Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
                            ANLAGE: 9.5                                                          Radtyp: TKG8
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.08.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 56
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TKG88BA56ED571         TKG8 ET56               ohne                        57,1                     870      2248    02/24
                            TKG88BP56ED571         TKG8 ET56               ohne                        57,1                     870      2248    02/24
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
R124 E1*124R00/03*2301*01




                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : Nur ZJVI
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ CARGO 150 KW; ID.BUZZ CARGO PRO 210 KW
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen      Auflagen zu Reifen Auflagen
                             EBN          e1*2018/858*00165*.. 70 - 89 255/55R18   YCB; 12K; 51G; 57F Heckantrieb;
                                                                                                      Elektro; Höchste
                                                                                                      Dreißig-Minuten-
                                                                                                      Leistung;
                                                                                                      10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 75I; 76V; 77E;
                                                                                                      78B

                             Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ PRO 150 KW; ID. BUZZ PRO LR 210 kW; ID. BUZZ PRO KR 210 KW
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             EB           e1*2018/858*00164*.. 70 - 89 255/55R18    YCB; 12K; 51G; 57F   Heckantrieb;
                                                                                                         Elektro; Höchste
                                                                                                         Dreißig-Minuten-
                                                                                                         Leistung;
                                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 75I; 76V; 77E;
                                                                                                         78B




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
                            ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TKG8
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.08.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 2 von 3
                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
R124 E1*124R00/03*2301*01




                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                                 Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                                 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                                 montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0086-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002301
                            ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: TKG8
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.08.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            YCB) Es sind die serienmäß igen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                               Vorderachse:                        235/60R18
                                               Hinterachse:                        255/55R18
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
R124 E1*124R00/03*2301*01




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                             (E1)-124 R - 002301
                                                                             Size: 8.50x18
                                                                             Type: TKG8
                                                                             Date: 10.10.2024



                               per 366-0086-24-WIRD/N1                                              1/2



  Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen
    Belastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/Reifen-
Bedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen.
  Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und
            entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden.
Anbauanleitung
1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringen hoher
Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug. Um den
Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzer vermieden
werden.
     Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu
        eingeschränkter Lebensdauer führt.
2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Werkstatt mit entsprechend geschultem Personal
oder über das Fahrzeughandbuch in Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck
überprüft werden muss. Verfügt das Fahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle
eines Rad/Reifenwechsels gemäß dem Fahrzeughandbuch vorzugehen.
Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepaste
eingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während der
Montagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert,
muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden.
Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben des
Fahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter und
Ventileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über die
Felgenaußenkante hinausragen.
Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystem
ist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur die Verwendung
von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen
und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gummiventile
sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zur Reifendruckkontrolle wird die
Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist das Ventil wieder mit der staub- und
wasserdichten Kappe zu verschließen.
3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/-
Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontakt-
flächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischen
befinden.
     Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen
     Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr
       eingeschränkter Lebensdauer
     Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
                                                                          (E1)-124 R - 002301
                                                                          Size: 8.50x18
                                                                          Type: TKG8
                                                                          Date: 10.10.2024



                              per 366-0086-24-WIRD/N1                                           2/2




5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/
Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird.
     Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen
     Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente
     Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche
6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbaut
werden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form,
verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Rades
verursachen.
     Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr!
7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigt
werden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung).
Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Radschrauben-
/Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen.
Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Rad-
schraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte.
    Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
       schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
    Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
    Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der
       Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen.
8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach ca.
50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Muttern erneut bis
zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen.
     Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
        schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen.
     Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (siehe
Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu
beachten.
9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfen
nicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügen
oder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version und
führt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO.
     Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls.
Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage