GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55028613 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Paradiesstraße 14b 97080 Würzburg Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Tropez Typ Tropez 6516 Radgröße 6,5Jx16EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 36190 TROPEZ 6516 / Ø63,3-Ø54,1 5/100/54,1 40 635 2100 36191 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49159 Herstellerzeichen DBV GERMANY Radtyp und Ausführung TROPEZ 6516 Radgröße 6,5Jx16EH2+ Einpresstiefe ET...(s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 49334 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Lexus Subaru Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55028613 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Lexus CT 200h 73 195/55R16 A91 R37 A14 A18 A58 A10(a) 73 195/60R16 A90 R37 Flh S01 e11*2007/46*0150*..; 73 205/55R16 A12 e6*2007/46*0334*.. Subaru Trezia 66, 73 185/55R16 A12 A14 A18 D1(a) 66, 73 185/60R16 A58 S01 e11*2007/46*0021*.. 66, 73 195/55R16 A01 K1a K6f K6g 66, 73 205/50R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i 66, 73 205/55R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i Toyota Avensis 66-110 205/45R16 T83 T87 A12 A14 A18 T22 66-110 205/50R16 A01 K42 K56 Car Flh Sth e11*96/79*0077*.. 66-81 195/50R16 T83 T84 S01 Toyota Avensis 81-120 205/55R16 A13 A14 A18 Car T25 81-120 215/50R16 A12 Flh Sth S01 e11*2001/116*0196*. Toyota Celica 105-141 205/50R16 A12 A14 A18 T23 S01 e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*. Toyota Prius (II) 57 195/55R16 A12 A14 A18 HW2 S01 e11*2001/116*0200*. Toyota Prius (III) 73 195/55R16 A12 A14 A18 XW3(a), XW3P 73 195/60R16 S01 e11*2001/116*0264*. 73 205/55R16 A01 K6f e11*2007/46*0015*.. Toyota Prius (IV) 72 195/55R16 A91 A14 A18 A58 XW5(EU,M), -/TMG 72 195/60R16 A12 Flh S01 e11*2007/46*2971*..; 72 205/55R16 A12 e13*2007/46*1931*..; 72 215/50R16 A12 e6*2007/46*0339*.. Toyota Prius PHV (IV) 72 195/55R16 A91 A14 A18 Flh XW5P(EU,M) 72 195/60R16 A12 S01 e11*2007/46*3704*..; 72 205/55R16 A12 e6*2007/46*0340*.. 72 215/50R16 A12 Toyota Urban Cruiser 66, 73, 74 195/60R16 A91 A14 A18 A58 XP11 66, 73, 74 205/55R16 A12 S01 e11*2001/116*0263*. 66, 73, 74 215/50R16 A12 - 2WD 66, 73, 74 215/55R16 A12 66, 73, 74 225/50R16 A01 A12 K6f K6i Toyota Urban Cruiser 66 195/60R16 A91 A14 A18 A56 XP11 66 205/55R16 A12 S01 e11*2001/116*0263*. 66 215/50R16 A12 - 4WD 66 215/55R16 A12 66 225/50R16 A12 Toyota Verso-S 66, 73 185/55R16 A12 A14 A18 XP12(a) 66, 73 185/60R16 A58 S01 e11*2007/46*0020*.. 66, 73 195/55R16 A01 K1a K6f K6g 66, 73 205/50R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i 66, 73 205/55R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55028613 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 3 von 6 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55028613 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 4 von 6 A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55028613 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 5 von 6 K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55028613 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516 Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH Seite 6 von 6 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 19. August 2019 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. August 2019 Schmidt 00326674.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim