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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage MMC 01               zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00
Hersteller:                 DIEWE GmbH
Typ:                        D517 8517                                                           Seite 1 von 3

1.     Verwendungsbereich:

Hersteller:          Typ:         Bezeichnung:               kW-Bereich        ABE - Nr.:

Mitsubishi Motors KA0T            Mitsubishi L 200           100 - 131         L 716
(Thailand)                        4x4                                          e1*2007/46*0453*--

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:

Nur zulässig für Fahrzeuge mit MASC (Elektronisches Stabilitätsprogramm)

2.     Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                                  Auflagen und Hinweise
                                                                      ( siehe Punkt 3.)

              245/65 R 17 – 107 *)                                       1), 2), 4), 5)

              245/70 R 17 – 110 *)                                      1), 2), 3), 4), 5)

              255/60 R 17 – 106 *)                                       1), 2), 4), 5)

              255/70 R 17 – 112 *)                                      1), 2), 3), 4), 5)

              265/60 R 17 – 108 *)                                       1), 2), 4), 5)

              275/55 R 17 – 109 *)                                       1), 2a), 4), 5)

              275/60 R 17 – 110 *)                                     1), 2a), 3), 4), 5)




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage MMC 01               zu GA-Nr.: 14-00144-CP-BWG-00
Hersteller:                 DIEWE GmbH
Typ:                        D517 8517                                                           Seite 2 von 3

3.       Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
        entnehmen.
        Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
        Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
        den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
        Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
        elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
        nachzuweisen.
        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
        geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
        Bedienungsanleitung).
2)      An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
        geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
        Rüstzustand      des      Fahrzeuges       (z.      B.      Fahrzeugtieferlegung,
        Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, daß die Radabdeckung
        ausreichend ist.
2a)     Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder - und
        Hinterachse anzubauen.
3)      Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
        Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
        Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
        werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
        für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5)      Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.           Kennz.          Kennz.           Loch-      Mitten Ein-     zul.     zul.         Gültig ab
                Rad             Zentrierring     kreis      loch   preß     Rad      Abroll-      Fert.
                                [mm]             [mm] /     [mm] tiefe      last     umfang       datum:
                                                 -zahl             [mm]     [kg]     [mm]
13967125        D517            106,2 – 67,1     139,7/6    67,1 40         1000     2500         02//14
Radbefestigung:              Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment:                110 Nm




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller:                 DIEWE GmbH
Typ:                        D517 8517                                                          Seite 3 von 3

4.     Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage MMC 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
14-00144-CP-BWG-**

München, den 13. 08. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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