TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Anlage Jeep 01 zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00
Hersteller: DIEWE GmbH
Typ: D517 8517 Seite 1 von 3
1. Verwendungsbereich:
Hersteller: Typ: Bezeichnung: KW-Bereich ETG - Nr.:
Daimler Chrysler JK Wrangler 130 - 209 e4*2001/116*0116*- -
Corp. (USA) Wrangler Unlimited
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3.)
245/70 R 17 – 110 *) 1), 4), 6), 7)
255/65 R 17 – 110 *) 1), 4), 6), 7)
255/70 R 17 – 112 *) 1), 4), 6), 7)
255/75 R 17 – 115 *) 1), 3), 4), 6), 7)
265/65 R 17 – 112 *) 1), 2), 4), 6), 7)
265/70 R 17 – 115 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7)
275/60 R 17 – 110 *) 1), 2), 4), 6), 7)
275/65 R 17 – 115 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7)
275/70 R 17 – 115 *) 1), 2), 3), 3a), 4), 5a), 6), 7)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, daß die
Radabdeckung ausreichend ist.
3) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 245/75R16 ist eine Überprüfung und
ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn
gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen
noch vorschriftsmäßig ist.
3a) Es ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird
eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise
verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4) Die Sicherungsringe an den Radbolzen vorn und hinten müssen entfernt werden.
5) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal
zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
5a) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
7) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf. Kennz. Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab
Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Fert.
[mm] [mm] / [mm] tiefe last umfang datum:
-zahl [mm] [kg] [mm]
127571630 D517 ohne 127/5 71,6 30 900 2500 02//14
Radbefestigung: Radmuttern ½ " UNF, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment: 130 Nm
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Typ: D517 8517 Seite 3 von 3
4. Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage Jeep 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
14-00144-CP-BWG-**
München, den 13. 08. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland