TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage VW 01 zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH Typ: D517 8517 Seite 1 von 3 1. Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen-Nr.: Bezeichnung: Volkswagen AG (D) 2H 90 - 133 e1*2007/46*0356*-- Amarok 2HS2 e1*2007/46*0750*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3.) 245/65 R 17 – 107 *) 1), 2), 3a), 5) 245/70 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5) 255/65 R 17 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 5) 255/60 R 17 – 110 *) 1), 2), 3a), 5) 255/70 R 17 – 112 *) 1), 2), 3), 4), 5) 265/65 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 4), 5) 265/70 R 17 – 115 *) 1), 2), 3), 4), 5) 275/60 R 17 – 110 *) 1), 2a), 3), 5) 285/60 R 17 – 114 *) 1), 2a), 3), 4), 5) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage VW 01 zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH Typ: D517 8517 Seite 2 von 3 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 2) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 2a) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 3) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 3a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 5) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Kennz. Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig ab Rad Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- Fert. [mm] [mm] / [mm] tiefe last umfang datum: -zahl [mm] [kg] [mm] 120565140 D517 ohne 120/5 65,1 40 950 2500 02//14 Radbefestigung: Radschrauben mit beweglicher Kegelkalotte M 14 x 1,5, Anzugsmoment: nach Fahrzeugherstellervorgabe Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstrasse 199 D-80686 München Anlage VW 01 zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00 Hersteller: DIEWE GmbH Typ: D517 8517 Seite 3 von 3 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage VW 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 14-00144-CP-BWG-** München, den 14. 08. 2014 AS-CRC-BW/FIL-Sz Diewe Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland