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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                               Paradiesstraße 14b
                                               97080 Würzburg


               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          DBV 5DS 008
               Typ                             DH8K
               Radgröße                        8Jx18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               DH8KK48HSX          DH8K 12A / Ø70,1 - 65,1         5/108/65,1          48         750    2300
               DH8KK48BGP

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53628
               Herstellerzeichen               DBV
               Radtyp und Ausführung           DH8K (s.o.)
§22 53628*01




               Radgröße                        8Jx18H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°      130                      28,2               ZJV6
               S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°      115                      28                 ZJP0
               S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°      100                      28                 ZJP0
               S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°      120                      28                 ZJP0

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Citroen
                                               DS
                                               Opel
                                               Peugeot
                                               Toyota
                                               Volvo

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citr. C4 Picasso/       68-133       215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               Spacetourer             68-133       225/45R18   A01 K1a K2b K5a                  A58 A60 S03
               3                       68-133       235/40R18   A01 K1c K2b K6d K7a
               e2*2007/46*0356*..
               Citroen Berlingo (IV)   55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               E                                                                                 A58 KOV Pe9
               e2*2007/46*0624*..                                                                X99 S02
               Citroen Berlingo (IV)   55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               E                                                                                 A58 KOV Pe9
               e2*2007/46*0625*..                                                                X99 S02
               Citroen C5 Aircross     96-133       225/55R18   A98                              A14 A18 A58
               A                                                                                 B29 BP2 NoP
               e2*2007/46*0642*..                                                                S02
               - incl. Facelift 2022
               DS4                     96-165       225/55R18   A94                              A14 A18 A58
               F                                                                                 B29 BP3
               e2*2007/46*0628*10-..                                                             MpH NoE
                                                                                                 S02
§22 53628*01




               Opel Astra-L          81-132         225/40R18   AS7 T88 T92                      A14 A18 A58
               F                     81-96          215/40R18   AS7 R37 T85 T89                  B29 BP3
               e2*2007/46*0628*16-..                                                             MpH NoE
                                                                                                 Y85 S02
               Opel Astra-L Sports     81-132       225/40R18   AS7 T88 T92                      A14 A18 A58
               Tourer                  81-96        215/40R18   AS7 R37 T85 T89                  B29 BP3 Car
               F                                                                                 MpH NoE
               e2*2007/46*0628*16-..                                                             S02
               Opel Combo-E            55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               E                                                                                 A58 KOV Pe9
               e2*2007/46*0623*..                                                                X99 S02
               Opel Combo-E Life       55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               E                                                                                 A58 KOV Pe9
               e2*2007/46*0622*..                                                                X99 S02
               Opel Grandland X        75-133       225/55R18                                    A12 A14 A18
               Z                                                                                 A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0597*..                                                                NoP R93 S02
               Opel Grandland, -/X     75-133       225/55R18                                    A12 A14 A18
               Z                                                                                 A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0597*..                                                                NoP S02
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008            73-133       225/55R18                                    A12 A14 A18
               M                                                                                 A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                NoP S02
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 3008            73-133       225/55R18                                    A12 A14 A18
               M                                                                                 A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                NoP R93 S02
               Peugeot 308, 308SW      60-115       215/40R18   T85 T89                          A12 A14 A18
               (II)                    60-165       225/40R18                                    A58 B07 B29
               L                                                                                 Car Flh Pe6
               e2*2007/46*0405*..                                                                S03


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 308, 308SW      81-132       225/40R18   AS7 T92                          A14 A18 A58
               (III)                                                                             B29 BP3 Car
               F                                                                                 MpH NoE
               e2*2007/46*0628*13-..                                                             Y85 S02
               Peugeot 5008            73-133       225/55R18                                    A12 A14 A18
               M                                                                                 A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                NoP S02
               - incl. Facelift 2021
               Peugeot 5008            73-133       225/55R18                                    A12 A14 A18
               M                                                                                 A58 B29 BP2
               e2*2007/46*0534*..                                                                NoP R93 S02
               Peugeot 508 (I)         82-122       215/45R18   T93                              A12 A14 A18
               8                       82-122       225/45R18   T95                              A58 B07 Car
               e2*2007/46*0080*..;     82-122       235/45R18                                    Lim S04
               e2*2007/46*0081*..      82-122       245/40R18   A01 K2b
               Peugeot 508 (I) RXH     120, 133     225/45R18   A39 T91                          A14 A18 A57
               8                       120, 133     235/45R18   A39                              Car KMV S04
               e2*2007/46*0080*06-..   120, 133     245/45R18   A39
§22 53628*01




               Peugeot Partner (IV)    55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               E                                                                                 A58 KOV Pe9
               e2*2007/46*0625*..                                                                X99 S02
               Toyota Proace City      55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               E, E(EU,N), -/TMG                                                                 A58 KOV Pe9
               e2*2007/46*0686*..;                                                               X15 X99 S02
               e13*2007/46*2270*..
               Toyota Proace City      75-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
               Verso                                                                             A58 KOV Pe9
               E, E(EU,M), -/TMG                                                                 X15 X99 S02
               e2*2007/46*0685*..;
               e13*2007/46*2269*..
               Volvo S60, -/BiFuel     85-191       225/40R18   K45 LV2                          A01 A12 A14
               R, H                    85-191       235/40R18   G52 K45 LV2 R35                  A18 B02 S01
               e9*98/14, 2001/116*
               0036,0044*..
               Volvo S80, -/BiFuel     96-166       215/45R18   R37 T89 T93                      A12 A14 A18
               T, K                    96-200       225/40R18   R37 T88 T92                      B02 NBF S01
               e9*96/79,98/14,         96-200       235/40R18
               2001/116*
               0028,0043*..
               Volvo V70, -/BiFuel     85-191       225/40R18   K45 LV2 T88 T92                  A01 A12 A14
               S, J                    85-191       235/40R18   G52 K45 LV2 R35                  A18 B02 X7V
               e4*98/14,2001/116*                                                                S01
               0040,0061*..




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 53628*01




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§22 53628*01




               A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
               Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
               Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
               Kettenherstellers sind zu beachten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
               an Achse 1.

               B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               BP2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel
               an Achse 1.

               BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 9

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
               serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53628*01




               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
               235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
               9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 9

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               Pe6     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
               1.

               Pe9     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
               1.

               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 53628*01




               R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 9

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 53628*01




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
               ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

               X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2023 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53628 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55008821 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ DH8K
               Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                                      Seite 9 von 9

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. Februar 2023
§22 53628*01




               Schmidt                                                                     00404338.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim