
e6*98/14*0069*..,                                                                    A12 A14 A18
e6*2001/116*0069*..                                                                  B03 S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. April 2014 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49157 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55025513 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ Tropez 6515
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. April 2014




Schmidt                                                                      00210664.DOC




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